Hallo,
derzeit können Nebenkosten rückwirkend ab 1999 geprüft werden, da bis zum 01.01.2002 eine vierjährige Verjährungsfrist gilt, ab 01.01.2002 gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Dann kommt die Verwirkung für Abrechnungen nach dem 01.09.2001 bis mindestens 31.12.2003 hinzu. Soweit zu den Fristen.
Sind nun aber die Nachzahlungen erledigt ( also bezahlt und somit anerkannt) oder gar auch bei Guthaben ( das Geld angenommen ) bereits die Abrechnugnen des Folgejahres vorhanden, dann kann man die Angelegenheit nur dann neu aufrollen, wenn man Beweise hat, dass Betrug, zumindest aber eine arglistige Täuschung vorliegt.
Wie mir scheint ist weder das Eine noch das Andere behauptet worden.
Selbstverständlich kann man jederzeit - man findet immer einen Anwalt, der für Geld prüft, auch wenn er keinen Erfolg sieht - seine Abrechnungen prüfen lassen. Persönlich bin ich der Aufassung und dies wird auch beruflich so umgesetzt, dass man einem Mandanten oder im Mieterverein einem Mitglied erklären sollte, dass es keine Chance gibt und das Geld „für ein Abendessen besser angelegt ist“.
man nehme mal folgendes an:
Heizkostenabrechnung eines 6 Familienhauses
von 1999 - 2000
(nach § 9.2 ?)
Die jeweiligen anteiligen Gesamtkosten aller, werden durch den
jeweiligen anteiligen Gesamtverbrauch geteilt, der daraus
errechnete Faktor wird mit dem tatsächlichen eigenen
Verbrauch multipliziert=
eigene Heizkosten
ab 2001
Heizung und Warmwasser
30 % der Gesamtkosten : Gesamtwohnfläche = Faktor x eigene
Wohnfläche= eigene Kosten
70 % der Gesamtkosten : Gesamtverbrauch = Faktor x
Eigenverbrauch=
eigene Kosten
Kaltwasserabrechnung Gesamtkosten : Personenzahl (12)= Faktor
x eigene Person= eigene Kosten
Kaltwasser + Abwasser Gesamtkosten : Gesamtverbr.= Faktor x
eigenen Verbrauch = eigene Kosten
Durch Rechnung 2 Nebenkosten erheblich angestiegen. erste
Kenntnisnahme der neuen Heizkostenregelung durch Überreichnung
der Abrechnung für den Zeitraum 2001, im Juni 2002. Nicht
ersichtlich, um welche neue Heizkostenregelung es handelt.
Kann es nicht sein, dass hier Zähler oder Messgeräte eingebaut wurden ?
Oktober 2002 Einstieg in den Mieterbund, Prüfung der alten
Heizkostenabrechnung 2000 + 2001. Erklärung: neue
Heizkostenregelung wäre o.k. - obwohl nicht ersichtlich, nach
welchen § und obwohl Mietvertrag nicht überprüft.
kann ich mir nicht vorstellen.
Im Abrechnungzeitraum 2003 kamen noch Regenwassergebühren
hinzu. Aussage Mieterbund: auch das wäre o.k. ?
Tatsache ist, dass in gewissen Regionen in DE diese Kosten abgerechnet werden. Insbesondere im norddeutschen Raum wird dies berechnet und ist anerkannt. Entscheidend ist dabei, dass die Komune diese Kosten im Rahmen der Abwassersatzung verlagt. Diese Kosten werden nach Fläche umgelegt und zählen zu den Kosten des Abwassers.
Als Mitglied des Mieterbundes kannst Du jederzeit nachfragen nach welchen gesetzlichen Vorschriften dies berechtigt ist. Ein guter Sachbearbeiter erklärt Dir ungefragt warum er die Kosten anerkennt.
Gruss Günter