Wer kennt es nicht, alle Jaher wieder oder so. Aber mal ein paar grundsätzliche Fragen:
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Wer weiss wie der Gesetzgeber die Abrechnungsgrundlagen für Müllentsorgung in Mehrfamilienhäusern (Wohnnanlagen)festgelegt hat,d.h Abrechnung nach Personen in den Wohnungen oder nach QM?
Hat der Gesetzgeber überhaupt was festgesetzt in diesem Fall?
Klar ist, das diese Frage sich nur stellt, wenn nicht etwas Entsprechendes im Mietvertrag steht.
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Der Vermieter kann die Versicherungen des Hauses (Brand, Sturm, usw.) auf die Mieter umlegen. Wenn der Vermieter nun den Versicherungsgeber wechselt und sich dadurch die Kosten für den Mieter gravierend erhöhen, z,Bsp. 50% mehr, muss er dann im Vorfeld die MIeter informieren? Welche Rechtsnorm gilt? Hat der Vermieter nicht die Pflicht gegenüber dem Mieter bei einem Versicherungswechsel nach Möglichkeit das beste Preis-Leistungsverhältniss zu ermitteln?
Freue mich auf eure Beiträge.
Bis dann
Lone
Hallo Lone,
- Wer weiss wie der Gesetzgeber die Abrechnungsgrundlagen für
Müllentsorgung in Mehrfamilienhäusern (Wohnnanlagen)festgelegt
hat,d.h Abrechnung nach Personen in den Wohnungen oder nach
QM?
Hat der Gesetzgeber überhaupt was festgesetzt in diesem Fall?
Klar ist, das diese Frage sich nur stellt, wenn nicht etwas
Entsprechendes im Mietvertrag steht.
siehe hierzu FAQ 1341. Ist nichts festgelegt ist nach der Wohnfläche umzulegen. Sofern der Vermieter/Hausverwaltung einen Vertrag mit einem Entsorger abgeschlossen hat kann er nach seinem Ermessen beim ersten Mal die Umlage nach Personen vornehmen. Spätere Änderungen sind grundsätzlich durch alle Mieteparteien/Eigentümer zustimmungspflichtig.,
- Der Vermieter kann die Versicherungen des Hauses (Brand,
Sturm, usw.) auf die Mieter umlegen.
sofern im Mietvertrag vereinbart
Wenn der Vermieter nun
den Versicherungsgeber wechselt und sich dadurch die Kosten
für den Mieter gravierend erhöhen, z,Bsp. 50% mehr, muss er
dann im Vorfeld die MIeter informieren?
Stopp. Wenn sich solche Änderungen ergeben und zwar der Höhe nach, sind möglicherweise Kosten aufgenommen worden, die nicht notwendig sind oder die aus Provisionsgründen zu hoch angesetzt werden. Es kann aber hier auch eine sogenannte „Gebundene Gebäudeversicherung“ sein, die auch aus steuerrechtlichen Gründen eine Änderung erfahren haben. Hier ist also der Vertrag anzufordern ( in Kopie und/oder der Nachweis, weshalb sich die Kosten derart erhöhen, welcher Neuabschluss vorliegt, wenn Höherversicherung weshalb und welche Angebote eingeholt wurden. Und ein Tipp. Bei solchen Umstellungen ist es durchaus auch sinnvoll einmal - wenn möglich - die Beziehung zwischen Vermieter/Hausverwalter und Versicherungsagenten zu klären.
Gruss Günter
Welche Rechtsnorm
gilt? Hat der Vermieter nicht die Pflicht gegenüber dem Mieter
bei einem Versicherungswechsel nach Möglichkeit das beste
Preis-Leistungsverhältniss zu ermitteln?
Er sit zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Dies heisst aber, er muss gleichwertige Verträge prüfen und dort die beste Möglichkeit suchen.
Hierzu meine persönliche Meinung.(Der Gesetzgeber ist der Auffassung, dass das günstigste Angebot zu nehmen ist)
Es kommt hier nicht nur auf die Höhe der Kosten an, auch der Service ist in solche Überlegungen einzubeziehen, auch mögliche positive Erfahrungen mit der Versicherung sind zu beachten.
Gruss Günter