Vermieterpfandrecht und Zwangsräumung

Hallo, jemand kauft ein Haus mit anliegendem Hallengebäude bei einer Zwangsversteigung am Gericht. Der Ex Eigentümer bewohnt einen Teil des Wohngebäudes und belegt das Hallengebäude mit einem Metallverarbeitendem Betrieb. Nach 1 Monat Räumt er seine Wohnung und sichert zu die Halle spätestens nach 3 monaten zu räumen sowie die Nutzungsentschädigung die auf einen Betrag X von beiden seiten festgelegt wurde am darauf folgenden Tag zu zahlen. Doch leider wurde weder nutzungentschädigung gezahlt noch räumung der Halle binnen der letzten 3 monate.
Sollte der neue Besitzer nun die Zwangsräumung beantragen, müsste doch wohl geräumten Sachen (Schwere Industriegüter) Zwischengelagert werden. Geht derjenige der die Zwangsräumung beantragt für die Räumung ( Demontage, Transport) und Lagerung des Gebäudes ín Vorleistung. Gibt es dort dann Zeitliche Begrenzungen für die Dauer der Lagerung? Wem muss Zutritt zur Halle Gewährt werden? (Schlösser etc. wurden erneuert). Haben forderungen aus einem mietähnlichen verhältnis vorrang vor z.b. Lieferantenforderungen?

MFG
Can

Hallo, jemand kauft ein Haus mit anliegendem Hallengebäude bei
einer Zwangsversteigung am Gericht. Der Ex Eigentümer bewohnt
einen Teil des Wohngebäudes und belegt das Hallengebäude mit
einem Metallverarbeitendem Betrieb. Nach 1 Monat Räumt er
seine Wohnung und sichert zu die Halle spätestens nach 3
monaten zu räumen sowie die Nutzungsentschädigung die auf
einen Betrag X von beiden seiten festgelegt wurde am darauf
folgenden Tag zu zahlen. Doch leider wurde weder
nutzungentschädigung gezahlt noch räumung der Halle binnen der
letzten 3 monate.
Sollte der neue Besitzer nun die Zwangsräumung beantragen,
müsste doch wohl geräumten Sachen (Schwere Industriegüter)
Zwischengelagert werden. Geht derjenige der die Zwangsräumung
beantragt für die Räumung ( Demontage, Transport) und Lagerung
des Gebäudes ín Vorleistung. Gibt es dort dann Zeitliche
Begrenzungen für die Dauer der Lagerung? Wem muss Zutritt zur
Halle Gewährt werden? (Schlösser etc. wurden erneuert). Haben
forderungen aus einem mietähnlichen verhältnis vorrang vor
z.b. Lieferantenforderungen?

Hallo,

nach Deinen Hinweisen dürfte es sich in diesem Fall wohl um die Zwangsversteigerung im Rahmen einer Insolvenz handeln. Zumindest lässt dies die abschliessende Frage des Vorrangs der Verpflichtungen zu.

Der Auftraggeber an den Gerichtsvollzieher zur Zwangsräumung tritt stets in Vorkasse. Da aber der Vorgang auf eine Insolvenz hindeutet, zumindest scheint diese vorzuliegen, möglicherweise noch nicht beantragt, ist ohne umfassende Kenntnis des Vorgangs, der Hinergründe, der möglicherweise auch noch in den Vorgang hinein spielenden Gründe die zur Zwangsversteigerung geführt haben nur eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Dieser Fall kann weder als Musterbeispiel - nicht einmal für einen Jungjuristen, der seine Arbeit schreiben will, hinreichend beantwortet werden. Es fehlen einfach alle Infios zu der Sache.

Insbesondere lässt mich der Hinweis stutzig werden, dass hier eine Zwangsversteigerung der Halle erfolgt ist, die Schlösser ausgetauscht
wurden und die Frage gestellt wird, was mit den Maschinen geschehen soll mit der gleichzeitig nachgefragten Lage, ob denn Mietschulden vorrangig vor Geschäftsschulden zu behandeln sind. Dieses Thema taucht eigentlich nur im Rahmen der Insolvenz auf. Irgend etwas ist an der Darstellung in sich nicht stimmig.

Gruss Günter
Gruss Günter