Hallo, ich habe die Beiträge mal studiert, aber nicht alle Fragen sind für mich erfolgreich beantwortet worden.
Ein Mieter kündigt die Wohnung fristgerecht. Der Vermieter wünscht sich die Wohnung zu begutachten. Soweit so gut. Nun stellt sich heraus, dass der Mieter alle Räume (nach 3-jährigem wohnen) komplett renovieren muss (Tapete wechseln, streichen, etc.).
Im Mietvertrag steht allerdings, dass der Mieter erst nach 5 Jahren „Schönheitsreperaturen“ vornehmen muss. Allerdings scheint dem Mieter nach dem Studieren des 20. Blattes des Mietvertrages der letzte Satz entfallen zu sein. Darin steht folgendes bezüglich eines Tapetenwechsels:
„… und bei den Schönheitsreperaturen durch den Mieter zu erneuern“…
Das klingt eher nach Sanierung als nach Renovierung
Ist der Mieter nun verpflichtet, die Tapeten zu erneuern?
und mal einige andere Fragen:
- Wann darf der Vermieter die Kaution (oder Teile davon) einbehalten?
- Ist es rechtmäßig, wenn der Vermieter die Kaution erst ausbezahlt, wenn die Nachmieter ihre Kaution eingezahlt haben?
- Kann der Vermieter (bei den nicht tapezierten Räumen) zusätzlich zur Kaution Geld einfordern?
- und kann ich erwarten, dass meine Kaution angelegt wurde und ich diese plus Zinsen zurückbekomme? Wenn ja, mit wieviel Zinsen?
Ich weiß, sind viele Fragen.
Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf
Tobias