Renovierungszustand bei Wohungsübergabe

Wenn in einem Standardmietvertrag ein zusätzlicher Paragraph aufgenommen wurde, welcher besagt, dass der neue Mieter die Wohung „in einem neuwertig renovierten Zustand übernimmt und sich verpflichetet, die Whg. bei Vertragsende im gleichen Zustand, d.h. neu renioviert abzugeben und damit die Fristen für Schönheitsreparaturen entfallen“, wie genau muss/kann der neue Mieter bei der Wohungsübergabe vorgehen? Ist neuwertig renoviert, wenn vor 3 Jahren die Zimmer neu gestrichen worden sind? Ist neuwertig, wenn in der Küche zwei unterschiedliche Raufasertapetentypen nebeneinader hängen?
Britta

Hallo,
dieser Paragraph hört sich irgendwie nicht rechtens an und blödsinnig - im gewissen Sinne.

Wenn ich 10 Jahre in so einer Wohnung lebe, ist es ja von Vorteil. Ich habe dann quasi ne Wohnung übernommen, die erst kurz zuvor (neuwertig) total überholt wurde, und brauche selbst erst bei Auszug - nach 10 Jahren - nochmal streichen und die Wohnung neuwertig wieder übergeben.

Wenn ich aber nur z. B. 2 Monate da lebe und dann wieder ausziehe, z. B. weil mir die Nachbarn stinken, dann kann man nicht verlangen, das ich schon wieder die komplette Wohnung neu überhole, da das erst vor 2 Monaten vom Vormieter gemacht worden wäre.

Hallo Britta,

dann stellen sich vorab zwei Fragen. Wurde der Zusatz besporchen ? Wenn ja, dann handelt es sich um eine Individualvereinbarung und dann muss renoviert werden, insbesondere dann, wenn diese Bedingung mit der Grund des Abschlusses des Mietvertrages war.

Wenn, nein. Was ist sonst vereinbart. Hier reichen diese Modellfragen nicht aus um abschliessend eine korrekte Antwort angesichts der vielen unterschiedlichen Bewertungen für Schönheitsreparaturen geben zu können. Wer hat bei Einzug renoviert? Seit wann besteht das Mietverhältnis ? Sind Fristen vereinbart ? Sind Wände farbig gestrichen worden ? Sind Wände/Tapeten beschädigt ? Wann wurde zuletzt renoviert ? Gibt es eine Klausel, die bei Auszug auch auf prozentuale Leistungen hinweist ? Gibt es eine Klausel, die den besenreinen Zustand bei Auszug verlangt und stehen diese zu den im Mietvertrag eingetragenen Erweiterungen in Widerspruch ? Ist mündliche eine Zusage erfolgt, das bei Auszug auf jeden Fall renoviert wird ?

Zwei unterschiedliche Rauhfasertapeten an einer Wand ist als ein Mangel zu sehen. Müsste also auf jeden Fall renoviert werden. Im Übrigen, wenn Tapeten übereinander geklebt sind ( also nicht Stoss an Stoss oder bei Mustertapeten ist dies beim Übergang erkennbar ) und handelt es sich auch nur um einen halben Zentimeter ist auch dies ein Mangel an der Mietsache, weil ich ordnungsgemäss renoviert ist.

Gruss Günter

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