Verhinderung des Auszuges durch Vermieter

Angenommen ein Mieter hat vor vielen Jahren eine Wohnung gemietet. Leider konnte er einen Teil seine Möbel nur durch den gesonderten Hauseingang eines Nachbarn in seine Wohnung bringen, weil der eigentliche Hausflur/Treppenaufgang für seine Möbel zu eng gebaut ist. Damals hat der Vermieter bei dem Transport der Möbel so gar mit geholfen.

Dem Nachbarn wurde vor einiger Zeit wegen Eigenbedarf o.g. Wohnung gekündigt. Der ursprüngliche Aufgang wurde von innen durch Möbel von Seiten des Vermieters zugemacht. Von aussen stehen Holzpaletten davor. Der Aufgang existiert aber immer noch!

Nun hat der Mieter seinen Mietvertrag gekündigt und möchte gern ausziehen. Er weiss schon jetzt, dass er einen grossen Teil seine Möbel nicht durch den normalen Hausflur hinab bringen kann.
Der Vermieter akzeptiert jedoch die Kündigung nicht und hat hierzu einen Anwalt eingeschaltet. Das ursprünglich gute Mietverhältnis wird nun mehr und mehr durch die Sturheit der jeweiligen Parteien gestört.

Der Mieter hat eine Speditionsfirma beauftragt seine Möbel in die neue Wohnung zu bringen und gleichzeitig dem Vermieter durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt den anderen Aufgang frei machen muss.

Wie ist hier nun die Rechtslage, wenn der Vermieter nicht gewillt ist, den Aufgang frei zu machen?

Der Mieter kann ja einen Teil der Möbel nicht aus der Wohnung schaffen und belegt so zu sagen die Wohnung noch mit dem Rest der Möbel. Aber er hat eine Umzugsfirma beauftragt, die ihm alle Möbel so weit wie möglich raus holen sollen.
Doppelte Kosten für dem Möbeltransport will der Mieter nicht tragen. Er ist aber eben so wenig gewillt weiterhin noch Miete zu zahlen, auch wenn er einen Teil der Möbel - durch Verschulden(?) des Vermieters - nicht hinaus transportieren lassen kann.

Lieben Gruss
Asmodine

Angenommen ein Mieter hat vor vielen Jahren eine Wohnung
gemietet. Leider konnte er einen Teil seine Möbel nur durch
den gesonderten Hauseingang eines Nachbarn in seine Wohnung
bringen, weil der eigentliche Hausflur/Treppenaufgang für
seine Möbel zu eng gebaut ist. Damals hat der Vermieter bei
dem Transport der Möbel so gar mit geholfen.

Dem Nachbarn wurde vor einiger Zeit wegen Eigenbedarf o.g.
Wohnung gekündigt. Der ursprüngliche Aufgang wurde von innen
durch Möbel von Seiten des Vermieters zugemacht. Von aussen
stehen Holzpaletten davor. Der Aufgang existiert aber immer
noch!

Nun hat der Mieter seinen Mietvertrag gekündigt und möchte
gern ausziehen. Er weiss schon jetzt, dass er einen grossen
Teil seine Möbel nicht durch den normalen Hausflur hinab
bringen kann.
Der Vermieter akzeptiert jedoch die Kündigung nicht und hat
hierzu einen Anwalt eingeschaltet. Das ursprünglich gute
Mietverhältnis wird nun mehr und mehr durch die Sturheit der
jeweiligen Parteien gestört.

Der Mieter hat eine Speditionsfirma beauftragt seine Möbel in
die neue Wohnung zu bringen und gleichzeitig dem Vermieter
durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er zu einem
bestimmten Zeitpunkt den anderen Aufgang frei machen muss.

Wie ist hier nun die Rechtslage, wenn der Vermieter nicht
gewillt ist, den Aufgang frei zu machen?

