Paragragh im BGB

Hallo,

gibt es einen Paragraphen im BGB der
Lärm, Musik (vom Nachbar) etc. behandelt?
Oder auch allgemeiner?

Tausend Dank anna

Naja einen Paragraphen an sich im MRG gibts nicht.
Es gibt aber die Regelung in der Hausordnung, es gibt den Strafbestand der Ruhestörung und es gibt genügend Urteile in denen die Ruhestörung in Mietverhätlnissen entschieden wurde.
Wenn du hier ein bisschen mehr Infos gibts, kann man auch noch genaueres dazu angeben

Gruß
Highspeed24

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Hallo,

gibt es einen Paragraphen im BGB der
Lärm, Musik (vom Nachbar) etc. behandelt?
Oder auch allgemeiner?

Hallo Anna,

ja, es gibt einen §. Da Lärm als Mangel an der Mietsache zu bewerten ist, ist dieser § anzuwenden. Er sagt aber nichts über die Art des Mangels aus. Nach § 536 c BGB sind Mängel dem Vermieter anzuzeigen. Darüber hinaus gelten natürlich auch die Lärmschutzverordnungen und Polizeiverordnungen.

Gruss Günter