Hallo,
vor 1 Jahr sind wir aus der Mietwohnung ausgezogen.
Der Vermieter hat für die Nebenkostenabrechnung ein plausible Hochrechnung für das letzte halbe Jahr (1. Jalbjahr 2003) gemacht und uns diese zugesandt, mit dem Hinweis, diese Hochrechnung zu prüfen, da das Wohngeld gleich geblieben sei, wäre diese Hochrechnung plausibel. Mit der Zahlung wäre dann das Vertragsverhältnis für beide Seiten einvernehmlich beendet.
Wir haben dann eine kleine Rückzahlung erhalten.
Nach AUszug hat der Vermieter wohl die Heizung nicht ablesen lassen und möchte jetzt von uns 450 Euro zusätzlich haben, da der Verbrauch im letzten Jahr (also das erste Halbjahr, in dem wir drin gewohnt haben und noch das letzte halbe Jahr mit einem neuen Mieter) um mehr als das doppelte (fast das dreifache) gestiegen ist, als im Jahr zuvor (wo wir noch drin gewohnt hatten). Der Betrag ergibt sich aus der Promille-Abrechnung nach Kalendermonaten.
Frage: Eigentlich muss ich das doch nicht zahlen, weil das Vertragsverhältnis ja für beide SEiten einvernehmlich beendet war, oder?
Und wie sieht das mit dem Verbrauch aus? Könnte er theoretisch uns dazu verdonnern, das zu bezahlen, obwohl vielleicht nach uns Leute eingezogen sind, die „volle Pulle und jeden Raum den ganzen Tag“ geheizt haben (wir haben nur sehr sparsam geheizt, abends, wenn wir mal früh nach hause gekommen sind - am Wochenende garnicht, da wir da auf unserer Baustelle waren)? - Schließlich handelt es sich sicherlich nicht um unseren Verbrauch…
-( Grüße NEtti
Hallo,
vor 1 Jahr sind wir aus der Mietwohnung ausgezogen.
Der Vermieter hat für die Nebenkostenabrechnung ein plausible
Hochrechnung für das letzte halbe Jahr (1. Jalbjahr 2003)
gemacht und uns diese zugesandt, mit dem Hinweis, diese
Hochrechnung zu prüfen, da das Wohngeld gleich geblieben sei,
wäre diese Hochrechnung plausibel. Mit der Zahlung wäre dann
das Vertragsverhältnis für beide Seiten einvernehmlich
beendet.
Wir haben dann eine kleine Rückzahlung erhalten.
Nach AUszug hat der Vermieter wohl die Heizung nicht ablesen
lassen und möchte jetzt von uns 450 Euro zusätzlich haben, da
der Verbrauch im letzten Jahr (also das erste Halbjahr, in dem
wir drin gewohnt haben und noch das letzte halbe Jahr mit
einem neuen Mieter) um mehr als das doppelte (fast das
dreifache) gestiegen ist, als im Jahr zuvor (wo wir noch drin
gewohnt hatten). Der Betrag ergibt sich aus der
Promille-Abrechnung nach Kalendermonaten.
Frage: Eigentlich muss ich das doch nicht zahlen, weil das
Vertragsverhältnis ja für beide SEiten einvernehmlich beendet
war, oder?
Und wie sieht das mit dem Verbrauch aus? Könnte er theoretisch
uns dazu verdonnern, das zu bezahlen, obwohl vielleicht nach
uns Leute eingezogen sind, die „volle Pulle und jeden Raum den
ganzen Tag“ geheizt haben (wir haben nur sehr sparsam geheizt,
abends, wenn wir mal früh nach hause gekommen sind - am
Wochenende garnicht, da wir da auf unserer Baustelle waren)? -
Schließlich handelt es sich sicherlich nicht um unseren
Verbrauch…
Hallo,
der Vermieter hat mit seiner „Hochrechnung und der Erklärung“ dass damit die Forderungen erledigt sind keine weiteren Forderungen mehr zu stellen. Ich gehe davon aus, dass die Erklärung des Vermeietrs auch schriftlich vorliegt. Sonst gibt es ein Beweisproblem. Liegt die Erklärung aber schriftlich vor hat er keinerlei Ansprüche. Er hat sogar Guthaben erstattet.
Die zu geringe Sorgfalt des Vermieters oder möglicherweise auch dessen Hoffnung, mit einer geringen Rückzahlung noch einen Gewinn zu erwirtschaften ging hier wohl - wie in den meisten Fällen- wie ich aus der Praxis weiss - schief. Er kann nun, weil er sich verrechnet hat nicht mehr mit Forderungen kommen. Zurückweisen. Insbesondere wenn schriftlich vorliegt, dass mit der Hochrechnung das Mietverhältnis beendet sei.
Gruss Günter
Hi!
