Daten:
Nebenkostenabrechnungszeitraum: 01.05.03 - 30.04.04
Auszug aus der Wohnung: 01.06.04
Da die Nebenkosten am 30.04.04 abgeschlossen wurden, fehlt noch der Monat Mai. Der wird aber erst '05 abgeschlossen!
Da die Kosten im nächsten Jahr geteilt werden müssen (Mai=Altmieter, rest 11 Monate=Nachmieter) musste jemand von der Gasgesellschaft kommen, um den Gaszähler abzulesen!
Meine Frage:
Wer muss die Kosten tragen?
Vermieter, Altmieter, Nachmieter oder 50% Altmieter und 50% Nachmieter?
Hallo, wer hat denn die Zwischenablesung veranlasst? Üblicherweise wird sowas im Übergabeprotokoll festgehalten, das ja immer 2 Leute unterschreiben. Hab noch nie gehört, dass es da mit den Stadtwerken Probleme gab?!
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Hallo Bommel,
das ablesen hat die Vermieterin veranlasst! Ist aber ja eigentlich auch richtig, da ich ja nurnoch den mai zahlen will, der Rest muss ja vom Nachmieter bezahlt werden!
Probleme mit den Stadtwerken? Ne, ist nur so, das die Vermieterin sagt, das ich den Typen bezahlen muss, und da bin ich mir aber nicht sicher ob das wirklich so ist!
Gruss
Mario
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Vielleicht ist bei uns ja alles anders, aber bisher war es sowohl bei Einzug (zweimal) als auch bei Auszug (einmal) so, daß ich den Gaszähler abgelesen und den Stand weitergegeben habe und auf der Basis dann meine Endabrechnung (bzw. eben den Anfangszählerstand) bekommen habe… Keine zusätzlichen Kosten, keine Diskussionen, nix!
Vielleicht wäre das einen Versuch wert? (So funktionierte es im übrigen auch beim Strom…)
du solltest zunächst den Mietvertrag prüfen, meistens wird dieser Fall dort vertraglich geregelt.
Ergibt der Mietvertrag nichts, gilt grundsätzlich, dass derjenige, der die Kosten der Zwischenablesung veranlasst hat, diese auch zahlen muss. Hast du also gekündigt, trägst du die Kosten der Zwischenablesung, hat der Vermieter gekündigt, muss er diese Kosten übernehmen.
Gruss
BM
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selbst ablesen? Das ist leider zu spät, da ja schon alles gemacht wurde! Davon abgesehen, hätte sich die Vermieterin sich nicht darauf eingelassen!
Ich habe irgendwo mal gehört, das die Kosten (Arbeitszeit, Anfahrtskosten) zu je 50% vom Altmieter und vom Nachmieter getragen werden müssen! Aber ich wüsste gerne ob das stimmt, bzw. wo das steht!
Danke und Grüße
Mario …
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Gibt es da einen Paragraphen oder ein Urteil drüber?
Danke iund Gruss
Mario …
Hallo,
du solltest zunächst den Mietvertrag prüfen, meistens wird
dieser Fall dort vertraglich geregelt.
Ergibt der Mietvertrag nichts, gilt grundsätzlich, dass
derjenige, der die Kosten der Zwischenablesung veranlasst hat,
diese auch zahlen muss. Hast du also gekündigt, trägst du die
Kosten der Zwischenablesung, hat der Vermieter gekündigt, muss
er diese Kosten übernehmen.
Hallo, die Auffassung des Verursacherprinzips teile ich. Jedoch liegt für eine solche Ablesung meines Erachtens keinerlei Notwendigkeit vor.
Wie oben schonmal gepostet, läuft das üblicherweise über Selbstablesung und -anmeldung, bzw. wird es, wie von mir schon geschrieben, im Übergabeprotokoll vermerkt. Ein Mieterwechsel allein erfordert nicht zwingend eine kontrollierte Ablesung.
