Vermieter macht selbst massiven Lärm

Hallo,

ich habe eine Freundin mit der ich sehr oft telefoniere. Häufig kommt es vor, dass ich weitere Stimmen (oft klare Wortfetzen) durchs Telefon höre, obwohl sie allein in der Einliegerwohnung wohnt. Auf meine Fragen, wer bei ihr sei, kam die Antwort, dass sei ihr Vermieter, der sich wieder mit seine Enkelin (die 15jährige Enkelin hat seit einem Jahr keine Eltern mehr und das Erziehungsrecht wurde wohl den Grosseltern übertragen) auf dem Hausflur oder bei offener Tür streitet.

Mittlerweile muss ich feststellen, dass der ruhestörende Lärm fast täglich ist, egal zu welcher Uhrzeit ich mit ihr telefoniere. Obwohl diese Streitigkeiten nicht meine Freundin betrifft, fühlt sie sich erheblich belästigt, mit betroffen und ist dadurch nervlich am Ende. Kann meine Freundin Mietminderung geltend machen? Und wenn ja in welcher Höhe? Was ist noch zu beachten? Eine Mängelanzeige hatte sie bereits am 01.05.2004 deswegen geschrieben, bisher aber keine Mietminderung durchgezogen.

Lieben Gruss
Christina

Hallo,

ich habe eine Freundin mit der ich sehr oft telefoniere.
Häufig kommt es vor, dass ich weitere Stimmen (oft klare
Wortfetzen) durchs Telefon höre, obwohl sie allein in der
Einliegerwohnung wohnt. Auf meine Fragen, wer bei ihr sei, kam
die Antwort, dass sei ihr Vermieter, der sich wieder mit seine
Enkelin (die 15jährige Enkelin hat seit einem Jahr keine
Eltern mehr und das Erziehungsrecht wurde wohl den Grosseltern
übertragen) auf dem Hausflur oder bei offener Tür streitet.

Mittlerweile muss ich feststellen, dass der ruhestörende Lärm
fast täglich ist, egal zu welcher Uhrzeit ich mit ihr
telefoniere. Obwohl diese Streitigkeiten nicht meine Freundin
betrifft, fühlt sie sich erheblich belästigt, mit betroffen
und ist dadurch nervlich am Ende. Kann meine Freundin
Mietminderung geltend machen? Und wenn ja in welcher Höhe? Was
ist noch zu beachten? Eine Mängelanzeige hatte sie bereits am
01.05.2004 deswegen geschrieben, bisher aber keine
Mietminderung durchgezogen.

Hi Christina,

eine Mietminderung kann, weil bereits Mängel angemeldet sind, rückwirkend geltend gemacht werden. Das LG Chemnitz hat im Urteil WM 94, 68 in einem solchen Fall 20 % anerkannt. Ich würde nur 10 % vornehmen, jedoch mir vorbehalten, muss dann schriftlich erklärt werden, rückwirkend eine höhere Mietminderung vorzunehmen.

Doch ich rate dahingehend um Beachtung, wenn die Mieterin in dem Haus des Vermieters wohnt und nicht mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, hat der Vermiete ohne Begründung ein Sonderkündigungsrecht, das die übliche Kündigungsfrist um drei Monate verlängert.

Gruss Günter

Hallo Günter,

erst mal gnaz vielen Dank für deine schnelle Beantwortung. Es sind in dem Haus genau 3 Wohnungen vorhanden. Eine bewohnt der Vermieter, die andere Wohnung die Enkelin (dafür musste ein anderer sehr ruhiger Mieter ausziehen, diese Wohnung hatte aber auch einen seperaten Hauseingang) und die dritte Wohnung gehört meiner Freundin.

Sie hat übrigens zum 31.08. den Zeitmietvertrag mit Sonderkündigungsrecht (namentlich benannter Untermieter wurde abgelehnt) gekündig. Der Vermieter meint jedoch, dass wäre nicht richtig und hat seinen Anwalt eingeschaltet. Das ganze scheint zum Rechtsfall zu werden.

Wenn plötzlich der Vermieter das Sonderkündigungsrecht auf Grund der Mietminderung für sich in Anspruch nimmt, verlängert sich der jetztige Mietvertrag um diese 3 Monate? *blödguck*

Lieben Gruss
Christina

Hi Christina,

eine Mietminderung kann, weil bereits Mängel angemeldet sind,
rückwirkend geltend gemacht werden. Das LG Chemnitz hat im
Urteil WM 94, 68 in einem solchen Fall 20 % anerkannt. Ich
würde nur 10 % vornehmen, jedoch mir vorbehalten, muss dann
schriftlich erklärt werden, rückwirkend eine höhere
Mietminderung vorzunehmen.

