Hallo,
ich habe von einem Fall gehört, bei dem eine Frau um die achtzig, die seit ca. 50 Jahren haftpflichtversichert ist, nun seit neuestem neben ihrer Miete vom Vermieter nochmals eine Haftpflichversicherung zahlen muss.
Ist das rechtens?
Danke und Gruß,
Sebastian
Hallo,
ich habe von einem Fall gehört, bei dem eine Frau um die
achtzig, die seit ca. 50 Jahren haftpflichtversichert ist, nun
seit neuestem neben ihrer Miete vom Vermieter nochmals eine
Haftpflichversicherung zahlen muss.
Ist das rechtens?
Hallo Sebastian,
hier handelt es sich auf der einen Seite um die Privathaftpflicht der Mieterin. Diese regelt Schäden, die die Mieterin verursacht.
Die Haftpflichtversicherung des Vermieters bezieht sich auf Haus und Grund. Wenn jemand stürzt oder es ist nicht gestreut, tritt diese Versicherung ( vereinfacht dargestellt) ein. Die Versicherung ist umlagefähig. Aber im Mietvertrag muss ausdrücklich vereinbart sein, dass Sach - und Haftpflichtversicherungen umlagefähig sind oder es muss zumindest im Mietvertrag stehen, dass die Mieterin sämtliche Nebenkosten gem. § 27 der II BV tragen muss, für Mietverträge ab 01.01.2004 gilt eine Neuregelung hinsichtlich des §, der Inhalt und die Wírkungen bleiben jedoch wie unter § 27 bestehen.
Gruss Günter