Hallo Sonja,
grundsätzlich können in gewerblichen Mietverhältnissen jederzeit Kosten vereinbart werden, die im Wohnungsmietvertrag nicht vereinbart werden dürfen. Verpächter und Pächter dürfen ausserdem jederzeit auch vereinbaren, dass der Pächter diverse Kosten zahlen muss.
mal angenommen, ein Firmeninhaber vermietet in seiner
Lagerhalle an eine andere Firma quadratmeterweise Fläche zur
Lagerung von Maschinen. Was kann er da alles in die Miete
einfließen lassen? Wäre es rechtens, wenn er
Gebäudeversicherung, Kosten für Alarmanlage, Abnutzung des
Bodenbelags, Wartungskosten für Stapler, Kräne und Rolltore
anteilig auf den Mieter umlegt?
Wenn der Pächter anteilig diese Kosten vereinbart, ist er in der Pflicht. En Verpächter, der jedoch für die Abnutzung des Bodenbelages zusätzlich zur Pacht Geld will, den sollte man - wenn dies möglich ist - mit seiner Halle alleine lassen. Hier gehen die Kosten in einen Bereich, der nicht prüfbar und kontrollierbar ist.
Oder sind das nicht eindeutige
Vermieterkosten? Was wäre, wenn der „Mieter“ z. B. beim
Verladen per Kran ein Stahlseil beschädigt und ein neues
gekauft werden müsste - ist der Mieter oder der Vermieter
zuständig?
Schaden hat stets der zu bezahlen, der ihn verursacht.
Wäre super, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet! Es ist
nämlich stark anzunehmen, dass ich einen Mietkostenpreis pro
qm errechnen soll, wo diese Kosten rein sollen - und ich bin
nicht sicher, ob das alles so o.k. ist!
Die Kosten sind, wenn sei in der Kalkulation eingehen und somit der Quadratmeterpreis diese Kosten beinhaltet in Ordnung. Nur dann, wenn der Verpächter zusätzlich zur Pacht auch noch diese Kosten will, sollte der Pächter dankend ablehnen. Gegen eine pauschale Berechnung und Vereinbarung, was auch die Kostnübersicht dann möglich macht, ist nichts einzuwenden, wenn der Pächter zustimmt.
Gruss Günter