Hallo,
der Teppichboden gehört nicht zu den Renovierungsarbeiten. Unter Schönheitsreparaturen sind Tapezieren, Malern und Streichen von Wänden, Decken, Innentüren, Fensterrahmen, Heizkörpern und Einbauten zu verstehen.
Wir sind vor ca. 9 Jahren in unsere jetzige Wohnung gezogen,
die wir nun gekündigt haben. Die Renovierung incl. neuem
Teppichboden hat damals der Vermieter übernommen; seine Mutter
bewohnte vor uns die Wohnung bis sie ins Heim kam.
Im Mietvertrag ist bzgl. Renovierung bei Auszug nichts
geregelt.
Bitte mal nachsehen ob vereinbart ist, dass nach drei Jahren Küche, Bad, WC oder nach fünf Jahren Wohn- und Schlafräume zu renovieren sind. Bitte auch überprüfen ob im Mietvertrag je nach Vertragsformular eien Klausel ist, die besagt, dass der Mieterim 1. Jahr für Küche… 33 1/3 % unsw. für die anderen Räume im 1. Jahre 20 §´% anteilig zu tragen hat. Sofern der Vermieter den Mietvertrag nicht falsch ausgefüllt hat ist es unwahrscheinlich, dass er bei Einzug renoviert und keinerlei Regeln für die Mietzeit oder den Auszug getroffen sind.
Wir würden aber selbstverständlich Bohrlöcher
zuschmieren, die Tapeten neu streichen und die Wohnung
besenrein hinterlassen.
puh, gut, Du bist Laie. Besenrein bedeutet nichts streichen. Man kann also nicht streichen und besenrein verlassen. Mich oirritietr, dass nach Deinem Hinweisen keine Schönheitsreparaturen bei Auszug notwendig sind, aber Du weisst hin, dass diese von Dir gemacht werden. Irgend etwas ist in Deiner Darstellung falsch oder ich verstehe nicht was Du fragen willst.
Der Vermieter sagt nun, wir müssten auch einen neuen
Teppichboden verlegen lassen, weil der Teppich an den Stellen,
wo unsere Möbel stehen, runter gedrückt sei.
Der Abdruck der Möbel zählt zu den Gebrauchsspuren und ist mit der Miete bereits abgedeckt. Zudem hat ein mittlerer Teppichbodenbelag eine Nutzungsdauer von zehn Jahren. Neun Jahren ist die Mietzeit, wenn der Teppichboden also schon vorher lag, ist der Wert heute Null, wenn bei Einzug verlegt ( Rechnung vorlegen lassen ) wären 1/10 noch zu zhalen, aber nur bei Schäden, nicht bei üblichen Gebrauchsspuren.
Ansonsten weist
der Teppich lediglich normale Verbrauchsspuren (Laufspuren,
Schleifspuren durch Öffnen/Schließen der Türen) auf.
Was müssen wir tun?
Nichts. Solche zeitlich bedingten Abnutzungen sind mit der Miete abgegolten.
Gruss Günter