Die Vermieterin ist nicht Vertragspartner der Stadtwerke (seh ich das richtig?) es kann ihr egal sein, wie vor- und Nachmieter das mit dem Zählerstand regeln, ich hab meinen Mietern auch immer nur nahegelegt, es mit aufzunehmen, damit ich es bei der Gelegenheit mit unterzeichne und sie auf der sicheren seite sind. Wenn ich mich als Vermieter besser fühle, wenn zwischendurch abgelesen wird, ist das doch meine Sache, aber für das Mietverhältnis ist es unerheblich, ein berechtigtes Interesse seh ich nicht, und wenn der Mieter vorher nicht seine Bereitschaft zur Kostenübernahme bekundet hat, oder es vertraglich geregelt ist, können derartige Kosten kaum abgewälzt werden. Auf das posting von GünterW bin ich gespannt…
Greetz
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also wenn ich das richtige verstehe, ist es nicht zwingend notwenig jemanden zum ablesen kommen zu lassen! Wenn die Vermieterin jetzt darauf besteht, dann muss Sie vorher meine Einwilligung zur Kostenübernahme einholen? Sie hat, nachdem die Wohnungsübergabe war, ohne mein Wissen jemanden bestellt! Und mir jetzt mitgeteilt, das ich die Kosten tragen muss!
Wenn es aber doch nich zwingend notwendig ist, sondern es auch durch „eigene“ Hand ginge, dann kann Sie doch nich einfach jemanden bestellen, somit muss Sie die Kosten tragen! Richtig so? *Kopf schon langsam qualm*
Vielen Dank für Deine Hilfe!
Gruss
Mario …
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Daten:
Nebenkostenabrechnungszeitraum: 01.05.03 - 30.04.04
Auszug aus der Wohnung: 01.06.04
Da die Nebenkosten am 30.04.04 abgeschlossen wurden, fehlt
noch der Monat Mai. Der wird aber erst '05 abgeschlossen!
Da die Kosten im nächsten Jahr geteilt werden müssen
(Mai=Altmieter, rest 11 Monate=Nachmieter) musste jemand von
der Gasgesellschaft kommen, um den Gaszähler abzulesen!
Meine Frage:
Wer muss die Kosten tragen?
Vermieter, Altmieter, Nachmieter oder 50% Altmieter und 50%
Nachmieter?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo Mario,
die Kosten der Zwischenablesung trägt der ausziehende Mieter. Diese Haltung ist zwar bei einigen Gerichten noch umstritten. Hier liegt jedoch auch ein umstrittene Praxis vor. Einerseits verlangt der Gesetzgeber bei fehlender Ablesung eine Umlage nach den Gradzahlen. Dies hält der Gesetzgeber für zulässig, wobei er dann wieder einschränkt, dass wenn die Kosten zu hoch sind, dass der Mieter dann einen Kürzungsanspruch hat. Gleichzeitig ist es aber den Parteien unbenommen, ob sie eine Ablesung vereinbaren und auch die Kosten entsprechend vereinbaren. In den überwiegend vorhandenen Mietverträgen ist ohnehin vereinbart, dass der Mieter die Kosten der Ablesungen zu tragen hat. Hier entzündet sich dann immer wieder der Streit, weil dies natürlich für die regelmässige Ablesung gelten soll. Nur was an der Auslegung für jede Ablesung zu beanstanden ist, verschliesst sich mir.
Mein Tipp. Wer bis zum 30.04. eines Jahres auszieht, sollte nicht unbedingt auf einer Zwischenablesung bestehen, es sei denn der Termin einer Abrechnungsperiode würde der März des Jahres sein oder ein Termin bis zu Ende September. Wer erst bis 30.09. oder noch 31.10. auszieht, sollte auf jeden Fall eine Zwischenablesung verlangen. Durch die Sommermonate werden die Kosten gesenkt und die fehlenden Heizkosten für die Wintermonate fallen hier nicht ins Gewicht.
Also, Hinweis auch von „Moon“ beachten. Mietvertrag mal nachlesen.
Hallo, die Auffassung des Verursacherprinzips teile ich.
Jedoch liegt für eine solche Ablesung meines Erachtens
keinerlei Notwendigkeit vor.
Wie oben schonmal gepostet, läuft das üblicherweise über
Selbstablesung und -anmeldung, bzw. wird es, wie von mir schon
geschrieben, im Übergabeprotokoll vermerkt. Ein Mieterwechsel
allein erfordert nicht zwingend eine kontrollierte Ablesung.
