Langfristig und dann doch nicht?

Hallo Experten,

man stelle sich folgendes Szenario vor:

Ein Vermieter sucht einen Nachmieter und ist dabei an einer langfristigen Vermietung interessiert. 3 Interessenten kommen in die nähere Wahl, alle 3 wollen die Wohnung langfristig anmieten. Der Vermieter entscheidet sich nun für Kandidat A.

Ein Jahr später kündigt dieser Mieter, da er ein Haus gebaut hat. Der Vermieter ist sauer, schließlich hat der Mieter das Bauvorhaben sicherlich schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages gehabt.

Kann der Vermieter jetzt gegen den Mieter rechtlich vorgehen? Stichwort Betrug oder so?

Bin gespannt auf eure Antworten

Danke & Gruß

Marie

Hallo Marie,

nein, der Vermieter kann hiergegen nicht vorgehen.

Der Vermieter hätte allerdings bereits bei Abschluss des Mietvertrages einen entsprechenden Passus einbauen können. Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH ist nun auch die vertragliche Vereinbarung einer Zeit, in der der Mieter nicht kündigen kann, zulässig.

Gruss
BM

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Hallo,

Ein Vermieter sucht einen Nachmieter und ist dabei an einer
langfristigen Vermietung interessiert. 3 Interessenten kommen
in die nähere Wahl, alle 3 wollen die Wohnung langfristig
anmieten. Der Vermieter entscheidet sich nun für Kandidat A.

Ein Jahr später kündigt dieser Mieter, da er ein Haus gebaut
hat. Der Vermieter ist sauer, schließlich hat der Mieter das
Bauvorhaben sicherlich schon vor Unterzeichnung des
Mietvertrages gehabt.

Kann der Vermieter jetzt gegen den Mieter rechtlich vorgehen?
Stichwort Betrug oder so?

Hallo Marie

der Vermieter hat keinerlei rechtliche Handhabe gegen den Mieter vorzugehen.

Gruss Günter