hallo experten,
man stelle sich den fiktiven fall vor, daß zum 1.7.2000 zwischen einer mieterin und einem vermieter ein mietvertrag geschlossen wurde, der auf 1 jahr befristet war (ohne angabe von gründen), und sich automatisch um 1 jahr verlängert, wenn nicht 3 monate vorher gekündigt wird. man stelle sich weiterhin vor, daß eine nachmieterklausel nicht im vertrag steht.
die mieterin zieht mit ihrem 7-jährigen kind in die 2ZKB. die tatsache daß die whg. ein durchgangszimmer hat, empfindet die mieterin damals nicht als sehr störend.
die zeit vergeht, die verlängerungsklausel tritt in vergessenheit, und das durchgangszimmer wird zum problem, denn die frau hat seit 3 jahren wieder einen festen freund, und ihr sohn ist nun fast 12 und muß immer durch ihr zimmer laufen, um in seines zu kommen. ein wohnungswechsel wird unumgänglich.
in einem telefongespräch signalisiert der vermieter, einen nachmieter zu akzeptieren, wenn es so weit ist, obwohl er die wohnung lieber verkaufen möchte. okay, die wohnungssuche beginnt, und nach einigen stressigen monaten ist die traumwohnung gefunden (auch über nachmieterregelung). man wird sich schnell einig mit der altmieterin und deren vermieter, und die vertragsunterzeichnung steht kurz bevor.
dann kündigt die mieterin im juli 2004 (wie gesagt: die verlängerungsklausel um 1 jahr hatte sie ganz vergessen) und bietet nochmals die suche nach nachmietern an. eine woche später melden sich auf ihr inserat auch 3 interessenten, die sie dann dem vermieter telefonisch nennt. aber ausländer, frührentner oder studenten will der vermieter nicht akzeptieren.
der vermieter bestätigt ihr aber schriftlich die kündigung zum 30.6.2005 und erklärt sich darin auch bereit, einen vergleichbaren nachmieter „aus der gehobenen mittelschicht“ mit längerfristigem mietinteresse zu akzeptieren und die mieterin nach 3-monatsfrist aus dem vertrag zu entlassen, wenn der neue mieter den vertrag unterzeichnet hat.
hat der vermieter damit die nachmieterregelung akzeptiert? wie diskriminierend darf der vermieter denn sein? wie wählerisch? wann hat die mieterin ihre pflicht erfüllt? gibt es andere gründe (z.b. unbegründeter, befristeter altmievertrag, durchgangszimmer bei 12-jährigem sohn nimmer tragbar, o.ä.), die die vorzeitige kündigung noch ermöglichen? wie wäre es, wenn z.b. der feste freund der frau mit einziehen wollte? würde das als grund gelten, daß die wohnung zu klein wird? oder muß die mieterin die traumwohnung abschreiben? 9 monate doppelte mietbelastung wären für die mieterin natürlich vorerst das ende der pläne.
lg
pit