Angenommen wird der folgende Fall:
Aufgrund der Berufstätigkeit in Süddeutschland muss dort ein Zimmer als zweiter Wohnsitz unter der Woche angemeldet werden, während der erste Wohnsitz am alten Wohnort verbleibt. Es wird also ein Zimmerchen in einer Wohnung untergemietet.
Da das süddeutsche Arbeitsverhältnis kurzfristig gekündigt wird, ist das Zimmer nicht weiter vonnöten - der Untermieter kündigt fristgerecht zum Monatsende.
Der Vermieter - ständig in finanziellen Nöten - ist persönlich beleidigt, zumal seine Einnahmequelle plötzlich versiegt, er hingegen dieses Geld unbedingt benötigt. In der Konsequenz stellt er dem Noch-Untermieter während dessen Abwesenheit den Strom ab und tigert ungefragt durch dessen Räumlichkeit. Zudem baut er ein zusätzliches Schloss in die Wohnungstür ein, für das der Untermieter keine Schlüssel hat, da er sich „so einfach sicherer fühlt“ und verweigert auch die Quittierung der schriftlichen Kündigung.
Der Untermieter muss nun noch in einer weiteren Fahrt nach Süddeutschland ein paar Sachen aus seinem Zimmer holen (das meiste ist schon raus) - dazu kündigt er dem Hauptmieter der Wohnung sein Kommen auf dem AB telefonisch an, um nicht (wegen des neuen Schlosses) plötzlich vor verschlossener Tür zu stehen. Der Vermieter geht leider persönlich nicht ans Telefon. (Eigentlich sollte der Untermieter ohnehin jederzeit die Wohnung betreten können, da er ja bis zum Monatsende noch die Miete gezahlt hat. Dies ist durch das zusätzliche Schloss aber leider nicht mehr gewährleistet und der Untermieter befürchtet, im schlimmsten Fall weit über 300 km vergebens zu fahren.)
Des Weiteren bittet er, bei dieser Gelegenheit auch die Übernahme des Zimmers vornehmen zu können. Der Vermieter aber besteht auf den 31.7. als Kündigungstermin. (Soweit ich weiß müssen Schlüssel durch Mieter rechtzeitig zurückgegeben werden, da ansonsten eine Mietzahlung auch für den folgenden Monat vom Vermieter verlangt werden kann. Was aber, wenn der Vermieter die Schlüsselübergabe (zu einem früheren Termin; denn man fährt ja nicht mal eben jeden Tag 300 km für eine solche Übergabe) selber verweigert???
Nach der noch zurückzuzahlenden Kaution gefragt, entgegnet der Vermieter seinem Untermieter, dass er mit dieser erst nach Ablauf von drei Monaten rechnen könne. Aufgrund der finanziell schlechten Situation des Vermieters muss davon ausgegangen werden, dass dieser schlichtweg zur Zeit über dieses Geld nicht verfügt, es eben auch nicht - wie eigentlich vereinbart - zinsbringend angelegt hat. Danach gefragt, winkte er nämlich ab und meinte nur „Ach, die paar Groschen…“.
Welche Möglichkeit besteht für den Untermieter, in die Wohnung zu gelangen, falls der Vermieter ihm die Wohnung mit Hilfe des zusätzlichen Schlosses unzugänglich gemacht hat? Kann man nach Androhung einen Schlüsseldienst bestellen, der auf Kosten des Vermieters die Tür öffnen lässt? Durch den Untermietvertrag kann ja jederzeit das gültige Mietverhältnis belegt werden…
Wie lange darf der Vermieter die Kaution zurückhalten? Faktisch gibt es hierfür keinen Grund - das Zimmer wird in einwandfreiem Zustand zurückgegeben. Die Monatsmiete war eine „All-inclusive-Miete“, die keine zusätzliche Nebenkostenabrechnung mehr nach sich zieht.
Welche Möglichkeit besteht, eine Quittung der Kündigung zu erhalten, die auf eine erste Bitte (nur mit dem Hinweis, der Vermieter wolle in Ruhe gelassen werden) verweigert wurde? Ist es hier ratsam, einen unabhängigen Zeugen (z. B. Nachbarn oder Hausmeister) dazuzurufen, der eine erneute persönliche Übergabe der Kündigung bestätigen könnte? Oder sollte man das sicherheitshalber in Form eines Einschreibens machen? Wenn die Annahme der Kündigung bei der Post verweigert würde, gilt sie dann trotzdem als zugestellt? Leider muss davon ausgegangen werden, dass der Vermieter ansonsten bestreiten würde, die Kündigung erhalten zu haben.
Danke vorab für eine Antwort
Kirsten