Hallo,
habe eben diesen Artikel in der Welt gelesen.
http://www.welt.de/data/2004/07/22/308411.html
Trifft dieses Urteil und die Umsetzung nur auf Hamburg zu oder kommt
das auch in NRW bzw. in allen Bundesländern?
Gruß
TeeBird
Ich hoffe, die Zitierung ist erlaubt. Habe ja die Quelle angegeben.
Wasserwerke versinken in Antragsflut
Gesetzliche Frist zum Einbau von Wasserzählern endet im September -
Viele Vermieter reagieren zu spät - Urlaubssperre
von Christiane Nickel
Die Hamburger Wasserwerke haben große Probleme mit dem
fristgerechten Einbau der gesetzlich vorgeschriebenen
Wohnungswasserzähler und der Übernahme der Kundendaten in ihr
Abrechnungssystem. Viele Vermieter haben die im September ablaufende
Frist für den gesetzlich vorgeschriebenen Einbau der Zähler in die
Privatwohnungen bis zum letztmöglichen Termin ausgereizt und stellen
jetzt massenweise Anträge an die Wasserwerke, die diese mit dem
vorhandenen Personal nicht bearbeiten können. „Wir haben extra
Leihkräfte eingestellt und Eltern aus der Erziehungszeit
zurückgeholt, um die Massen an Anträgen so schnell wie möglich
abarbeiten zu können“, bestätigte Gisela Matthee, Sprecherin der
Hamburger Wasserwerke (HWW), der WELT. In einem Rundschreiben an
viele Haushalte informieren die HWW in diesen Tagen über ihre
Schwierigkeiten.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Einbau von Wasserzählern in alle
Hamburger Privathaushalte bis zum September 2004. Die Hamburger
Bauordnung wurde nach dem entsprechenden Richterspruch bereits vor
zehn Jahren geändert, aber noch immer sind 150 000 bis 200 000
Wohnungen nicht umgerüstet worden. Die Wasserkosten dieser Wohnungen
werden im Umlageverfahren per Quadratmeterzahl berechnet, aber genau
die daraus resultierende Ungerechtigkeit sollte durch das 1994
beschlossene Gesetz beseitigt werden: Wer mehr Wasser verbraucht,
weil z.B. mehr Personen in einem Haushalt leben, soll auch mehr
zahlen.
Aber selbst der Anreiz der Hamburger Wasserwerke, den Vermietern
eine Bezuschussung beim Einbau der Zähler zu zahlen, fand keine große
Resonanz. „Erst am Anfang dieses Jahres sind viele Vermieter erneut
auf das vor zehn Jahren beschlossene Gesetz gestoßen und haben die
Wasserzähler für ihr Haus beantragt“, sagte Matthee. Auf diese Weise
entstanden die Engpässe bei der Bearbeitung.
In den Jahren 2001 bis 2003 wurden ansteigend monatlich 1200 bis
4300 Anträge von den Wasserwerken bearbeitet. Aber seit Beginn des
laufenden Jahres gehen monatlich rund 8000 Anträge ein: „Das ist“, so
Matthee, " mit den normalen Arbeitskapazitäten nicht zu bewältigen."
Aus diesem Grund wurden zusätzlich einige Mitarbeiter von
Zeitarbeitsfirmen eingesetzt, die sich ausschließlich mit dem
Einpflegen der Kundendaten in die Datenbank der Hamburger Wasserwerke
beschäftigen. Zusätzlich wurde die Sonnabendsarbeit eingeführt und
eine längere Urlaubssperre für die Mitarbeiter verhängt.
Die Mieter haben auch dann ein Recht darauf, dass die Miete
individuell abgerechnet wird, wenn der Zählerstand noch nicht durch
die HWW abgelesen wird. In diesem Fall muss sich der Vermieter darum
kümmern und die nötigen Angaben notieren. „Erfolgt die
Wassergeldabrechnung jährlich, zum Beispiel immer zu Jahresbeginn,
und wurden bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wasserzähler
installiert, hat der Mieter das Recht, eine Wassergeldkürzung bis zu
25 Prozent vorzunehmen“, sagt Michael Kopff, Jurist des Mietervereins
zu Hamburg. In welcher Höhe der Mieter kürzen darf, sei vom
Einzelfall abhängig.
Artikel erschienen am 22. Juli 2004 © WELT.de 1995 - 2004