Der Mieter kann ja einen Teil der Möbel nicht aus der Wohnung
schaffen und belegt so zu sagen die Wohnung noch mit dem Rest
der Möbel. Aber er hat eine Umzugsfirma beauftragt, die ihm
alle Möbel so weit wie möglich raus holen sollen.
Doppelte Kosten für dem Möbeltransport will der Mieter nicht
tragen. Er ist aber eben so wenig gewillt weiterhin noch Miete
zu zahlen, auch wenn er einen Teil der Möbel - durch
Verschulden(?) des Vermieters - nicht hinaus transportieren
lassen kann.

Hallo,

hier ist wohl einiges mehr im Busch. Ein Vermieter kann nicht grundlos die Annahme der Kündiguing verweigern. Dazu ist nichts gesagt. Aber genau diese Frage ist erheblich, um eine Antwort geben zu können. Solche Fallbeispiele sind nur beantwortbar, wenn die Hintergründe bekannt sind.

Der Mieter kann natürlich jederzeit ausziehen. Er muss sich aber darüber klar sein, wenn der Vermieter berechtigt die Kündigung nicht akzeptiert hat, dass er als Mieter weiterhin Miete zahlen muss.

Da es sich bei dem Aufgang nicht um den offiziellen Aufgang handelt, hat der Mieter keinen Anspruch, dass ihm der Vermieter einen zusätzlichen Gang auf seine Kosten frei macht. Der Mieter muss die Möglichkeiten nutzen, die er üblicherweise auch als Zugang zur Wohnung benutzt. Notfalls sind Möbel über das Fenster aus der Wohnung zu entfernen. Mehrkosten muss der ausziehende Mieter tragen.

Weshalb, mir stellt sich diese Frage, soll der Mieter jedoch mit allen Mitteln ausziehen wollen, wenn seine Kündigung möglicherweise nicht anerkannt wird, weil die Fristen nicht eingehalten sinn ?

Gruss Günter

Angenommen ein Mieter hat vor vielen Jahren eine Wohnung
gemietet. Leider konnte er einen Teil seine Möbel nur durch
den gesonderten Hauseingang eines Nachbarn in seine Wohnung
bringen, weil der eigentliche Hausflur/Treppenaufgang für
seine Möbel zu eng gebaut ist. Damals hat der Vermieter bei
dem Transport der Möbel so gar mit geholfen.

Dem Nachbarn wurde vor einiger Zeit wegen Eigenbedarf o.g.
Wohnung gekündigt. Der ursprüngliche Aufgang wurde von innen
durch Möbel von Seiten des Vermieters zugemacht. Von aussen
stehen Holzpaletten davor. Der Aufgang existiert aber immer
noch!

Nun hat der Mieter seinen Mietvertrag gekündigt und möchte
gern ausziehen. Er weiss schon jetzt, dass er einen grossen
Teil seine Möbel nicht durch den normalen Hausflur hinab
bringen kann.
Der Vermieter akzeptiert jedoch die Kündigung nicht und hat
hierzu einen Anwalt eingeschaltet. Das ursprünglich gute
Mietverhältnis wird nun mehr und mehr durch die Sturheit der
jeweiligen Parteien gestört.

Der Mieter hat eine Speditionsfirma beauftragt seine Möbel in
die neue Wohnung zu bringen und gleichzeitig dem Vermieter
durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er zu einem
bestimmten Zeitpunkt den anderen Aufgang frei machen muss.

Wie ist hier nun die Rechtslage, wenn der Vermieter nicht
gewillt ist, den Aufgang frei zu machen?

Der Mieter kann ja einen Teil der Möbel nicht aus der Wohnung
schaffen und belegt so zu sagen die Wohnung noch mit dem Rest
der Möbel. Aber er hat eine Umzugsfirma beauftragt, die ihm
alle Möbel so weit wie möglich raus holen sollen.
Doppelte Kosten für dem Möbeltransport will der Mieter nicht
tragen. Er ist aber eben so wenig gewillt weiterhin noch Miete
zu zahlen, auch wenn er einen Teil der Möbel - durch
Verschulden(?) des Vermieters - nicht hinaus transportieren
lassen kann.

Hallo,

hier ist wohl einiges mehr im Busch. Ein Vermieter kann nicht
grundlos die Annahme der Kündiguing verweigern. Dazu ist
nichts gesagt. Aber genau diese Frage ist erheblich, um eine
Antwort geben zu können. Solche Fallbeispiele sind nur
beantwortbar, wenn die Hintergründe bekannt sind.

