Guten Morgen Allerseits,
also stellt euch mal folgendes vor.Ihr wohnt in einem Haus das zum 30.11.03 verkauft wurde, zur Miete.
Zum 1.7.04 seit ihr in ein neues Haus gezogen und bekommt jetzt von dem neuen Hausbesitzer die Umlagenrechnung über 3200 Euro,weil laut Wasseruhr in 7 Monaten ca. 700cbm³ Wasser verbraucht wurden.Der normale Verbrauch der letzten 7 Jahre pendelte zwischen 80-90 cbm³.
Auch habt ihr in der Zeit keine Gerberei oder ähnliches eröffnet.
Der alte Hausbesitzer hat zum 30.11 einen Wasseruhrstand abgelesen und dem Wasseramt gemeldet.
Im November ist im Keller ( Anliegerwohnung der Warmwasserkessel geplatzt )und wurde ausgebaut und auf Warmwasser durch Gas umgestellt,was da an Wasser wegelaufen ist kann ich nicht beurteilen.der Kessel stand über einer Grube.
Meine Frage ,wäre ich jetzt in der Beweispflicht das ich in 7 Monaten keine 700cbm³ Wasser verbraucht habe.
Danke
Gruss Jochen
Undichter Spülkasten? owt
.
superlustig
danke für Deinen Tip bezüglich der Dauerspülung
Guten Morgen Allerseits,
also stellt euch mal folgendes vor.Ihr wohnt in einem Haus das
zum 30.11.03 verkauft wurde, zur Miete.
Zum 1.7.04 seit ihr in ein neues Haus gezogen und bekommt
jetzt von dem neuen Hausbesitzer die Umlagenrechnung über
3200 Euro,weil laut Wasseruhr in 7 Monaten ca. 700cbm³ Wasser
verbraucht wurden.Der normale Verbrauch der letzten 7 Jahre
pendelte zwischen 80-90 cbm³.
Auch habt ihr in der Zeit keine Gerberei oder ähnliches
eröffnet.
Der alte Hausbesitzer hat zum 30.11 einen Wasseruhrstand
abgelesen und dem Wasseramt gemeldet.
Im November ist im Keller ( Anliegerwohnung der
Warmwasserkessel geplatzt )und wurde ausgebaut und auf
Warmwasser durch Gas umgestellt,was da an Wasser wegelaufen
ist kann ich nicht beurteilen.der Kessel stand über einer
Grube.
Meine Frage ,wäre ich jetzt in der Beweispflicht das ich in 7
Monaten keine 700cbm³ Wasser verbraucht habe.
Danke
Hallo Jochen,
solche Rechnungen des Vermieters zurückweisen. Dieser neue Vermieter muss sich an den früheren Eigentümer halten. Die Höhe des Verbrauches scheint tatsächlich darauf hinzuweisen, dass ganz erheblich Wasser aus der Warmwasserversorgung/Heizung ausgelaufen ist und auch entsprechend für die Auffüllung der Heizkörper wieder Wasser benötigt wurde. Eine Beweispflicht ist derzeit nicht zwingend, jedoch kann der bisherige Durchschnittsverbrauch als Masstab angenommen werden, dass hier tatsächlich Fehler vorliegen oder Schäden, die nicht vom Mieter zu vertreten sind.
Gruss Günter
Hallo Helge,
nach den Angaben sind in den 7 Monaten über 600m^3 mehr verbraucht worden, das sind im Monat etwa 85m^3, das sind am Tag fast 3m^3, pro Stunde etwa 120 Liter, also jede Minute 2 Liter. Ein dermaßen undichter Spülkasten sollte wohl längst aufgefallen sein, da läuft dann nämlich schon ein richtiger Bach durch die Toilette…
Ciao, Holger