Hallo!
Angenommen ein Vermieter übergibt die Jahresabrechnung der Nebenkosten allen Mietern eines Mehrfamilienhauses. Auf dieser Abrechnung sind alle einzelnen Posten einzeln aufgeführt.Auf die Möglichkeit zur Einsicht der einzelnen Rechnungen wird hingewiesen.
Einige der Mieter nun möchten über diese Jahresabrechnung hinaus auch die Kopien über diese einzelnen Posten haben, sprich die Abrechnungen von Müllabfuhr, Wasser, Schornsteinfeger, …und haben den Vermieter um diese schriftlich gebeten.
Kann er diese Bitte ausschlagen mit dem Hinweis, er habe sich erkundigt und er sei hierzu nicht verpflichtet?
Vielen Dank für eure Antworten und ein lieber Gruß
von
Anne