Mietminderung, Kaution und Mängelliste

Angenommen, ein Paar zieht in eine frisch restaurierte Altbau-Whg. Alle Wohnungen in diesem Haus werden von dem Vermieter grundsaniert, die Whg des Paares ist die erste die fertig wird. Im restlichen Haus wird weiterhinn (lautstark) gearbeitet, auch am Samstag. Laut (mündlicher) Aussage des Vermieters sollte die Sanierung der restlichen Wohnungen, des Hausflurs und des Gartens bis zu einem Zeitpunkt X beendet sein.

Kann das Paar eine Mietminderung verlangen, wenn die Sanierung länger dauert? Wieviel Prozent der Kaltmiete sollte gemindert werden?

In der Wohnung sind einige geringfügige Mängel vorhanden, die bei der Übergabe mündlich besprochen worden sind. Sollte das Paar ein Mängelprotokoll anfertigen und dem Vermieter zukommen lassen oder muss der Vermieter das veranlassen?

Das Paar hat 3 MM Kaution bezahlt (Barkaution). Muss das Paar eine Dokumentation erhalten, was mit dem Geld geschieht?

Angenommen, ein Paar zieht in eine frisch restaurierte
Altbau-Whg. Alle Wohnungen in diesem Haus werden von dem
Vermieter grundsaniert, die Whg des Paares ist die erste die
fertig wird. Im restlichen Haus wird weiterhinn (lautstark)
gearbeitet, auch am Samstag. Laut (mündlicher) Aussage des
Vermieters sollte die Sanierung der restlichen Wohnungen, des
Hausflurs und des Gartens bis zu einem Zeitpunkt X beendet
sein.

Kann das Paar eine Mietminderung verlangen, wenn die

Sanierung länger dauert? Wieviel Prozent der Kaltmiete sollte
gemindert werden?

Hallo,

dem Paar steht keien Mietminderung zu. Es war bekannt, dass Umbauten und Bauarbeiten erfolgen. Hier hätte bei Vertragsabschluss eine klare Regelung getroffen werden müssen.

In der Wohnung sind einige geringfügige Mängel vorhanden,

die bei der Übergabe mündlich besprochen worden sind. Sollte
das Paar ein Mängelprotokoll anfertigen und dem Vermieter
zukommen lassen oder muss der Vermieter das veranlassen?

Mängel sind dem Vermíeter schriftlich mitzuteilen und dieser ist aufzufordern, deren Beseitigung zu veranlassen.

Das Paar hat 3 MM Kaution bezahlt (Barkaution). Muss das

Paar eine Dokumentation erhalten, was mit dem Geld geschieht?

Ein Vermeietr ist verpflcihet, die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen auf einem getrennten Konto anzulegen. Der Vermieter hat dem Mieter den Nachweis der angelegten Kaution vorzulegen. Also hat der Mieter den Vermieter aufzufordern, einen Nachweis vorzulegen, wo das Geld angelegt ist. Die Anlage auf einem Sparbuch reicht nicht aus. Es muss sich ausdrücklich um ein Kauitionssparbuch handeln.

Gruss Günter