Die Vermieterin ist nicht Vertragspartner der Stadtwerke (seh
ich das richtig?) es kann ihr egal sein, wie vor- und
Nachmieter das mit dem Zählerstand regeln, ich hab meinen
Mietern auch immer nur nahegelegt, es mit aufzunehmen, damit
ich es bei der Gelegenheit mit unterzeichne und sie auf der
sicheren seite sind. Wenn ich mich als Vermieter besser fühle,
wenn zwischendurch abgelesen wird, ist das doch meine Sache,
aber für das Mietverhältnis ist es unerheblich, ein
berechtigtes Interesse seh ich nicht, und wenn der Mieter
vorher nicht seine Bereitschaft zur Kostenübernahme bekundet
hat, oder es vertraglich geregelt ist, können derartige Kosten
kaum abgewälzt werden. Auf das posting von GünterW bin ich
gespannt…
Greetz
Hallo,
zuerst mal einen Hinweis. Ich bin jedem, der hier mit fundierten Hinweisen sich einbringt dankbar.
Weiter oben habe ich mich geäussert. Auch ich sehe das Verursacherprinzip und gehe in der Beratung grundsätzlich davon aus, dass die Anforderung des Mietrrs, dass er eine Ablesung will, auch in den Kosten vom ihm zu targen ist.
Die Abrechnungskosten als solche werden hälftig geteilt. Hier muss sich der Nachmieter beteiligen. Dies ist nicht umstritten.
Dann zu dem Hinweis, dass es doch egal sein kann. Kann es ggfls. nicht. Denn wer im Sommer auszieht und wegen der eigenen Kosten mit einem Guthaben, zumindest aber einer sehr geringen Nachforderung zu rechnen hat, wird wohl kaum bereit sein, wenn die Kosten des Winters anteilig mit den Gesamtkosten bei den Gradzahlen verteilt werden, die Heizkosten des Nachmieters anteilig zu zahlen.
also wenn ich das richtige verstehe, ist es nicht zwingend
notwenig jemanden zum ablesen kommen zu lassen! Wenn die
Vermieterin jetzt darauf besteht, dann muss Sie vorher meine
Einwilligung zur Kostenübernahme einholen? Sie hat, nachdem
die Wohnungsübergabe war, ohne mein Wissen jemanden bestellt!
Und mir jetzt mitgeteilt, das ich die Kosten tragen muss!
Wenn es aber doch nich zwingend notwendig ist, sondern es auch
durch „eigene“ Hand ginge, dann kann Sie doch nich einfach
jemanden bestellen, somit muss Sie die Kosten tragen! Richtig
so? *Kopf schon langsam qualm*
Vielen Dank für Deine Hilfe!
Gruss
Mario …
Hallo Mario,
sag es doch gleich. Wenn hier nichts vereinbart wurde, trägt der Vermeiter dann die Kosten, wenn mit Dir bei den Heizkosten die Kosten der Ablesung nicht vereinbart sind. Sind jedoch Nebenkosten nach dem früheren § 27 vereinbart, dann sind die Ablesekosten enthalten. Nun kann natürlich gestritten werden, weil Du keinen Auftrag erteilt hast, dass Du nicht zahlen sollst. Tipp. Zahlen. Eine Abrechnung nur für Deine Heizkosten ist immer noch besser, auch wenn man Ablesenkosten tragen muss, wie eine Umlage nach Gradzahlen. Du kannst Dich, weil Du keine Ablesung verlangt hast selbstverständlich auf den Standpunkt stellen, dass Du nicht zahlst, weil Du keinen Auftrag erteilt hast. Wie ein möglicher Rechtsstreit ausgeht, kann Dir niemmand erklären. Zu unterschiedlich ist die Rechtsprechung. Insbesondere dann, wenn Dir ein Vorteil aus der Ablesung entsteht ist damit zu rechnen, dass ein Gericht Dir die Kosten zuordnet.
Es ist einem Vermieter letztlich nicht zumutbar, dass er Deinen wirtschaftlichen Vorteil zu seinem Nachteil vetritt. Da macht nach meinen Erfahrungen im Mietrecht kein Richter mit.
Hallo,
Ein guter Tip fürs nächste mal, aber es klärt das hier zur Diskussion gestellte problem, wer die bereits erfolgte Ablesung zu bezahlen hat, nicht…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]