Keller dauernd unter Wasser / Mietminderung

Hallo!

Mal angenommen, in einem Haus wohnen 6 Parteien zur Miete…

Angenommen, in diesem Haus würde dauernd (also bei jedem etwas stärkeren Regen) das Wasser von einem Balkon in den Keller laufen, und selbigen unter Wasser setzen.

Angenommen, dieses Problem würde schon seit Jahren bestehen…

Angenommen, der Vermieter hätte schon einige halbherzige Versuche unternommen, den Fehler zu beheben…

Angenommen, die Mieter hätten die Schnauze jetzt voll:
Könnten sie mit Mietminderung drohen? Und wenn ja: In welcher Höhe wäre diese ungefähr?

Sie würden erst mal den Vermieter massiv unter Druck setzen wollen - eine gute Rechtschutzversicherung (mit Mieterrechtschutz) wäre vorhanden, aber das dauert so lange, und in diesem fiktiven Fall stinkt der Flur ganz einfach, da in diesem fiktiven Haus kein Abfluss im Keller vorhanden ist, der das fiktive Wasser abfließen lassen würde…

Auf Antworten freut sich
ein
lieb grüßender (und nicht fiktiver)
Guido

Hallo,

der Vermieter muss - wie bei jedem Mangel - schriftlich aufgefordert werden, diesen zu beseitigen. Hierzu ist ihm ein Termn zu setzen und er ist hinzuweisen, dass eine Mietminderung erklärt wird. Für einen Kellerraum sind mehr als 25 EURO/monatlich nicht angebracht

Gruss Günter

Mal angenommen, in einem Haus wohnen 6 Parteien zur Miete…

Angenommen, in diesem Haus würde dauernd (also bei jedem etwas
stärkeren Regen) das Wasser von einem Balkon in den Keller
laufen, und selbigen unter Wasser setzen.

Angenommen, dieses Problem würde schon seit Jahren bestehen…

Angenommen, der Vermieter hätte schon einige halbherzige
Versuche unternommen, den Fehler zu beheben…

Angenommen, die Mieter hätten die Schnauze jetzt voll:
Könnten sie mit Mietminderung drohen? Und wenn ja: In welcher
Höhe wäre diese ungefähr?

Sie würden erst mal den Vermieter massiv unter Druck setzen
wollen - eine gute Rechtschutzversicherung (mit
Mieterrechtschutz) wäre vorhanden, aber das dauert so lange,
und in diesem fiktiven Fall stinkt der Flur ganz einfach, da
in diesem fiktiven Haus kein Abfluss im Keller vorhanden ist,
der das fiktive Wasser abfließen lassen würde…

Auf Antworten freut sich
ein
lieb grüßender (und nicht fiktiver)
Guido

Hallo Günter!

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Im fiktiven Fall hat sich der fiktive Vermieter entgegen früherer fiktiver Verhaltensweisen allerdings tatsächlich noch schneller gerührt!

Er erstattet den fiktiven Mietern pauschal 50 € und hat schon ein fiktives Unternehmen angefordert, welches schon am fiktiven Haus geschaut hat, was machbar ist…

Liebe Grüße
Guido, der diese fiktive Schreibweise recht nervend findet *g*

Hi,

ich finde es auch nervig, aber es muss leider sein.

Gruss Günter

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