Hallo,
stellt Euch folgendes Problem vor: Ein Altersheim-Bewohner muss aus gesundheitlichen Gründen in ein anderes Pflegeheim umziehen. Das Zimmer, das er jetzt bewohnt, hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Da er den neuen Platz sehr kurzfristig bekommt (jemand ist dort plötzlich gestorben), zieht er ebenso kurzfristig um. Das alte Altersheim entlässt ihn etwas früher aus dem Vertrag, er muss aber doch noch 14 Tage für das Zimmer, das er nicht mehr bewohnt, bezahlen. So weit, so gut. Da das alte Altersheim aber eine Warteliste hat, wird das Zimmer bereits vor Ablauf dieser 14 Tage an einen neuen Bewohner vermietet. Das Zimmer ist also doppelt bezahlt. Wäre ein solcher Fall rechtens?
Bin auf Eure Antworten gespannt,
Gruß Isabelle.