Wechsel des Umlageschlüssels 'Wasser'

Kann in einem noch öffentl. geförderten Haus der Umlageschlüssel für die Jahresabrechnung „Wassergeld“ wegen der unterschiedlichen Belegung von Wohnungen nach zuvor entsprechender schriftlicher Ankündigung auch ohne Zustimmung des Mieters von Einheiten auf Personen geändert werden?

BGB sagt unter bestimmten Voraussetzungen bedarf es keiner Zustimmungserklärung des Mieters.
Aber: Zieht hier auch dass BGB?

Grüße

ede

unter Umständen

Aber: Zieht hier auch das BGB?

wenn die Umstellung zu einem gerechteren Ergebnis führt.
(gebe an die Experten weiter)

Grüße

ede

Kann in einem noch öffentl. geförderten Haus der
Umlageschlüssel für die Jahresabrechnung „Wassergeld“ wegen
der unterschiedlichen Belegung von Wohnungen nach zuvor
entsprechender schriftlicher Ankündigung auch ohne Zustimmung
des Mieters von Einheiten auf Personen geändert werden?

BGB sagt unter bestimmten Voraussetzungen bedarf es keiner
Zustimmungserklärung des Mieters.
Aber: Zieht hier auch dass BGB?

Hallo,

dieses Thema stellt sich grundsätzlich in öffentlich gefördertem Wohnraum, wenn die Kommunen oder die Träger dieser Wohnungen auch Zuweisungen aufnehmen. Dann kann der Schlüssel nach Quadratmeter auf Personenzahl geändert werden. Eine Umlage der Wasserkosten nach Wohneinheiten ist und bleibt Unsinn und ist auch nicht zulässig.

Insbesondere im öffentl. geförderten Wohnungsbau muss , wenn keine andere Lösung vorliegt, nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

Die Umlage nach der Wohnfläche kann daher grob unbillig sein, wenn in gleich großen Wohnungen nicht nur mehr Personen wohnen sondern wenn sich herausstellen könnte/sollte, dass in dem Gebäude einzelne Mieter wegen der Kostenverteiliung nach Wohnfläche auch für Verwandte und Bekannte waschen.

Gruss Günter

nochmal eine Nachfrage dazu …
Hallo Günter,

Du schreibst:

„“„Dann kann der Schlüssel nach Quadratmeter auf Personenzahl geändert werden. Eine Umlage der Wasserkosten nach Wohneinheiten ist und bleibt Unsinn und ist auch nicht zulässig.“"""

Aber kann einer der Mieter wiedersprechen? Hintergrund:
Ein Haus, 6 Wohnungen, 12 Personen, in einer Wohnung leben 1/3 der Mieter, in den anderen max 2 Personen. Bislang wurde nach Wohneinheiten abgerechnet, durch Besitzerwechsel soll wie rechtszeitig vorab angekündigt gerechterweise umgestellt werden, die 1/3 Bewohner widersprechen aber.

Und Nachfrage 2: Das „nicht zulässig“ steht wo?

Danke vorab.

Grüße

ede

Hallo Ede,

„“„Dann kann der Schlüssel nach Quadratmeter auf Personenzahl
geändert werden. Eine Umlage der Wasserkosten nach
Wohneinheiten ist und bleibt Unsinn und ist auch nicht
zulässig.“"""

Aber kann einer der Mieter wiedersprechen? Hintergrund:
Ein Haus, 6 Wohnungen, 12 Personen, in einer Wohnung leben 1/3
der Mieter, in den anderen max 2 Personen. Bislang wurde nach
Wohneinheiten abgerechnet, durch Besitzerwechsel soll wie
rechtszeitig vorab angekündigt gerechterweise umgestellt
werden, die 1/3 Bewohner widersprechen aber.

Und Nachfrage 2: Das „nicht zulässig“ steht wo?

Dieser Schlüssel ist grob unbillig. Der Vermieter darf oder muss sich im Zweifel auf die Nebenkostenverordnung berufen. Es ist geregelt, dass dann nach Wohnfläche abzurechnen ist, wenn keine Wasseruhren vorhanden sind oder aber, wenn Wasseruhren ausgefallen sind und eine Verbrauchsschätzung unmöglich ist. Ansonsten ist nach Personentagen abzurechnen. Eine Abrechnung, die weder die Wohnfläche beachtet, auch die Personenzahl nicht beachtet ( bei fehlenden Wasseruhren), sondern ohne Rücksicht auch auf die Belegung sich nur an Wohnungen orientiert benachteiligt die einzelnen Parteien je nach Umständen erheblich.

Übrigens, auch wenn der Vermieter gezwungen ist, den Abrechnungsschlüssel zu ändern, weil der bisherige grob unbillig ist, gilt dies nicht rückwirkend sondern nur für die künftigen Abrechnungen.

Vorschlag. Setze Dich mit mir in Verbindung. Hier sind nähere Fragen zu klären, die im Forum zu umfangreich werden können. Vor allem, wie wurde bisher genau abgerehcnet und wie soll künftig abgerehcnet werden.

Gruss Günter