Hallo zusammen,
in einem Haus wohnen sechs Familien, von denen fünf einen ganz normalen Geräuschpegel erzeugen und eine in schöner Regelmäßigkeit zu den unmöglichsten Zeiten (Sonntag früh ab 4:00 oder abends bis weit in den nächsten Tag hinein) alle anderen mit ungewünschtem Lärm versorgt.
In den meisten Fällen kehrt erst Ruhe ein, wenn die Polizei da war.
Gibt es eine Möglichkeit, diesen Mietern zu kündigen, falls alles Reden und auch schriftliche Bitten zu nichts geführt haben?
Danke und viele Grüße
Daniel
Ich würde es mal mit einer Anzeige wegen Ruhestörung versuchen, an aussagewilligen zeugen kann es ja wohl nicht mangeln…
Ist in jedem Fall erstmal das einfachste und ausserdem kostenneutral.
Wenn die Nachbarn mit ihren Pänz überfordert sind, vielleicht einfach mal das Jugendamt vorbeischicken, wenn es sich jedoch schlicht um rücksichtslose Mitmenschen handelt, hätte ich wenig Skrupel, sie anzuzeigen. Was sagen denn Verwaltung und Vermieter? Bist du der Vermieter? Dann handelt es sich hoffentlich nicht um soziale Härtefälle…
Hallo Daniel,
für die Einsätze der Polizei gibt es eine Tagebuch-Nr… Diese besorgen und dann beim Vermieter Mängelanzeige mit Ankündigung einer Mietminderung erklären. Der Vermeietr muss dann abmahnen und mit der Abmahnung die Kündigung androhen. Doch beahten, wenn sich die Ruhestörung daraus ergibt, dass jemand im Schichtdienst tätig ist, muss ein gewisses Mass an Störung hingenommen werden.
Wichtig ist also bei Ruhestörungen immer wie dies entstehen, wann diese geschehen und/oder ob diese vermeidbar sind. Bauliche Besonderheiten sind zu beachten (bei Trittschallgeräuschen, WC-Spülungen)
Gruss Günter
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Ich bin der Verwalter. Allerdings auch erst seit kurzer Zeit und auch nur, weil unsere alte Verwalterin den Job aufgeben mußte. Ich sehe das allerdings nicht als Sache des Verwalters, sondern als Sache des Vermieters…
Gruß
Daniel
Hallo Günter,
in dem Haus sind alles Eigentumswohnungen, jede Wohnung hat also auch einen anderen Vermieter. Von sechs Wohnungen sind aber nur zwei vermietet. Jetzt könnte die eine Mietpartei zwar Mietminderung von ihrem Vermieter fordern aber der könnte die anderen Mieter nicht abmahnen.
Aber ich werd mal mit der Vermieterin reden. Die Idee mit der Tagebuchnummer ist nicht schlecht!
Vielen Dank!
Daniel
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Gehören denn alle Wohnungen einem Vermieter? so dass die Betroffenen dem Vermieter der „Störenfriede“, der ja dann auch ihr Vermieter ist, mit Mietminderung drohen können? Oder träfe die Mietminderung einen anderen „unbeteiligten“ Vermieter? Dann sind die Wege nämlich furchtbar lang, und ich denke Du hast hier die Besten Kontakte zu allen… Also Mach was, daniel… Viel Erfolg, greetz
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Nee, sind wie gesagt nur zwei vermietete Wohnungen, unterschiedliche Vermieter, in den anderen wohnen die Eigentümer. Aber ich seh schon, so einfach ist das nicht…
Gruß
Daniel
Hallo,
die Wege sind nicht lang. Sie sind genau so kurz oder lang wie üblich.
Wem die Wohnungen gehören spielt keine Rolle. Die Mietminderung aus dem Mangel einer Mietsache richtet sich einzig und allein gegen den eigenen Vermieter.
Dieser muss sodann, wenn der Mangel besteht und die Mietminderung berechtigt vorgenommen wird, den Schaden entweder - wenn er auch der Vermieter der anderen Wohnung ist - selbst tragen oder - wenn der Vermieter ein anderer ist - muss er diesem die Mietminderung mitteilen und ggfls. muss er den Miteigentümer auf Schadenersatz verklagen. Der Vermieter dieser Wohnung wiederum kann dann seinen Mieter verklagen.
Nur, der beschwerte Mieter, kann die Miete ohne Rücksicht, wer am Ende zahlt, gegenüber seinem Vermieter mindern.
Persönlich halte ich es für dringend geboten, in solchen Fällen kompromislos eine Mietminderung vorzunehmen. Die Praxis lehrt, dass nur so ein Vermieter tätig wird, insbesondere wenn die Wohnung, die Ursache des Mangels ist, nicht ihm gehört. Zudem muss natürlich der Vermieter der anderen Partei diese abmahnen und ihr die Kündigung androhen.
Möglicherweise wird der Krach nun „erst recht“ gemacht, dann wird eine Kündigung fällig werden ( wenn der Vermieter/Verwalter) nicht vergessen hat in der Abmahnung die Kündigung anzudrohen, oder der Mieter kapiert. Zudem sollte dem Lärmverursacher auch Schadenersatz angekündigt werden wenn der andere die Miete mindert.
