Vermieter für Kündigung nicht erreichbar

Angenommen, jemand sucht sich eine neue Wohnung, findet diese auch bekommt aber erst am 22.7. die Zusage, muss aber die neue Wohnung ab 1.8. nehmen.
Nehmen wir weiterhin an, er würde die alte Wohnung bis 15.8 bezahlen und für dieses Datum einen Nachmieter suchen, da er z.B. frühestens am 2.8. umziehen kann.
So weit, so gut, aber was wenn nun der Vermieter nicht erreichbar wäre, um mit ihm alles zu klären.
Wenn man ihm ein Fax schickt, mehrmals auf den AB spricht, aber es rührt sich nichts.
Welche Möglichkeiten hätte man denn in so einem Fall als Mieter?
Es kann doch nicht sein, daß man dann länger Miete zahlen müßte, weil man den vermieter nicht erreichen kann.
Danke schon mal für Eure Theorien!
Gruß
Uwe

Wenn der Vermieter absolut untergetaucht ist

  1. die öffentliche Zustellung durch Aushang beim Amtsgericht
  2. per Einschreiben die Kündigung schicken
  3. Zur Sicherheit Nachforschungsantrag stellen.
    Einschreiben Rückschein geht nicht wird ja nicht abgeholt muss dann wiederholt werden
    dann gilt der erste als zugestellt.
    Wohnungszustand per Zeugen absichern.
    schönen Sonntag
    Ulf

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Vielen Dank erst mal Ulf,
aber noch ne Frage:
Wie mach ich das mit dem Nachmieter?
Den muss ich ja suchen, da ich ja ansonsten die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss.

Hi,

Wie mach ich das mit dem Nachmieter?
Den muss ich ja suchen, da ich ja ansonsten die
Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss.

lebst auch Du in dem Glauben, daß man mit einer Nachmieterstellung die Kündigungsfrist eines Mietvertrags nicht einhalten muß? Dann muß man Dich leider entäuchen, ein solches Recht gibt es nicht.
Wenn der Vermieter nicht will, muß man als Mieter die Kündigungsfrist einhalten. Und wenn es um drei Monate geht, hat man nur im Einvernehmen mit dem Vermieter eine Chance auf Verkürzung…

Eine Kündigung kann man am besten per Einwurfeinschreiben aussprechen. Diese muß fristgerecht erfolgen. Alles weitere ist dann Verhandlungssache, aber wenn ein Partner nicht verhandeln will, kann man ihn nicht zwingen.

Gruß Stefan

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Hallo Uwe,

ich muss hier Stefan völlig recht geben.

Kann mir mal jemand erklären, weshalb zwischen Flensburg und Konstanz, zwischen Freiburg und Dresden die Meinung herrscht, man sucht einen Nachmieter zieht aus, der Vermieter hat dass zu akzeptieren. Das Mietverhältnis endet nicht, wenn es nicht ordnungsgemäss gekündigt ist oder wenn der Vermieter der Stellung eines Nachmieters nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Vorliegend bedeutet dies, dass ab 01.08.2004 Miete für die neue Wohnung zu zahlen ist und gleichzeitig bis eine Kündigung ordnungsgemäss erfolgt ist zumindest - wenn das Mietverhältnis nicht mehr als fünf Jahre beträgt - für die jetzige Wohnung bis 31.10.2004 Miete zu zahlen ist.

Der Vermieter - dies auch gleich vorab - muss bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten einer Nachmieterstellung nicht zustimmen. Ein berechtigtes Interesse liegt nicht vor. Der Fehler der fehlenden Kündigung löst kein berechtigtes Interesse aus.

Ein Vermieter erhält üblicherweise Rechnungen der Kommune, zumindest über die Grundsteuer. Also hier mal bei der Stadtverwaltung anfragen.

Gruss Günter

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Ich weiß auch nicht, wer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, aber es hält sich wirklich sehr, sehr, sehr, sehr, sehr hartnäckig.

Zu gern würde ich mal die Quelle dafür kennen lernen!

Levay

Quelle gefunden

Zu gern würde ich mal die Quelle dafür kennen lernen!

mehrere Mietverträge

Zu gern würde ich mal die Quelle dafür kennen lernen!

mehrere Mietverträge

Hallo Franz,

natürlich Quatsch. Du verwechselst die Mietverträge, in welchen schriftlichen vereinbart ist, dass der Mieter vorzeitig gegen Stellung eines Nachmieters ausziehen kann. Hier gibt es noch Altverträge. Aber - dies hat grundsätzlich nichts damit zu tun, dass ein Mieter jederzeit und wann immer er will ausziehen kann, wenn er einen Nachmeietr stellt. Und in Mietverhältnissen, wo der Nachmieter nicht vereinbart ist, gilt die Regel grundsätzlich nicht.

Im vorliegenden Thread geht es um die generelle Darstellung, dass man einfach per Nachmieterstellung ausziehen kann. Dem ist eben nicht so.

Gruss Günter

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Aber woher die Annahme kommt, wissen wir immer noch nicht :smile:

Levay

mündliche Vereinbarung

Aber woher die Annahme kommt, wissen wir immer noch nicht :smile:

Levay

Vor 20 Jahren hatte ich ein kleines Zimmer mit einem Jahr Mindestmietzeit. Der Vermieter sagte bei der Übergabe zu mir: „Wenn Sie eher ausziehen wollen, dann suchen Sie einfach einen Nachmieter.“

Oh! Und weil du das erlebt hast, glaubt jetzt ganz Deutschland, das sei gesetzliche Regelung??? :wink:)

Levay

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„Wenn Sie eher ausziehen wollen, dann suchen Sie einfach einen
Nachmieter.“

Oh! Und weil du das erlebt hast, glaubt jetzt ganz
Deutschland, das sei gesetzliche Regelung??? :wink:)
Levay

Das würde doch die Sache vereinfachen :smile:.