'Alten' Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen

hallo experten,

man stelle sich den fiktiven fall vor, daß zum 1.7.2000 zwischen einer mieterin und einem vermieter ein mietvertrag geschlossen wurde, der auf 1 jahr befristet war (ohne angabe von gründen), und sich automatisch um 1 jahr verlängert, wenn nicht 3 monate vorher gekündigt wird. man stelle sich weiterhin vor, daß eine nachmieterklausel nicht im vertrag steht.

die mieterin zieht mit ihrem 7-jährigen kind in die 2ZKB. die tatsache daß die whg. ein durchgangszimmer hat, empfindet die mieterin damals nicht als sehr störend.

die zeit vergeht, die verlängerungsklausel tritt in vergessenheit, und das durchgangszimmer wird zum problem, denn die frau hat seit 3 jahren wieder einen festen freund, und ihr sohn ist nun fast 12 und muß immer durch ihr zimmer laufen, um in seines zu kommen. ein wohnungswechsel wird unumgänglich.

in einem telefongespräch signalisiert der vermieter, einen nachmieter zu akzeptieren, wenn es so weit ist, obwohl er die wohnung lieber verkaufen möchte. okay, die wohnungssuche beginnt, und nach einigen stressigen monaten ist die traumwohnung gefunden (auch über nachmieterregelung). man wird sich schnell einig mit der altmieterin und deren vermieter, und die vertragsunterzeichnung steht kurz bevor.

dann kündigt die mieterin im juli 2004 (wie gesagt: die verlängerungsklausel um 1 jahr hatte sie ganz vergessen) und bietet nochmals die suche nach nachmietern an. eine woche später melden sich auf ihr inserat auch 3 interessenten, die sie dann dem vermieter telefonisch nennt. aber ausländer, frührentner oder studenten will der vermieter nicht akzeptieren.

der vermieter bestätigt ihr aber schriftlich die kündigung zum 30.6.2005 und erklärt sich darin auch bereit, einen vergleichbaren nachmieter „aus der gehobenen mittelschicht“ mit längerfristigem mietinteresse zu akzeptieren und die mieterin nach 3-monatsfrist aus dem vertrag zu entlassen, wenn der neue mieter den vertrag unterzeichnet hat.

hat der vermieter damit die nachmieterregelung akzeptiert? wie diskriminierend darf der vermieter denn sein? wie wählerisch? wann hat die mieterin ihre pflicht erfüllt? gibt es andere gründe (z.b. unbegründeter, befristeter altmievertrag, durchgangszimmer bei 12-jährigem sohn nimmer tragbar, o.ä.), die die vorzeitige kündigung noch ermöglichen? wie wäre es, wenn z.b. der feste freund der frau mit einziehen wollte? würde das als grund gelten, daß die wohnung zu klein wird? oder muß die mieterin die traumwohnung abschreiben? 9 monate doppelte mietbelastung wären für die mieterin natürlich vorerst das ende der pläne.

lg
pit

hallo Pit,

man stelle sich den fiktiven fall vor, daß zum 1.7.2000
zwischen einer mieterin und einem vermieter ein mietvertrag
geschlossen wurde, der auf 1 jahr befristet war (ohne angabe
von gründen), und sich automatisch um 1 jahr verlängert, wenn
nicht 3 monate vorher gekündigt wird. man stelle sich
weiterhin vor, daß eine nachmieterklausel nicht im vertrag
steht.

die mieterin zieht mit ihrem 7-jährigen kind in die 2ZKB. die
tatsache daß die whg. ein durchgangszimmer hat, empfindet die
mieterin damals nicht als sehr störend.

die zeit vergeht, die verlängerungsklausel tritt in
vergessenheit, und das durchgangszimmer wird zum problem, denn
die frau hat seit 3 jahren wieder einen festen freund, und ihr
sohn ist nun fast 12 und muß immer durch ihr zimmer laufen, um
in seines zu kommen. ein wohnungswechsel wird unumgänglich.

in einem telefongespräch signalisiert der vermieter, einen
nachmieter zu akzeptieren, wenn es so weit ist, obwohl er die
wohnung lieber verkaufen möchte. okay, die wohnungssuche
beginnt, und nach einigen stressigen monaten ist die
traumwohnung gefunden (auch über nachmieterregelung). man wird
sich schnell einig mit der altmieterin und deren vermieter,
und die vertragsunterzeichnung steht kurz bevor.

dann kündigt die mieterin im juli 2004 (wie gesagt: die
verlängerungsklausel um 1 jahr hatte sie ganz vergessen) und
bietet nochmals die suche nach nachmietern an. eine woche
später melden sich auf ihr inserat auch 3 interessenten, die
sie dann dem vermieter telefonisch nennt. aber ausländer,
frührentner oder studenten will der vermieter nicht
akzeptieren.

der vermieter bestätigt ihr aber schriftlich die kündigung zum
30.6.2005 und erklärt sich darin auch bereit, einen
vergleichbaren nachmieter „aus der gehobenen mittelschicht“
mit längerfristigem mietinteresse zu akzeptieren und die
mieterin nach 3-monatsfrist aus dem vertrag zu entlassen, wenn
der neue mieter den vertrag unterzeichnet hat.

hat der vermieter damit die nachmieterregelung akzeptiert?

Ja, er hat akzeptiert.

wie

diskriminierend darf der vermieter denn sein? wie wählerisch?

in dem fiktiven Fall wurde eine vergleichbare Nachmieterstellung erlaubt. Es ist also nichts diskriminierend, wenn der Vermieter einen Mieter sucht, der langfristig ud wirtschaftlich potent in den Vertrag einsteigt.

wann hat die mieterin ihre pflicht erfüllt?

Die Mieterin hat den Vertrag erfüllt, wenn sie Nachmieter stellt, die den Vertrag übernehmen wollen, in ähnlichen sozialen Verhältnissen wie die Mieterin leben.

gibt es andere

gründe (z.b. unbegründeter, befristeter altmievertrag,
durchgangszimmer bei 12-jährigem sohn nimmer tragbar, o.ä.),
die die vorzeitige kündigung noch ermöglichen?

nein, die Befristung ist weiterhin entsprechend der Rechtsprechung in Altverträgen zulässig, weil der Gesetzgeber bei der Mietrechtsreform vergessen hat hier Übergangsbestimmungen zu erlassen. Der Zustand und Zuschnitt der Wohnung wurde bislang akzeptiert. Hierauf kann sich die Mieterin nicht stützen.

wie wäre es,

wenn z.b. der feste freund der frau mit einziehen wollte?
würde das als grund gelten, daß die wohnung zu klein wird?

Zuerst einmal muss nach neuen Recht die Zustimmung des Vermieters vor Einzug des Freundes eingeholt werden. Die „zu kleine Wohnung“ wird kein Gericht anerkennen, da erkennbar ist, dass dieser Einzug als Mittel zur Mietvertragsänderung genutzt werden soll.

oder muß die mieterin die traumwohnung abschreiben? 9 monate
doppelte mietbelastung wären für die mieterin natürlich
vorerst das ende der pläne.

Nachmieter suchen. Dies ist die einzige Chance. Beim Mieterverein in der Region über die Besonderheiten der Nachmieterstellung beraten lassen. Das Geld wird sich rentieren.

Gruss Günter