Liebe Forummitglieder,
ein Mieter kündigt, zieht aus und renoviert wirklich gut.
Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe findet am 24. Mai 2004 statt.
Dabei werden keine Mängel festgestellt. Es sind Zeugen anwesend, es wird aber kein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt.
Nun meldet sich nach mehr als 8 Wochen der Vermieter mit dubiosen Forderungen und Mängelanzeigen. (Der Duschkopf sei verkalkt, das Klingelschild sei mit Farbe beschmutzt etc.) Er will die Kaution nicht vollständig zurückzahlen. Ausserdem will er von dem Mieter eine schriftliche Erklärung, was denn genau alles gestrichen worden sei.
Gibt es denn nicht Fristen innerhalb derer sich der Vermieter hätte melden müssen um Mängel anzuzeigen?
(Der Ex-Mieter war zwar kurz nach Wohnungsübergabe in Urlaub, hatte aber Adresse und Handynr. beim Ex-Vermieter hinterlegt, so dass er zu erreichen war.)
Kann der Ex-Vermieter ein schriftliche Erklärung über die vorgenommenen Schönheitsreperaturen verlangen?
Vielen Dank für eure Antworten
Sandra