Hier handelt es sich um den schon in der Mail erwähnten Zeitmietvertrag (Betreff war: www-Nachmieter). Ein Untermieter wurde angeboten, welchen der Vermieter abgelehnt hat. Daraufhin hat die Freundin das Sonderkündigungsrecht (3 Monatsfrist) für sich in Anspruch genommen.

Der Mieter kann natürlich jederzeit ausziehen. Er muss sich
aber darüber klar sein, wenn der Vermieter berechtigt die
Kündigung nicht akzeptiert hat, dass er als Mieter weiterhin
Miete zahlen muss.

Beide Anwälte streiten sich nun darüber. Geht wohl vor Gericht.

Da es sich bei dem Aufgang nicht um den offiziellen Aufgang
handelt, hat der Mieter keinen Anspruch, dass ihm der
Vermieter einen zusätzlichen Gang auf seine Kosten frei macht.
Der Mieter muss die Möglichkeiten nutzen, die er üblicherweise
auch als Zugang zur Wohnung benutzt. Notfalls sind Möbel über
das Fenster aus der Wohnung zu entfernen. Mehrkosten muss der
ausziehende Mieter tragen.

Die Möbel sind weder durch die Fenster noch durch den normalen Treppenaufgang heraus zu bringen. Der Vermieter hatte damals so gar beim Einzug geholfen und den Weg für die Möbel über den Nachbareingang frei gemacht…

Weshalb, mir stellt sich diese Frage, soll der Mieter jedoch
mit allen Mitteln ausziehen wollen, wenn seine Kündigung
möglicherweise nicht anerkannt wird, weil die Fristen nicht
eingehalten sinn ?

Fristen sind eingehalten.

Gruss Günter

Lieben Gruss
Asmodine

Verkaufen
Guten Morgentau, Asmodine!
Wie wäre es, wenn der Mieter die Möbel an den Vermieter verkauft?
Viel Erfolg!
Franz

Hallo,

hier ist wohl einiges mehr im Busch. Ein Vermieter kann nicht
grundlos die Annahme der Kündiguing verweigern. Dazu ist
nichts gesagt. Aber genau diese Frage ist erheblich, um eine
Antwort geben zu können. Solche Fallbeispiele sind nur
beantwortbar, wenn die Hintergründe bekannt sind.
Der Mieter muss die Möglichkeiten nutzen, die er üblicherweise
auch als Zugang zur Wohnung benutzt. Notfalls sind Möbel über
das Fenster aus der Wohnung zu entfernen.

Guten Morgentau, Asmodine!
Wie wäre es, wenn der Mieter die Möbel an den Vermieter
verkauft?
Viel Erfolg!
Franz

Guten Morgen Franz,

Meine Freundin ist gedanklich schon so weit, dass sie die Möbel halt drin stehen lässt und der Vermieter damit glücklich werden kann.
Hauptsache raus aus dem Umfeld und möglichst weit weg.

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo,

hier ist wohl einiges mehr im Busch. Ein Vermieter kann nicht
grundlos die Annahme der Kündiguing verweigern. Dazu ist
nichts gesagt. Aber genau diese Frage ist erheblich, um eine
Antwort geben zu können. Solche Fallbeispiele sind nur
beantwortbar, wenn die Hintergründe bekannt sind.
Der Mieter muss die Möglichkeiten nutzen, die er üblicherweise
auch als Zugang zur Wohnung benutzt. Notfalls sind Möbel über
das Fenster aus der Wohnung zu entfernen.

