es geht um folgendes. Und zwar wollte ich Fragen ob jemand von euch zufällig eine internetseite kennt wo man vorlagen für ne fristlose kündigung bekommt, oder mir zumindest sagen kann was da alles rein muss.
Der Mieter dem geküdigt werden soll hat schon seit einiger Zeit nur probleme bereitet, zahlt die Miete nicht usw.
Jetzt hat er jedoch auch noch die Vermiterrin tätlich angegriffen, ws laut meinen Informationen einen Grund für eine Fristlose kündigung darstellt.
Somit denke ich das man mit einer Fristlosen Kündigung dieses Problem am schnellsten lösen könnte, denn die ganzen Klagen wegen dem Mietrückstand verschlingen extrem viel Zeit und Geld und der Mieter wird ehh niemals dafür zahlen da er eine eidesstadliche Versicherung abgegeben hat.
Meines Wissens nach muss der Übeltäter erst abgemahnt werden (am besten schriftlich). Erst nach 2-maligem Nichtzahlen der Miete ist ein sofortiger Rauswurf zulässig. Und was die Streitigkeiten der Mieter untereinander angeht: dafür sollte ein Vermieter nur begrenzt zuständig sein.
Aber frag’ lieber einen richtigen Juristen und keinen Autodidakten
Meines Wissens nach muss der Übeltäter erst abgemahnt werden
(am besten schriftlich). Erst nach 2-maligem Nichtzahlen der
Miete ist ein sofortiger Rauswurf zulässig.
Dies ist mir bekannt, um diese Sache kümmert sich auch ein Anwalt. Doch es dauert extrem lange bis diese sache durch ist. Somit wird die mietschuld immer größer und da der mieter schulden hat, wird er diese Vorderungen auch niemals begleichen können.
Und was die
Streitigkeiten der Mieter untereinander angeht: dafür sollte
ein Vermieter nur begrenzt zuständig sein.
Aber frag’ lieber einen richtigen Juristen und keinen
Autodidakten
Der tätliche übergriff richtete sich gegen den Vermieter. Er hat sie (meine Mutter) von hinten an den Haaren brutal zu boden gerissen und sie getreten.
Dies sollte wohl Grung genug für eine Fristlose Kündigung sein. Da dies jedoch möglichs bald geschehen soll möchte ich diese Kündigung gerne selbst schreiben und nicht warten bis unser Anwalt aus dem Urlaub zurück kommt.
ich würde zunächst eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Zwei Kündigungen, ein Mal wegen Mietrückstand und ein Mal wegen Störung des Hausfriedens, ist imho nicht zu empfehlen. An Deiner Stelle würde ich lieber warten bis der Anwalt aus dem Urlaub zurück ist.
Gruß Reni
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Der Mieter dem geküdigt werden soll hat schon seit einiger
Zeit nur probleme bereitet, zahlt die Miete nicht usw.
Jetzt hat er jedoch auch noch die Vermiterrin tätlich
angegriffen, ws laut meinen Informationen einen Grund für eine
Fristlose kündigung darstellt.
Hier ist umgehend Strafanzeige erforderlich. Wenn der Anwalt nicht zu erreichen ist, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Tätlichkeit gegen den Vermieter gegen den Mieter ausprechen. Er muss nur dann umgehend den Anwalt verständigen. In solchen Fällen - ich habe die weiteren Hinweise schon gelesen - bedarf es natürlich keiner Abmahnung. (Eine Abmahnung würde ja bedeuten :Wenn Du mich aber nochmal schlägst oder an den Haaren zu Boden ziehst, dann bin ich aber böse, jetzt drohe ich Dir nur, dass Du weisst, dass du das nicht tun darfst).
da reicht "Wegen der am xx.xx.xxxx von Ihnen vorgenomemen Tätlichkeit gegen Ihre Vermieterin Frau … wird Ihnen hiermit das Mietverhältnis fristlos gekündigt. Sie werden aufgefordert die Wohnung in vertragsgemässen Zustand bis spätestens ( 14 Tage-FRist ) herauszugeben.
Andererseits würde ich es für sinnvoll betrachten, wenn nu Strafanzeige erstattet wird und der Anwalt umgehend - wenn er wieder erreichbar ist - fristlos kündigt. Die Frage der Mietrückstände muss der Anwalt - wenn zwei Monatsmeiten überschritten sind - ohnehin einklagen und notfalls fristlos kündigen, hat es wahrscheinlich auch schon getan und muss die Körperverletzung nun nur noch als weiteren Grund nachschieben. Dass eine Räumung ihre Zeit braucht ist mir klar und Du wirst Dich auf sechs - zwölf Monate einstellen müssen, bis dieser Mieter draussen ist.
Zuerst nun also zur Polizei. Der Vorgang muss auch für später, für das Gericht, aktenkundig gemacht werden.
Somit denke ich das man mit einer Fristlosen Kündigung dieses
Problem am schnellsten lösen könnte, denn die ganzen Klagen
wegen dem Mietrückstand verschlingen extrem viel Zeit und Geld
und der Mieter wird ehh niemals dafür zahlen da er eine
eidesstadliche Versicherung abgegeben hat.
Wenn mehr als zwei Monatsmieten Mietrückstand -ich verstehe daher den Satz nicht ganz - bestehen, hat der Anwalt wohl doch schon fristlos gekündigt. Eine Beschleunigung des Verfahrens der fristlosen Kündigung dürfte daher kaum drin sein. Die Tätlichkeit kann nur ein weiteres Indiz für die Justiz sein, möglicherweise den Vorgang zu beschleunigen.