Hallo!
Gibt es eine Regelung, nach welcher der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass in der Wohnung ausreichend Strom vorhanden ist? Ist es bspw. erlaubt, dass alle Steckdosen im Wohnraum (2) und in der Küche (nur 1!) über eine Leitung laufen und somit nur 3600 Watt „abrufbar“ sind?
Vielen Dank!