wenn ein arbeitnehmer kurzfrsitig beruflich ins ausland versetzt wird, gelten dann trotzdem die 3 monate kündigungsfrist für seine mietwohnung oder gibt es da sonderregelungen ( wie mein mann behauptet ; ich habe im mietrecht bisher nichts finden können)?
danke 
ramona
wenn ein arbeitnehmer kurzfrsitig beruflich ins ausland
versetzt wird, gelten dann trotzdem die 3 monate
kündigungsfrist für seine mietwohnung oder gibt es da
sonderregelungen ( wie mein mann behauptet ; ich habe im
mietrecht bisher nichts finden können)?
Hallo Ramona,
nur wenn sich Dein Mann im diplomatischen Dienst befindet hat er ein Sonderkündigungsrecht. Dieses liegt aber bei drei Monaten.
Gewerbliche Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf diese Sonderregelung, können aber bei alten Zeitmietverträgen eine Nachmieterstellung verlangen.
Die drei Monate gelten nur wenn der Mieter noch nicht länger als fünf Jahre in der Wohnung wohnt ( Altverträge vor dem 01.09.2001) oder für Neuverträge ab 01.09.2001.
Gruss Günter