hallo,
ich denke nicht, dass die fehlende Kooperation des Vermieters den Mieter von seiner Pflicht entbindet, die Wohnung gemäss des Mietvertrages zu übergeben, es wird ja wahrscheinlich irgendwas wie „besenrein“ im mietvertrag stehen, und wenn die fronten so verhärtet sind, wird es doch dem vermieter eine freude sein, hierfür die kaution einzubehalten. ausserdem würde ich auch nicht einsehen, die möbel, sofern mit denen was anzufangen ist, dem vermieter kostenfrei zu überlassen. Also die kräftigen Schuhe anziehen, ne schutzbrille und nen hammer, und ein paar minuten später passen die möbel in handlichen teilen durch jedes noch so enge treppenhaus oder fenster…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,
ich denke nicht, dass die fehlende Kooperation des Vermieters
den Mieter von seiner Pflicht entbindet, die Wohnung gemäss
des Mietvertrages zu übergeben, es wird ja wahrscheinlich
irgendwas wie „besenrein“ im mietvertrag stehen, und wenn die
fronten so verhärtet sind, wird es doch dem vermieter eine
freude sein, hierfür die kaution einzubehalten. ausserdem
würde ich auch nicht einsehen, die möbel, sofern mit denen was
anzufangen ist, dem vermieter kostenfrei zu überlassen. Also
die kräftigen Schuhe anziehen, ne schutzbrille und nen hammer,
und ein paar minuten später passen die möbel in handlichen
teilen durch jedes noch so enge treppenhaus oder fenster…

Hallo Bommel
Es handelt sich hierbei um eine sehr grosse 2 * 3 Sitzer-Eckcouch (bei 36qm Wohnzimmer kann man sich so etwas reinstellen *seufz*) mit wulstigen Rückenlehnen, die tatsächlich noch in Ordnung und gut zu gebrauchen ist. Wenn meine Freundin deinen Vorschlag durchzieht, ist die Garnitur zwar durchs Treppenhaus zu bekommen, aber anschliessend nur noch Schrott. Auch nicht die Lösung, oder?
Im übrigen hat der Vermieter schon angedeutet, dass er die Kaution so wie so zurückbehält, es könne ja was im Treppenhaus beschädigt werden. Er hat seine Holztreppe schon vorsorglich fotografiert…

Guten Morgentau, Asmodine!
Wie wäre es, wenn der Mieter die Möbel an den Vermieter
verkauft?
Viel Erfolg!
Franz

Guten Morgen Franz,

Meine Freundin ist gedanklich schon so weit, dass sie die
Möbel halt drin stehen lässt und der Vermieter damit glücklich
werden kann.
Hauptsache raus aus dem Umfeld und möglichst weit weg.

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo,

hier ist wohl einiges mehr im Busch. Ein Vermieter kann nicht
grundlos die Annahme der Kündiguing verweigern. Dazu ist
nichts gesagt. Aber genau diese Frage ist erheblich, um eine
Antwort geben zu können. Solche Fallbeispiele sind nur
beantwortbar, wenn die Hintergründe bekannt sind.
Der Mieter muss die Möglichkeiten nutzen, die er üblicherweise
auch als Zugang zur Wohnung benutzt. Notfalls sind Möbel über
das Fenster aus der Wohnung zu entfernen.

Hallo und sorry,

nun ist mir der Vorgang wieder klar. Bei derart vielen Fragen kann man manchmal einen Altfall übersehen.

Hier handelt es sich um den schon in der Mail erwähnten
Zeitmietvertrag (Betreff war: www-Nachmieter). Ein Untermieter
wurde angeboten, welchen der Vermieter abgelehnt hat.
Daraufhin hat die Freundin das Sonderkündigungsrecht (3
Monatsfrist) für sich in Anspruch genommen.

Der Mieter kann natürlich jederzeit ausziehen. Er muss sich
aber darüber klar sein, wenn der Vermieter berechtigt die
Kündigung nicht akzeptiert hat, dass er als Mieter weiterhin
Miete zahlen muss.

Beide Anwälte streiten sich nun darüber. Geht wohl vor
Gericht.

Da es sich bei dem Aufgang nicht um den offiziellen Aufgang
handelt, hat der Mieter keinen Anspruch, dass ihm der
Vermieter einen zusätzlichen Gang auf seine Kosten frei macht.
Der Mieter muss die Möglichkeiten nutzen, die er üblicherweise
auch als Zugang zur Wohnung benutzt. Notfalls sind Möbel über
das Fenster aus der Wohnung zu entfernen. Mehrkosten muss der
ausziehende Mieter tragen.