Netti schreibt doch lediglich, dass sie sich einvernehmlich getrennt haben. das ist aber ein unterschied zu einer vertragsauflösung nach der beide seiten schriftlich (!) erklären, keine forderung an die jeweils andere partei zu haben. sollte dies der fall sein, hat günter recht.
habt ihr euch lediglich einvernehmlich (heisst nicht im streit, resp. beide parteien sind sich einig über die vertragsauflösung) getrennt, würde ich an der stelle mal einen anwalt konsultieren…dann siehts düster aus. kann mir aber vorstellen, dass der vm hätte vor einzug der neuen mieter eine ablesung machen müssen und das du so am ende da raus kommst!
viel glück wünschend und winkend /root
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Hi!
Netti schreibt doch lediglich, dass sie sich einvernehmlich
getrennt haben. das ist aber ein unterschied zu einer
vertragsauflösung nach der beide seiten schriftlich (!)
erklären, keine forderung an die jeweils andere partei zu
haben. sollte dies der fall sein, hat günter recht.
habt ihr euch lediglich einvernehmlich (heisst nicht im
streit, resp. beide parteien sind sich einig über die
vertragsauflösung) getrennt, würde ich an der stelle mal einen
anwalt konsultieren…dann siehts düster aus. kann mir aber
vorstellen, dass der vm hätte vor einzug der neuen mieter eine
ablesung machen müssen und das du so am ende da raus kommst!
viel glück wünschend und winkend /root
Hallo,
warum komme ich zu dieser Rechtauffassung ? Der Vermieter hat für die noch zu zahlenden Nebenkosten eine Hochrechnung angestellt und diese war von den Mietern anzuerkennen - wurde anerkannt - der Vermieter erstattet dabei angebliche Guthaben. Damit ist abgerechnet und der Vermieter kann nachträglich keine Forderungen mehr erheben. Er hätte keine Hochrechnung erstellen dürfen. Die Frage ist dabei - in der Praxis leider immer wieder festzustellen - was der Vermieter gemacht hätte, wäre statt der Abrechnung mit Nachforderung ein Guthaben über das erstattete Guthaben hinaus entstanden. Er hätte sich dann wohl auf die Vereinbarung berufen.
Gruss Günter
schriftlich
Hallo,
ja, ich hab das schriftlich. Zum Glück hab ich das nicht weggeworfen (wenn man ein eigenes Haus hat, wirft man ja so einiges weg…). Er hat es uns angeboten, so zu machen und mit der Zahlung sollten dann die Ansprüche abgegolten sein.
Vielen Dank für Eure/Deine Hilfe.
Wer wäre eigentlich in der Pflicht gewesen, die Heizung ablesen zu lassen? Ich oder er?
Grüße Netti *straaaaaaaahl*
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Hallo Netti,
ja, ich hab das schriftlich. Zum Glück hab ich das nicht
weggeworfen (wenn man ein eigenes Haus hat, wirft man ja so
einiges weg…). Er hat es uns angeboten, so zu machen und mit
der Zahlung sollten dann die Ansprüche abgegolten sein.
Vielen Dank für Eure/Deine Hilfe.
Wer wäre eigentlich in der Pflicht gewesen, die Heizung
ablesen zu lassen? Ich oder er?
Aus Deiner Darlegung war mir der Sachverhalt schon einigermassen klar, wollte nur noch sicher sein. Das Risiko lag auf beiden Seiten. Wenn Ansprüche abgegolten sind, kann der andere nachträglich nicht mehr kommen, selbst dann nicht, wenn er sich verrechnet hat. Der Vermieter kann auch nicht behaupten, der Fehler habe nicht erkannt werden können. Wenn er so vorgeht, dann ist von ihm zu erwarten, dass er die Uhren/Ablesegeräte abliest und die Verbrauchswerte mit dem Vorjahr vergleicht. Die Kosten für die Beschaffung des Brennstoffes und die übrigen Kosten der Heizung sind ihm auch bekannt. Er hat also diese Abrechnung zumindest mit Sorgfalt zu erstellen. Fehler sind von ihm zu vertreten. Hier sind alle weiteren Forderugn zurück zu weisne. Die schriftliche Erklärung ist der Beweis, dass mit der vorgenommenen Abrechnung alles abgegolten ist.
Die Ablesung hat grundsätzlich der Vermieter bei Auszug eines Mieters zu veranlassen. Hier entstehen Ablesekosten. Immer wieder besteht Streit, wer diese Kosten tragen muss, die ausserhalb der Ableseperiode entstehen. Da in dne Mietverträgen jedoch immer vereinbart ist, dass der Mieter die Kosten der Ablesung zu tragen hat, ist nicht erkennbar, weshalb dies nicht auf Zwischenablesungen Anwendung finden soll. Zumal in der Nebenkosten/Heizkostenverordnung ein Recht zur Minderung des Betrages bis zu 15 % zugestanden wird, wenn der Vermieter nicht bei Mieterwechsel ablesen lässt.
Gruss Günter