Hallo,
wenn man einen unbefristeten Mietvertrag kündigt, muß oder sollte in der Kündigung eine Bitte um Rückzahlung der Mietsicherheit / Abrechnung der Nebenkosten usw. enthalten sein, oder sollte man abwarten, bis der Vermieter diesbezüglich auf einen zukommt?
Ich meine - es dürfte zwar selbstverständlich sein, daß man die Mietsicherheit pp. zurück erhält, aber sollte man den Vermieter darum bitten, diesbezüglich Kontakt aufzunehmen?
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß ungefähr, bis über die Mietsicherheit abgerechnet ist?
Vielen Dank!
Schnägge
Eigene Erfahrung- ohne Fachwissen
Hallo,
Hallo Schnägge,
wenn man einen unbefristeten Mietvertrag kündigt, muß oder
sollte in der Kündigung eine Bitte um Rückzahlung der
Mietsicherheit / Abrechnung der Nebenkosten usw. enthalten
sein, oder sollte man abwarten, bis der Vermieter
diesbezüglich auf einen zukommt?
Ich würde das einfach als Information einfügen: „Bitte überweisen Sie den als Kaution gestelletne Betrag auf mein Konto xy/ Die Bürgschaftsurkunden senden Sie bitte an Bank xy/ Bitte senden Sie das Sparbuch an“ etc.
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß ungefähr, bis über die
Mietsicherheit abgerechnet ist?
Meiner Erfahrung nach sehr unterschiedlich, obwohl ich immer nette Vermieter und eigentlich nie Streit mit ihnen hatte. Einer hat solange rumgeschusselt, bis ich ihm dann doch nach 3 Jahren (!) mit einem Mahnbescheid gedroht habe.
Gruß
Ramona
Hallo,
danke!
Einer hat solange rumgeschusselt, bis ich ihm dann doch nach 3
Jahren (!) mit einem Mahnbescheid gedroht habe.
Du bist aber geduldig! 
Bin ich, war allerdings auch nicht so wahnsinnig viel Geld und ich habe es als eine Art Zwangssparen oder Rücklage für schlechte Zeiten gesehen ; ). In den 3 Jahren konnte ich es wenigstens nicht ausgeben…
Gruß,
Schnägge
Hallo,
wenn man einen unbefristeten Mietvertrag kündigt, muß oder
sollte in der Kündigung eine Bitte um Rückzahlung der
Mietsicherheit / Abrechnung der Nebenkosten usw. enthalten
sein, oder sollte man abwarten, bis der Vermieter
diesbezüglich auf einen zukommt?
Ich meine - es dürfte zwar selbstverständlich sein, daß man
die Mietsicherheit pp. zurück erhält, aber sollte man den
Vermieter darum bitten, diesbezüglich Kontakt aufzunehmen?
Wie lange dauert es erfahrungsgemäß ungefähr, bis über die
Mietsicherheit abgerechnet ist?
Hallo,
bei einer Kündigung kannst Du den Vermieter um Aushändigung der Kaution bitten. Er wird entweder Dich hinweisen, dass erst nach der Wohnungsübergabe dies geklärt werden kann und je nach Termin wird er auch hinweisen, dass noch eine Nebenkostenabrechnung zu erwarten ist. Nach der Wohnungsübergabe kann der Vermieter natürlich freiwillig die Kaution in voller Höhe auszahlen, wenn keine Mängel bestehen. Er darf aber auch nach geltende Rechtsprechung bis zu sechs Monaten die Kaution zumindest teilweise zurück behalten. Damit der Vermieter jedoch einen Teil der Kaution auszahlt muss der Mieter diese beantragen. Dabei darf der Vermieter in Höhe der zu erwartenden Nachforderungen einen Rückbehalt vornehmen. Wer jedoch bis Ende Septmber und nach dem April umzieht dürfte eher ein Guthaben bekommen, weil die höheren Kosten der kalten Monaten durch die geringen Kosten der warmen Monate ausgeglichen oder gar - wegen der fehlenden Herbst und Wintermonate - sogar zu einem Überschuss führen.
Gruss Günter