Angenommen ein Mieter hat vor vielen Jahren eine Wohnung gemietet. Leider konnte er einen Teil seine Möbel nur durch den gesonderten Hauseingang eines Nachbarn in seine Wohnung bringen, weil der eigentliche Hausflur/Treppenaufgang für seine Möbel zu eng gebaut ist. Damals hat der Vermieter bei dem Transport der Möbel so gar mit geholfen.
Dem Nachbarn wurde vor einiger Zeit wegen Eigenbedarf o.g. Wohnung gekündigt. Der ursprüngliche Aufgang wurde von innen durch Möbel von Seiten des Vermieters zugemacht. Von aussen stehen Holzpaletten davor. Der Aufgang existiert aber immer noch!
Nun hat der Mieter seinen Mietvertrag gekündigt und möchte gern ausziehen. Er weiss schon jetzt, dass er einen grossen Teil seine Möbel nicht durch den normalen Hausflur hinab bringen kann.
Der Vermieter akzeptiert jedoch die Kündigung nicht und hat hierzu einen Anwalt eingeschaltet. Das ursprünglich gute Mietverhältnis wird nun mehr und mehr durch die Sturheit der jeweiligen Parteien gestört.
Der Mieter hat eine Speditionsfirma beauftragt seine Möbel in die neue Wohnung zu bringen und gleichzeitig dem Vermieter durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt den anderen Aufgang frei machen muss.
Wie ist hier nun die Rechtslage, wenn der Vermieter nicht gewillt ist, den Aufgang frei zu machen?
Der Mieter kann ja einen Teil der Möbel nicht aus der Wohnung schaffen und belegt so zu sagen die Wohnung noch mit dem Rest der Möbel. Aber er hat eine Umzugsfirma beauftragt, die ihm alle Möbel so weit wie möglich raus holen sollen.
Doppelte Kosten für dem Möbeltransport will der Mieter nicht tragen. Er ist aber eben so wenig gewillt weiterhin noch Miete zu zahlen, auch wenn er einen Teil der Möbel - durch Verschulden(?) des Vermieters - nicht hinaus transportieren lassen kann.
Lieben Gruss
Asmodine