Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo an alle,

gibt es bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, eine sogenannte Anbietpflicht des Vermieters gegenüber des Gekündigten ?

Ein Mietvertrag wurde vor dem 1. September 2001 abgeschlossen. Daher beträgt die Kündigungsfrist bei Anmelden von Eigenbedarf 3 Monate. Frage: Die Wohnung wird vor Ablauf der 3 Monate verlassen. Besteht in diesem Fall, Schadensersatz in Form von den übrigen Monatsmieten.
Anders formuliert: Während dem Ablauf von den 3 Monaten muss die Miete gezahlt werden. Wird die Wohnung in 1 Monat schon verlassen, kann / sollte der Vermieter die übrigen 2 Monatsmieten an den Gekündigten zahlen. Sozusagen - als Entschädigung für den Aufwand etc.

Danke schon mal für die Antworten …

CP …

Hallo Claudio,

gibt es bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, eine
sogenannte Anbietpflicht des Vermieters gegenüber des
Gekündigten ?

Was sollte er denn anbieten? Ein Vorkaufsrecht hätte vertraglich
vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden müssen, d.h. man
wüsste von einem etwaigen Bestehen. Eine Andienung einer
mietvertraglichen Vereinbarung macht ja wohl kaum einen Sinn bei
einer Eigenbedarfskündigung. Im Ergebnis also: nein, nicht ohne
weiteres.

Ein Mietvertrag wurde vor dem 1. September 2001 abgeschlossen.
Daher beträgt die Kündigungsfrist bei Anmelden von Eigenbedarf
3 Monate. Frage: Die Wohnung wird vor Ablauf der 3 Monate
verlassen. Besteht in diesem Fall, Schadensersatz in Form von
den übrigen Monatsmieten.
Anders formuliert: Während dem Ablauf von den 3 Monaten muss
die Miete gezahlt werden. Wird die Wohnung in 1 Monat schon
verlassen, kann / sollte der Vermieter die übrigen 2
Monatsmieten an den Gekündigten zahlen. Sozusagen - als
Entschädigung für den Aufwand etc.

Wo liegt denn hier der Schaden? Ich sehe jedenfalls keinen. Natürlich
kann man mit etwas Geschick vielleicht etwas aushandeln, einen
Anspruch hat man alleridngs nicht. Schliesslich hast Du auch das
Recht, bis zum allerletzten Tag drinzubleiben…

Gruß - Jaschiii

Hallo Claudio,

ja, es gibt eine Anbietpflicht. Diese ist jedoch auf eigenen Wohnungen begrenzt. Ausserdem müssen die Wohnungen in dem Gebäude frei sein, in welchem die Eigenbedarfskündigung greifen soll. In der Entscheidung des BGH vom 09.07.2003 VIII ZR 311/02 und VIII ZR 276/02 hat der BGH jedoch besondere Masstäbe angelegt und nicht in jedem Fall ist der Vermieter verpflichtet eigenen Wohnungne anzubieten. Insbesondere dann aber nicht, wenn sie ausserhalb des Gebäudes liegen.

Gruss Günter

gibt es bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, eine
sogenannte Anbietpflicht des Vermieters gegenüber des
Gekündigten ?

Ein Mietvertrag wurde vor dem 1. September 2001 abgeschlossen.
Daher beträgt die Kündigungsfrist bei Anmelden von Eigenbedarf
3 Monate. Frage: Die Wohnung wird vor Ablauf der 3 Monate
verlassen. Besteht in diesem Fall, Schadensersatz in Form von
den übrigen Monatsmieten.

Nein

Anders formuliert: Während dem Ablauf von den 3 Monaten muss
die Miete gezahlt werden. Wird die Wohnung in 1 Monat schon
verlassen, kann / sollte der Vermieter die übrigen 2
Monatsmieten an den Gekündigten zahlen. Sozusagen - als
Entschädigung für den Aufwand etc.

Vereinbarungssache

Gruss Günter