Frist für Schadensersatz

Liebe Forummitglieder,

ein Mieter kündigt, zieht aus und renoviert wirklich gut.
Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe findet am 24. Mai 2004 statt.
Dabei werden keine Mängel festgestellt. Es sind Zeugen anwesend, es wird aber kein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt.
Nun meldet sich nach mehr als 8 Wochen der Vermieter mit dubiosen Forderungen und Mängelanzeigen. (Der Duschkopf sei verkalkt, das Klingelschild sei mit Farbe beschmutzt etc.) Er will die Kaution nicht vollständig zurückzahlen. Ausserdem will er von dem Mieter eine schriftliche Erklärung, was denn genau alles gestrichen worden sei.

Gibt es denn nicht Fristen innerhalb derer sich der Vermieter hätte melden müssen um Mängel anzuzeigen?
(Der Ex-Mieter war zwar kurz nach Wohnungsübergabe in Urlaub, hatte aber Adresse und Handynr. beim Ex-Vermieter hinterlegt, so dass er zu erreichen war.)

Kann der Ex-Vermieter ein schriftliche Erklärung über die vorgenommenen Schönheitsreperaturen verlangen?

Vielen Dank für eure Antworten
Sandra

Da eine Wohnungsübergabe erfolgt ist - unter Zeugen - und es offenbar keine Beanstandungen gegeben hat, hat der Vermieter keinerlei Ansprüche mehr. Den Vermieter auf die ordnungsgemässe Übergabe hinweisen und mitteilen, dass keinerlei weitere Forderungen anerkannt und auch berechtigt sind. Der Vermieter war bei der Wohnungsübergabe verpflichtet sorgfältig zu prüfen. Er kann nach erfolgter Übergabe keine weiteren Mängel behaupten oder geltend machen ( BGH NJW 83, 446 ) In dem Urteil handelt es sich zwar um eine schriftliche Übergabe, wenn jedoch durch Zeugen bewiesen werden kann, dass die Wohnung ordnungsgemäss übergeben wurde, ist dieses Urteil auch hier anzuwenden.

Gruss Günter

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Der Duschkopf sei verkalkt.

:smile: