Wenn der Mieter einfach auszieht...?

Hallo,

ein Mieter, der auch den Mietvertrag unterschrieben hat, ist vor knapp einem Jahr aus der Wohnung einfach ausgezogen, ohne zu kündigen, ohne dem Vermieter darüber Bescheid zu geben. Der Rest der Familie wohnt bis jetzt noch da. Als der Mieter auszog, wurde dies als Kündigung des bisherigen Mieters interpretiert, daher ein neuer Mietvertrag mit der Frau des Mieters gemacht, diesen hat sie jetzt gekündigt. Nun meint der frühere Mieter, er könnte danach wieder dort wohnen. Hat er Recht??

LG Luckysdosi

Tagchen.

Ich zitiere das „Lexikon der Rechtsirrtümer“ von Ralf Höcker:"…Wer einen unbefristeten Mietvertrag hat, kann ihn sowieso mit 3monatiger Frist kündigen. Er muss überhaupt keinen Nachmieter stellen…Wer sich von vorneherein verpflichtet, eine best. Zeit lang in der Wohnung zu bleiben, kann es sich nicht ohne weiteres wieder anders überlegen…"

M.E. kann sich ein Mieter aufhalten wo er will, Hauptsache er zahlt. Anscheinend war der Mietvertrag mit der Frau ein Fehler des Vermieters…

HTH
mfg M.L.

Als der Mieter
auszog, wurde dies als Kündigung des bisherigen Mieters
interpretiert

Wieso?

M.E. eine Fehlinterpretation, solange er seine Miete bezahlt.

Gruß Ivo

Nachtrag
Der Mieter selbst hat die Miete nicht bezahlt, sondern schon lange Zeit vorher immer seine Ehefrau. Als er dann auszog, wurde daher der Mietvertrag geändert, d.h. mit seiner Frau gemacht.

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Bitte solche Bücher und deren Inhalt nicht so ernst nehmen und nicht auf mögliche andere Vorgänge umsetzen.

Gruss Günter

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Hallo,

der Vermieter hat zumindest ein größeres Problem. Der Ehemann war Mieter und ist Mieter. Sein Auszug bedeutet letztlich nicht, dass er die Wohnung aufgibt. Hier wurde ein entscheidender Fehler gemacht.

Der Vermieter hätte den bisherigen Mieter auffordern müssen sich zu erklären, ob er vom Mietvertrag zu Gunsten der Ehefrau zurück tritt. Da hier offenbar der Vermieter angesichts von Eheproblemen Mitleid mit der Ehefrau hatte, hat er nun Probleme mit dem Ehemann.

Der Ehemann ist Mieter. Er hat Anspruch auf die Wohnung. Andererseits, was aber letztlich vor Gericht bestehen müsste, müsste der Vermieter dem Ehemann dne Zutritt verweigern und die Ehefrau müsste letztlich klar und deutlich zu erkennen geben - und beweisen können - dass der Ehemann ihr die Wohnung überlassen wollte und sie deshalb die Miete bezahlt hat. Über die Ehefrau müsste als bewiesen werden, dass der Ehemann tatsächlich auf sein Rechte verzichtet hat.

Diese Frage muss vor Ort ein Anwalt erledigen. Denn hier stellen sich Fragen in Verbindung mit der Trennung dieser Familie, möglicherweise gibt es eine Scheidung und ein Urteil, wem die Wohnung zugesprochen wird, oder man muss ja nach Wirtschaftslage auch über die Behörden Klarheit schaffen, wer nun tatsächlich die Miete gezahlt hat. Denn hier erhebt sich auch die Frage, wenn die Miete über den Unterhalt bezahlt wurde, ob man dann überhaupt diesen Betrag so sehen darf, dass der Ehemann tätsächlich auf der Fortsetzung des Mietvertrages einen Verzicht erkennen liess.

Denn wer sagt denn, dass der Eheman nicht ausgezogen ist, der Ehefrau als Zusage die Mietzahlungen versprochen hat, auch besprochen wurde, wenn sie, die Ehefrau auszieht, würde er die Wohnung wollen.

Gruss Günter

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Hallo.

@GünterW: Stimmt. Vom Titel und Aufmachung eines Buchs sollte man nicht auf dessen Inhalt schliessen. Allerdings befasst sich letzteres auch mit anderen rechtlichen Inhalten, die im Alltagswissen wohl in der Form nicht so ganz ‚angekommen‘ sind. Ausserdem habe ich mit dem Zitierten NICHT unbedingt auf den vorliegenden Fall geschlossen…

In diesem Sinne
mfg M.L.