Nehmen wir mal an, ein Vermieter hat Anspruch darauf, die Kaution eines Mieters einzubehalten.
Wie würde das formell ablaufen?
Muss der Vermieter dem Mieter zuerst mitteilen, dass er die Kaution (oder einen Teil davon) einbehält und muss er dies ggf. begründen und seine Forderung(en) einzeln aufschlüsseln?
Noch was anderes:
Wenn vor oder bei einer Wohnungsabnahme Mängel festgestellt werden und der alte Mieter dem neuen Mieter einen bestimmten Geldbetrag anbietet, damit der neue Mieter die Whg. selbst renovieren kann, ist das dann möglich, wenn der Vermieter dem auch zustimmt?
Mathias
Nehmen wir mal an, ein Vermieter hat Anspruch darauf, die
Kaution eines Mieters einzubehalten.
Wie würde das formell ablaufen?
Muss der Vermieter dem Mieter zuerst mitteilen, dass er die
Kaution (oder einen Teil davon) einbehält und muss er dies
ggf. begründen und seine Forderung(en) einzeln aufschlüsseln?
Hallo Mathias,
der Vermieter hat dem Mieter eine Abrechnung der Kaution zu erteilen. In der Kautionsabrechnung sind auch die Zinsen als Guthaben aufzuführen. Wurde die Kaution auf den Namen des Vermieters angelegt, muss der Vermieter die im Rahmen der Zinsabschlagssteuer einbehaltenen Gelder dem Mieter ebenfalls erstatten. Der Vermieter muss dann die Bank, die in Besitz des Kautionsgeldes ist, hinweisen, dass er die Herausgabe des Geldes verlangt. Der Mieter wird meist dann aufgefordert innerhalb von vier Wochen seinen Widerspruch bei der Bank vorzulegen, soweit es sich um eine gerichtliche Anordnung handelt. Ansonsten zahlt die Bank an den Vermieter das Geld aus.
Der Vermieter hat jede Position, die er verrechnen will, nachzuweisen. Der Mieter hat Anspruch auf Belege.
Noch was anderes:
Wenn vor oder bei einer Wohnungsabnahme Mängel festgestellt
werden und der alte Mieter dem neuen Mieter einen bestimmten
Geldbetrag anbietet, damit der neue Mieter die Whg. selbst
renovieren kann, ist das dann möglich, wenn der Vermieter dem
auch zustimmt?
ja, selbstverständlich.
Gruss Günter
Danke!
Hallo Günter,
vielen Dank für deine (wie immer) sehr schnelle und kompetente Antwort. 
Mathias