Bis hierher bin ich der Auffassung, dass der Prozess von Deine Freundin zu gewinnen ist, wenn nicht Umstände bekannt werden, die niemand kannte oder nur der Vermieter kannte.

Die Möbel sind weder durch die Fenster noch durch den normalen
Treppenaufgang heraus zu bringen. Der Vermieter hatte damals
so gar beim Einzug geholfen und den Weg für die Möbel über den
Nachbareingang frei gemacht…

Hier erhebt sich natürlich die Frage, ob die Möbel im abgebauten Zustand dann nicht transport werden können. Kann dies bejaht werden, sehe ich keine Verpflichtung des Vermieters, einen Weg frei zu räumen.

Gruss Günter

Hallo,

die Wohnung ist ordnungsgemäss zu übergeben. Wenn die Möbel in der Wohnung bleiben kann der Vermieter erklären, er habe wegen der Möbel eine Weitervermietung nicht vornehmen können und Deine Freundin zahlt.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Gibt es den Aufgang dann überhaupt noch?
Hallo Asmodine,

Angenommen ein Mieter hat vor vielen Jahren eine Wohnung
gemietet. Leider konnte er einen Teil seine Möbel nur durch
den gesonderten Hauseingang eines Nachbarn in seine Wohnung
bringen, weil der eigentliche Hausflur/Treppenaufgang für
seine Möbel zu eng gebaut ist. Damals hat der Vermieter bei
dem Transport der Möbel so gar mit geholfen.

Dem Nachbarn wurde vor einiger Zeit wegen Eigenbedarf o.g.
Wohnung gekündigt. Der ursprüngliche Aufgang wurde von innen
durch Möbel von Seiten des Vermieters zugemacht. Von aussen
stehen Holzpaletten davor. Der Aufgang existiert aber immer
noch!

inwiefern existiert der Aufgang noch?
Wenn der Vermieter inzwischen dort Möbel stehen hat und auch auf der anderen Seite jetzt Sachen davorstehen, kann man dann noch von einem existierenden Aufgang sprechen? Ist der Mieter bereit dem Vermieter die entsprechenden Kosten auch zu ersetzen? Z.B. eine Umzugsfirma die auf der anderen Seite die Möbel leerräumt, dann abbaut, die Paletten entfernt, später alles wieder aufbaut, saubermacht, einräumt.

Ciao, Holger

PS: lies einmal Douglas Adams „Der lange dunkle Fünfuhrtee der Seele“ zum Thema Dinge die beim Umzug nicht durchs Treppenhaus passen.

Moin,

Es handelt sich hierbei um eine sehr grosse 2 * 3
Sitzer-Eckcouch (bei 36qm Wohnzimmer kann man sich so etwas
reinstellen *seufz*) mit wulstigen Rückenlehnen, die
tatsächlich noch in Ordnung und gut zu gebrauchen ist.

Sofern es sich dabei nicht um Möbelneuschrott handelt, kann man diese sicherlich auseinandernehmen. Falles es sich doch um Möbelneuschrott handelt, hilft vielleicht eine Axt nach.

Gruß
Marion

Danke
Ich bin begeistert von den vielen Antworten und Ratschlägen und möchte mich bei allen im Namen meiner Freundin bedanken. Sie wird es sich zu Herzen nehmen und die Garnitur egal in welchem Zustand, mitnehmen bzw. entsorgen.

Danke!
Asmodine

Denkmalschutz

Moin,

Es handelt sich hierbei um eine sehr grosse 2 * 3
Sitzer-Eckcouch (bei 36qm Wohnzimmer kann man sich so etwas
reinstellen *seufz*) mit wulstigen Rückenlehnen, die
tatsächlich noch in Ordnung und gut zu gebrauchen ist.

letzter und eleganter Ausweg: Einrichtung unter Denkmalschutz stellen

Gruß

Sie wird es sich zu Herzen nehmen und die Garnitur egal in
welchem Zustand, mitnehmen bzw. entsorgen.

Viel Glück und Erfolg!

Danke!
Asmodine