Hallo,
mal angenommen, man wohnt seit ca. 20 Jahren in einer 3-Zimmerwohnung, ca. 80 qm, Balkon. In diesen 20 Jahren hat sich die Miete verdoppelt (also von 500 DM auf 500 Euro) währenddessen jedoch überhaupt nix am Haus modernisiert, renoviert oder sonst was wurde. Das Haus würde einer Wohnungsbaugesellschaft gehören und diese erhöht jetzt die Miete um 50 Euro, begründet dies mit der guten Wohnqualität. Die Wohnqualität wäre folgende: Wohnblock mit 8 Parteien, unten türkisches Lebensmittelgeschäft, den ganzen Tag Geschrei von Kundschaft und Kindern aus der Nachbarschaft. Ladenparkplätze genau unter dem Schlafzimmerfenster mit Balkon, das Objekt liegt inmitten einer „Sozialwohnungssiedlung“. Dies soll wirklich keine Anfeindung an ausländische Mitbürger oder Sozialhilfeempfänger sein. Aber allein schon die Mentalität der türkischen Nachbarn ist eben einfach lauter und offener. Ist eine Mieterhöhung mit dieser Begründung rechtens?? An Wohnqualität absolut nix Tolles, weder Ruhe noch schöne Aussicht noch Modernisierung. Und dann gleich 50 Euro? Gibt es da eine Art Höchstsatz, den eine Erhöhung nicht überschreiten darf?? Gibt es auch Ankündigungsfristen? Die Erhöhung kam mit der letzten NK-Abrechnung und war sofort mit der nächsten Miete zu bezahlen.
Vielen Dank schon für Eure Antworten,
LG,
Sonja
Hallo Sonja,
eine angeblich „gute Wohnqualität“ dürfte wohl nicht für eine Erhöhung ausreichen. Außerdem sollte die Nebenkostenabrechnung künftig genauer kontrolliert werden.
Weitergabe an die Experten
Franz
Wohnungsbaugesellschaft gehören und diese erhöht jetzt die
Miete um 50 Euro, begründet dies mit der guten Wohnqualität.
Die Wohnqualität wäre folgende: Wohnblock mit 8 Parteien,
unten türkisches Lebensmittelgeschäft, den ganzen Tag Geschrei
von Kundschaft und Kindern aus der Nachbarschaft.
Ladenparkplätze genau unter dem Schlafzimmerfenster mit
Balkon, das Objekt liegt inmitten einer
„Sozialwohnungssiedlung“. Dies soll wirklich keine Anfeindung
an ausländische Mitbürger oder Sozialhilfeempfänger sein. Aber
allein schon die Mentalität der türkischen Nachbarn ist eben
einfach lauter und offener. Ist eine Mieterhöhung mit dieser
Begründung rechtens?? An Wohnqualität absolut nix Tolles,
weder Ruhe noch schöne Aussicht noch Modernisierung. Und dann
gleich 50 Euro? Gibt es da eine Art Höchstsatz, den eine
Erhöhung nicht überschreiten darf?? Gibt es auch
Ankündigungsfristen? Die Erhöhung kam mit der letzten
NK-Abrechnung und war sofort mit der nächsten Miete zu
bezahlen.
Hallo Franz,
das denke ich nämlich auch, dass das nicht ganz koscher abläuft mit dieser Erhöhung! Weiß sonst noch jemand Rat?? Ich sollte das ganz sicher wissen, damit ich das auch schriftlich niederlegen kann!
Danke nochmal,
Gruß,
Sonja
Mietspiegel
Hallo Sonja,
kannst auch mal Deine Miete mit dem Mietspiegel vergleichen. Sie darf glaub ich 10 % nicht übersteigen.
Grüße
Franz
das denke ich nämlich auch, dass das nicht ganz koscher
abläuft mit dieser Erhöhung! Weiß sonst noch jemand Rat?? Ich
sollte das ganz sicher wissen, damit ich das auch schriftlich
niederlegen kann!
Danke nochmal,
Gruß,
Sonja
mal angenommen, man wohnt seit ca. 20 Jahren in einer
3-Zimmerwohnung, ca. 80 qm, Balkon. In diesen 20 Jahren hat
sich die Miete verdoppelt (also von 500 DM auf 500 Euro)
währenddessen jedoch überhaupt nix am Haus modernisiert,
renoviert oder sonst was wurde. Das Haus würde einer
Wohnungsbaugesellschaft gehören und diese erhöht jetzt die
Miete um 50 Euro, begründet dies mit der guten Wohnqualität.
Die Wohnqualität wäre folgende: Wohnblock mit 8 Parteien,
unten türkisches Lebensmittelgeschäft, den ganzen Tag Geschrei
von Kundschaft und Kindern aus der Nachbarschaft.
Ladenparkplätze genau unter dem Schlafzimmerfenster mit
Balkon, das Objekt liegt inmitten einer
„Sozialwohnungssiedlung“. Dies soll wirklich keine Anfeindung
an ausländische Mitbürger oder Sozialhilfeempfänger sein. Aber
allein schon die Mentalität der türkischen Nachbarn ist eben
einfach lauter und offener. Ist eine Mieterhöhung mit dieser
Begründung rechtens?? An Wohnqualität absolut nix Tolles,
weder Ruhe noch schöne Aussicht noch Modernisierung. Und dann
gleich 50 Euro? Gibt es da eine Art Höchstsatz, den eine
Erhöhung nicht überschreiten darf?? Gibt es auch
Ankündigungsfristen? Die Erhöhung kam mit der letzten
NK-Abrechnung und war sofort mit der nächsten Miete zu
bezahlen.
Hallo Sonja,
eine Mieterhöhung ist nach § 558 a BGB zu begründen. Als Grund darf ein Mietspiegel benannt werden ( die entsprechenden Seiten des Mietspiegels müssen der Mieterhöhung beigefügt werden ) oder es ist eine Auskunft aus einer Mietdatenbank zulässig, die jedoch entsprechende aussagekräftige Daten enthalten muss, ein Gutachten ist als Begründung zulässig oder es müssen mindestens drei vergleichbare Wohnungen genannt werden.
Hier ist also zuerst zu prüfen ob nicht ein Mietspiegel besteht. Sodann ist zu klären welchen Einfluss dieses Geschäft hat und ob sich wegen der Lärmbelästigung zwar die Umgebung als „gute Wohnlage“ einstufen lässt, das Mietgebäude selbst jedoch sich als „mittlere“ oder gar "einfache Wohnlage erweist. Möglicherweise sind Mietminderungen auch hier anzuwenden. Lasse Dich am Ort bei einem Mieterverein beraten.
Gruss Günter