Doch ich rate dahingehend um Beachtung, wenn die Mieterin in
dem Haus des Vermieters wohnt und nicht mehr als zwei
Wohnungen vorhanden sind, hat der Vermiete ohne Begründung ein
Sonderkündigungsrecht, das die übliche Kündigungsfrist um drei
Monate verlängert.

Gruss Günter

Hallo,

direkte Kontaktaufnahme sinnvoll. Melde Dich. Betreff:www-Nachmieter

Gruss Günter

erst mal gnaz vielen Dank für deine schnelle Beantwortung. Es
sind in dem Haus genau 3 Wohnungen vorhanden. Eine bewohnt der
Vermieter, die andere Wohnung die Enkelin (dafür musste ein
anderer sehr ruhiger Mieter ausziehen, diese Wohnung hatte
aber auch einen seperaten Hauseingang) und die dritte Wohnung
gehört meiner Freundin.

Sie hat übrigens zum 31.08. den Zeitmietvertrag mit
Sonderkündigungsrecht (namentlich benannter Untermieter wurde
abgelehnt) gekündig. Der Vermieter meint jedoch, dass wäre
nicht richtig und hat seinen Anwalt eingeschaltet. Das ganze
scheint zum Rechtsfall zu werden.

Wenn plötzlich der Vermieter das Sonderkündigungsrecht auf
Grund der Mietminderung für sich in Anspruch nimmt, verlängert
sich der jetztige Mietvertrag um diese 3 Monate? *blödguck*

Lieben Gruss
Christina

Hi Christina,

eine Mietminderung kann, weil bereits Mängel angemeldet sind,
rückwirkend geltend gemacht werden. Das LG Chemnitz hat im
Urteil WM 94, 68 in einem solchen Fall 20 % anerkannt. Ich
würde nur 10 % vornehmen, jedoch mir vorbehalten, muss dann
schriftlich erklärt werden, rückwirkend eine höhere
Mietminderung vorzunehmen.

Doch ich rate dahingehend um Beachtung, wenn die Mieterin in
dem Haus des Vermieters wohnt und nicht mehr als zwei
Wohnungen vorhanden sind, hat der Vermiete ohne Begründung ein
Sonderkündigungsrecht, das die übliche Kündigungsfrist um drei
Monate verlängert.

Gruss Günter

Hallo,

direkte Kontaktaufnahme sinnvoll. Melde Dich.
Betreff:www-Nachmieter

Gruss Günter

Hallo,

da hätte ich eine Frage bezüglich den 3 Monaten.

Wenn ein Mieter in eine Wohnung einzieht (Kellerwohnung), der Vermieter darüber wohnt und dessen Tochter im Dachgeschoss (also insgesamt 3 Wohnungen), unter welchen Umständen kann der Vermieter dem Mieter in der Kellerwohnung kündigen, bzw. bleibt es bei den 3 Monaten Kündigungsfrist?
Der Vermieter sprach von fristloser Kündigung bei z.Bsp. Lärm. Ist das rechtens?

Gruss Timo

Hallo,

direkte Kontaktaufnahme sinnvoll. Melde Dich.
Betreff:www-Nachmieter

Gruss Günter

Hallo,

da hätte ich eine Frage bezüglich den 3 Monaten.

Wenn ein Mieter in eine Wohnung einzieht (Kellerwohnung), der
Vermieter darüber wohnt und dessen Tochter im Dachgeschoss
(also insgesamt 3 Wohnungen), unter welchen Umständen kann der
Vermieter dem Mieter in der Kellerwohnung kündigen, bzw.
bleibt es bei den 3 Monaten Kündigungsfrist?
Der Vermieter sprach von fristloser Kündigung bei z.Bsp. Lärm.
Ist das rechtens?

Hallo,

in diesem Fall bleibt es bei der dreimonatigen Frist, jedoch muss wegen der Lärmbelästigung zuerst eine Abmahnung ergangen sein, sonst kann der Vermieter nicht einfach fristlos kündigen

Gruss Günter

Danke erstmal,

welche Nachteile hat denn der Mieter, wenn er in oben genannter Situation wohnt?! Der Vermieter sagte etwas von Sonderrechten etc. wenn in einem 3 Familien Haus indem der Vermieter in einer und ein Angehöriger in der anderen Wohnung wohnt.

Danke im vorraus

Danke erstmal,

welche Nachteile hat denn der Mieter, wenn er in oben
genannter Situation wohnt?! Der Vermieter sagte etwas von
Sonderrechten etc. wenn in einem 3 Familien Haus indem der
Vermieter in einer und ein Angehöriger in der anderen Wohnung
wohnt.

keine Nachteile.

Gruss Günter