Wasserschaden in gemietetem Objekt

Hallo,

mal angenommen man ist Untermieter eines Objekts das aus insgesamt zwei Räumen besteht von dem man einen als Untermieter gemietet hat.
In dem untervermieteten Raum entsteht ein Wasserschaden. Leider ist es nicht klar wodurch sich die Decke so dunkel färbte. Die darüberliegende Wohnung steht zur Zeit nämlich leer. Wer wäre in einem solchen Fall den Ansprechpartner ?? Der Eigentümer des Hauses (den man nicht kennt) der Hauptmieter dessen Untermieter man ist oder die eigene Hausratversicherung ???

Vielen Dank.

Gudrun

Hallo Gudrun,

mal angenommen man ist Untermieter eines Objekts das aus
insgesamt zwei Räumen besteht von dem man einen als
Untermieter gemietet hat.
In dem untervermieteten Raum entsteht ein Wasserschaden.
Leider ist es nicht klar wodurch sich die Decke so dunkel
färbte. Die darüberliegende Wohnung steht zur Zeit nämlich
leer. Wer wäre in einem solchen Fall den Ansprechpartner ??
Der Eigentümer des Hauses (den man nicht kennt) der
Hauptmieter dessen Untermieter man ist oder die eigene
Hausratversicherung ???

Richtiger Ansprechpartner für einen Untermieter ist der Vermieter,
d.h. der Hauptmieter. Bei diesem könnte man im Zweifel auch eine
Mietminderung geltend machen. Allerdings schadet es in der Regel
nicht, den Eigentümer anzusprechen…
Die Decke zählt übrigens nicht zu den vom Mieter eingebrachten
Gegenständen, also wäre es auch kein Hausrat :wink:
Wenn überhaupt eine Versicherung zahlt, dann die desjenigen, der den
Schaden zu verantworten hat (idR der Eigentümer oder Verursacher).

Gruß - Jaschiii