Gruss Günter
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Nee, sind wie gesagt nur zwei vermietete Wohnungen,
unterschiedliche Vermieter, in den anderen wohnen die
Eigentümer. Aber ich seh schon, so einfach ist das nicht…
Hallo,
die Mieter, die sich gestört fühlen, sollten angehalten werden, dass sie eine Liste führen, wann es Lärm gibt. Auch woraus dieser möglicherweise besteht. Uhrzeit festhalten. Türen schlagen, Schreien -Toilettenspülung, wenn das Haus hellhörig ist, ist notwendige Nutzung, egal wann - .
Den störenden Mieter über dessen Vermieter auffordern, die Lärmbelästigungen umgehend zu unterlassen. Der Vermieter muss diese Mieter abmahnen und die Kündigung androhen, wenn sich nichts ändert. Ausserdem hinweisen, dass alle Schäden, die durch das Verhalten entstehen als Schadenersatz geltend gemacht werden.
Gruss Günter
Das habe ich also richtig verstanden? Mieter verklagt eigenen Vermieter. Vermieter verklagt nächsten Vermieter, dieser dann seinen Mieter. Dies mag formal juristisch der richtige Weg sein, Du kennst Dich da sicher aus, aber wie lange soll denn das dauern? Wäre es da nicht doch besser, mit Hilfe der Verwaltung mal alle „an einen Tisch“ zu kriegen? Versteh mich nicht flasch, der genervte mieter soll hier keinesfalls auf irgendwelche rechte verzichten, aber verhärtete fronten mache die sache doch auch nciht besser…
Es ist natürlich eher unwahrscheinlich, dass die Zusagen solcher Besprechungen (ich würd protokoll führen und von Allen unterzeichnen lassen) sonderlich lange eingehalten werden, aber ist es doch einen Versuch wert, denke ich und klagen und mindern lässt sich später immer noch. mit o.a. „Sitzungsprotokoll“ kann sich dann auch keiner mehr „rausreden“… Natürlich macht sowas keinen Spass, aber wenn daniel der Verwalter ist kann er ma zeigen, dass Wohnungsverwalter mehr können als briefe ignorieren…
Greetz, Bommel
Hallo,
die Wege sind nicht lang. Sie sind genau so kurz oder lang wie
üblich.
Wem die Wohnungen gehören spielt keine Rolle. Die
Mietminderung aus dem Mangel einer Mietsache richtet sich
einzig und allein gegen den eigenen Vermieter.
Dieser muss sodann, wenn der Mangel besteht und die
Mietminderung berechtigt vorgenommen wird, den Schaden
entweder - wenn er auch der Vermieter der anderen Wohnung ist
- selbst tragen oder - wenn der Vermieter ein anderer ist -
muss er diesem die Mietminderung mitteilen und ggfls. muss er
den Miteigentümer auf Schadenersatz verklagen. Der Vermieter
dieser Wohnung wiederum kann dann seinen Mieter verklagen.
Nur, der beschwerte Mieter, kann die Miete ohne Rücksicht, wer
am Ende zahlt, gegenüber seinem Vermieter mindern.
Persönlich halte ich es für dringend geboten, in solchen
Fällen kompromislos eine Mietminderung vorzunehmen.
Das habe ich also richtig verstanden? Mieter verklagt eigenen
Vermieter.
Nein. Der Mieter zeigt dem Vermieter den Mangel an und wird eine Mietminderung vornehmen. Der Vermieter hat nun einen Schaden. Da dieser Schaden vom Mieter des anderen Vermieters verursacht wurde, haftet zuerst einmal der andere Vermieter gegenüber dem anderen Vermieter. Dann muss der Vermeietr, dessen Mieter die Störungen verursacht, auf Schadenersatz dann verklagen, wenn dieser nicht freiwillig zahlt.
Vermieter verklagt nächsten Vermieter, dieser dann
seinen Mieter. Dies mag formal juristisch der richtige Weg
sein, Du kennst Dich da sicher aus, aber wie lange soll denn
das dauern? Wäre es da nicht doch besser, mit Hilfe der
Verwaltung mal alle „an einen Tisch“ zu kriegen?
Sicher ist dies eine Lösung.
Versteh mich
nicht flasch, der genervte mieter soll hier keinesfalls auf
irgendwelche rechte verzichten, aber verhärtete fronten mache
die sache doch auch nciht besser…
Es ist natürlich eher unwahrscheinlich, dass die Zusagen
solcher Besprechungen (ich würd protokoll führen und von
Allen unterzeichnen lassen) sonderlich lange eingehalten
werden, aber ist es doch einen Versuch wert, denke ich und
klagen und mindern lässt sich später immer noch. mit o.a.
„Sitzungsprotokoll“ kann sich dann auch keiner mehr
„rausreden“… Natürlich macht sowas keinen Spass, aber wenn
daniel der Verwalter ist kann er ma zeigen, dass
Wohnungsverwalter mehr können als briefe ignorieren…
Greetz, Bommel
Dann einfach mal probieren. Alle einladen. Und Klartext reden. Wer künftig sich nicht an die Ordnung hält - bekommt einen Freiflug -
Gruss Günter