Kündigungsfrist 12 Monate?

In einem Mietvertrag aus dem Jahr 1969 ist bei einer Mietdauer > 10 Jahre eine Kündigungsfrist von 12 Monaten schriftlich vereinbart. Wenn nun der Mieter aus Alters-/Gesundheitsgründen also nach 35 Jahren Mietdauer in ein Altenheim ziehen will/muss, ist dann eine derartig lange Kündigungsfrist überhaupt noch zulässig?

Will oder muss. Das ist in dieser Frage schon ein Unterschied.

Will er, dann muss er die Kündigungsfrist einhalten oder einen Nachmieter mit dem Vermieter vereinbaren.

Muss er, muss dies ein Arzt bestätigen. Dann muss der Vermieter der Nachmieterstellung zustimmen.

Umstritten ist derzeit, ob bei Einweisung die Frist von drei Monaten ausreicht.

Gruss Günter

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Sicher, das die 12 Monate eingehalten werden müssen ? Ich meine in einer Zeitschrift vom Mieterbund gelesen zu haben, das die 12 Monate aufgehoben wurden - sie es quasi garnicht mehr geben darf.
dex

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