Hallo Experten,
mal angenommen, ein nicht verheiratetes Paar schliesst gemeinsam einen Mietvertrag ab. Einer zieht nach einiger Zeit aus und möchte den Mietvertrag kündigen. Der ehemalige Partner ist nicht kooperativ, so dass die eigentlich notendige gemeinsame Kündigung wohl nicht so einfach möglich ist. Was kann man tun?
Gruß,
Grobi
Hallo Grobi,
die von Dir beschriebenen Mieter sind durch die gemeinsame Anmietung eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, ohne dass sie dies besonders vereinbart haben.
Nach meiner Ansicht bleibt dem Auszugswilligen nur die Möglichkeit auf Auflösung der Gesellschaft zu klagen, vielleicht reicht ja auch schon die Androhung dieses Weges, um den verbleibenden Teil zur Kooperation zu bewegen.
Tschüs
Harald
Hallo Experten,
mal angenommen, ein nicht verheiratetes Paar schliesst
gemeinsam einen Mietvertrag ab. Einer zieht nach einiger Zeit
aus und möchte den Mietvertrag kündigen. Der ehemalige Partner
ist nicht kooperativ, so dass die eigentlich notendige
gemeinsame Kündigung wohl nicht so einfach möglich ist. Was
kann man tun?
Hallo,
man kann nur den anderen um Mithilfe bitten. Selbst Gerichte treffen in solchen Fällen keine Entscheidung zu Gunsten des Ausgezogenen.
Gruss Günter