Welcher Mietvertrag bei späterem Eigenbedarf?

Wie gestaltet man den Mietvertrag wenn man vielleicht in frühestens acht Jahren selbst die Wohnung beziehen möchte. Ein befristeter Vertrag wäre nicht sinnvoll, da wir nicht wissen was in acht Jahren ist. Bei einem unbefristeten Vertrag kommen wir vielleicht nicht mehr in die Wohnung. Setzt man nun einen befristeten oder unbefristeten Vertrag auf?

Danke und Gruß
U. Backes

Hallo,

„Bei einem unbefristeten Vertrag kommen
wir vielleicht nicht mehr in die Wohnung.“
–> Genau deshalb befristeten machen auf 8 Jahre. Den genauen Befristungsgrund angeben (Nicht einfach Eigenbedarf, sondern reinschreiben, WER (und evtl. Warum) einzieht). Sonst gilt es nicht. Der befristete kann nach 8 Jahren verlaengert werden (um weitere n Jahre - da aber fruehzeitig erkundigen, wie das zu formulieren ist ).
Ausserdem: Eher Single / unverheiratetes Pärchen ohne Kinder als Mieter waehlen als ein aelteres Ehepaar.
Nachteil: Im allgemeinen kann bei unbefristeten MV hoehere Mieten vereinbart werden.

Wie gestaltet man den Mietvertrag wenn man vielleicht in
frühestens acht Jahren selbst die Wohnung beziehen möchte. Ein
befristeter Vertrag wäre nicht sinnvoll, da wir nicht wissen
was in acht Jahren ist. Bei einem unbefristeten Vertrag kommen
wir vielleicht nicht mehr in die Wohnung. Setzt man nun einen
befristeten oder unbefristeten Vertrag auf?

Hallo Ulrich,

hier hilft nur ein befristeter Vertrag. Es muss Eigenbedarf und der Name der Person, für die Eigenbedarf dann möglicherweise geltend gemacht wird, eingetragen werden. Es kommt immer wieder vor, dass jemand wegen Eigenbedarf einen Mietvertrag befristet, insbesondere wenn Kinder erwachsen werden, der sich dann in Nichts auflöst, weil die Kinder nicht in der Wohnung der Eltern leben wollen. Wenn dies in einigen Jahren so sein sollte, kann man immer noch rechtzeitig den Mieter informieren, dass der Eigenbedarf nicht benötigt wird. Und man muss dann neu verhandeln.

Was aber in 8 Jahren sein wird, insbesondere was die rechtliche Seite des Mietrechts betrifft, so wird Dir niemand, der beruflich in dieser Sparte zu tun hat derzeit einen Rat geben können, der möglicherweise länger als ein Jahr hält.

Wenn Du die Presse verfolgst kannst Du feststellen, dass derzeit bundesweit fasr an jeder Ecke ein Gericht das „Neue Mietrecht“ irgendwie und irgendwo wieder auf das Mass der Vernunft bringt.

Gruss Günter

Dankeschön für die Antworten. (OT)
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