Renovierung und Fragen zur Kaution

Hallo, ich habe die Beiträge mal studiert, aber nicht alle Fragen sind für mich erfolgreich beantwortet worden.

Ein Mieter kündigt die Wohnung fristgerecht. Der Vermieter wünscht sich die Wohnung zu begutachten. Soweit so gut. Nun stellt sich heraus, dass der Mieter alle Räume (nach 3-jährigem wohnen) komplett renovieren muss (Tapete wechseln, streichen, etc.).
Im Mietvertrag steht allerdings, dass der Mieter erst nach 5 Jahren „Schönheitsreperaturen“ vornehmen muss. Allerdings scheint dem Mieter nach dem Studieren des 20. Blattes des Mietvertrages der letzte Satz entfallen zu sein. Darin steht folgendes bezüglich eines Tapetenwechsels:
„… und bei den Schönheitsreperaturen durch den Mieter zu erneuern“…
Das klingt eher nach Sanierung als nach Renovierung

Ist der Mieter nun verpflichtet, die Tapeten zu erneuern?

und mal einige andere Fragen:

  • Wann darf der Vermieter die Kaution (oder Teile davon) einbehalten?
  • Ist es rechtmäßig, wenn der Vermieter die Kaution erst ausbezahlt, wenn die Nachmieter ihre Kaution eingezahlt haben?
  • Kann der Vermieter (bei den nicht tapezierten Räumen) zusätzlich zur Kaution Geld einfordern?
  • und kann ich erwarten, dass meine Kaution angelegt wurde und ich diese plus Zinsen zurückbekomme? Wenn ja, mit wieviel Zinsen?

Ich weiß, sind viele Fragen.

Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf

Tobias

Hallo,

Ein Mieter kündigt die Wohnung fristgerecht. Der Vermieter
wünscht sich die Wohnung zu begutachten. Soweit so gut. Nun
stellt sich heraus, dass der Mieter alle Räume (nach
3-jährigem wohnen) komplett renovieren muss (Tapete wechseln,
streichen, etc.).

Worauf begründet der Vermieter eine solche Forderung ?

Im Mietvertrag steht allerdings, dass der Mieter erst nach 5
Jahren „Schönheitsreperaturen“ vornehmen muss.

Eben, dann ist auch nur nach fünf Jahren zu renovieren und wenn die Zeit nicht erreicht ist, dann hat der Vermieter eben falsch kalkuliert - vorausgesetzt - es ist nicht vereinbart, dass anteilige Kosten zu tragen sind oder dass Renovierungen vom Mieter nicht ordnungsgemäss bei einer der Schönheitsreparaturen erfolgten.

Allerdings

scheint dem Mieter nach dem Studieren des 20. Blattes des
Mietvertrages der letzte Satz entfallen zu sein. Darin steht
folgendes bezüglich eines Tapetenwechsels:
„… und bei den Schönheitsreperaturen durch den Mieter zu
erneuern“…
Das klingt eher nach Sanierung als nach Renovierung

Der Mieter kann nicht in jedem Fall zur Tapezierung verpflichtet werden.

Ist der Mieter nun verpflichtet, die Tapeten zu erneuern?

Jein, kommt auf die Umstände an.

und mal einige andere Fragen:

  • Wann darf der Vermieter die Kaution (oder Teile davon)
    einbehalten?

für die Abrechnung der Nebenkosten und/oder für Mängel an der Mietsache

  • Ist es rechtmäßig, wenn der Vermieter die Kaution erst
    ausbezahlt, wenn die Nachmieter ihre Kaution eingezahlt haben?

Nein, keineswegs. Vom Vermieter den Nachweis verlangen, wo er getrennt von seinem Vermögen die Kaution angelegt hat. Eine Kopie des Kautionssparbuches verlangen.

  • Kann der Vermieter (bei den nicht tapezierten Räumen)
    zusätzlich zur Kaution Geld einfordern?

Wie lautet der Vertrag und was wurde gemacht ? Eine Frage kann nicht beantwortet werden, wenn man nicht weiss, was wirklich geschehen ist.

  • und kann ich erwarten, dass meine Kaution angelegt wurde und
    ich diese plus Zinsen zurückbekomme? Wenn ja, mit wieviel
    Zinsen?

Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gruss Günter