Renovierung bei Auszug

Hallo, liebe Mietrecht-Experten, lieber Günter!

Angenommene Lage:
Vor ca. 10 Jahren zog Familie X in ein 2-Familienhaus. Die Souterrainwohnung wurde von dem Vermieterehepaar bewohnt, mit dem Familie X befreundet war. Die Wohnung wurde vor dem Einzug von den Vermietern renoviert.
Jahrelang haben sich beide Parteien prächtig verstanden und viel gemeinsam unternommen. So half Familie X ihrem Vermieter über 2 Jahre lang nahezu jedes Wochenende und in vielen Abendstunden (nach der Arbeit) seinen Vorgarten in Eigenregie zu unterkellern, den Treppenzugang neu zu gestalten etc. Die neue Vorgartenbepflanzung wurde von Familie X durchgeführt und auch finanziert – alles kein Thema!
Diese Friede-Freude-Eierkuchen-Idylle endete mit dem plötzlichen Auszug der Vermieterin von ca. 2 Jahren. Seitdem hat sich der Vermieter in seinem Wesen so verändert, dass Familie X nun ausziehen wird; z.B. sind einst mündlich getroffene Absprachen und Vereinbarungen nun null und nichtig. Der Vermieter verkaufte ohne das Wissen von Familie X die damals von beiden Parteien gemeinsam gekaufte Tiefkühltruhe. Einen finanziellen Anteil erhielt Familie X auch nicht. In dem ebenfalls gemeinsam gekauften Getränkekühlschrank befinden sich jetzt nur noch seine Getränke, die der Familie X hat er einfach vor die Tür gestellt.
Zu allem Überfluss erwartet er jetzt von Familie X, dass sie die Wohnung beim Auszug komplett neu renoviert (neue Tapeten, neuer Teppichboden etc.), weil sie sie ja auch renoviert übernommen hätten. Im Mietvertrag steht lediglich: „Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume vertragsgemäß im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Beauftragten zu übergeben“.

Nun will sich der Vermieter bald mit Familie X zusammen setzen, um das mit dem neuen Teppichboden zu besprechen. Wie soll sich Familie X verhalten?

Gruß Pegasus

Hallo,

setze Dich bitte direkt mit mir in Verbindung. Ich möchte Dir eine Fax-Nr. überlassen, denn ich sollte den Mietvertrag haben. Wir haben in den letzten Wochen / Monate mehrere Urteile zu Schönheitsreparaturen und die Unwirksamkeit früherer Klauseln.

Besonders ist zu beachten, ob es eine Quotenklausel gibt ( prozentuale Vereinbarung bei den Schönheitsreparaturen), welche Fristen vereinbart sind, wann zuletzt der Mieter renoviert hat innerhalb der Fristen oder ob sogar vereinbart wäre, dass auf ejdne Fall bei Auszug zu renovieren ist. Dann natürlich auch die Frage, welche Wand ist rot, grün, gelb oder blau bemalt.

Vorab zum Teppichboden. Ein Teppichboden mittlerer Qualität wird mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren berechnet. Wohnt der Mieter daher zehn Jahre in der Wohnung ist der Teppichboden mit der Miete mit abgewohnt. Der Vermieter hat keine Ansprüche.

Angenommene Lage:
Vor ca. 10 Jahren zog Familie X in ein 2-Familienhaus. Die
Souterrainwohnung wurde von dem Vermieterehepaar bewohnt, mit
dem Familie X befreundet war. Die Wohnung wurde vor dem Einzug
von den Vermietern renoviert.
Jahrelang haben sich beide Parteien prächtig verstanden und
viel gemeinsam unternommen. So half Familie X ihrem Vermieter
über 2 Jahre lang nahezu jedes Wochenende und in vielen
Abendstunden (nach der Arbeit) seinen Vorgarten in Eigenregie
zu unterkellern, den Treppenzugang neu zu gestalten etc. Die
neue Vorgartenbepflanzung wurde von Familie X durchgeführt und
auch finanziert – alles kein Thema!
Diese Friede-Freude-Eierkuchen-Idylle endete mit dem
plötzlichen Auszug der Vermieterin von ca. 2 Jahren. Seitdem
hat sich der Vermieter in seinem Wesen so verändert, dass
Familie X nun ausziehen wird; z.B. sind einst mündlich
getroffene Absprachen und Vereinbarungen nun null und nichtig.
Der Vermieter verkaufte ohne das Wissen von Familie X die
damals von beiden Parteien gemeinsam gekaufte Tiefkühltruhe.
Einen finanziellen Anteil erhielt Familie X auch nicht. In dem
ebenfalls gemeinsam gekauften Getränkekühlschrank befinden
sich jetzt nur noch seine Getränke, die der Familie X hat er
einfach vor die Tür gestellt.

Wenn das bewiesen werden kann, kann der Mieter natürlich die Teil-Herausgabe ( hört sich blöd an, weiss ich , aber dem Mieter gehört ja nur ein Teil ) verlangen oder Kostenersatz.

Zu allem Überfluss erwartet er jetzt von Familie X, dass sie
die Wohnung beim Auszug komplett neu renoviert (neue Tapeten,
neuer Teppichboden etc.), weil sie sie ja auch renoviert
übernommen hätten. Im Mietvertrag steht lediglich: „Bei
Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume vertragsgemäß im
sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter oder
seinem Beauftragten zu übergeben“.

Die Frage wie oben klären. Sind Regeln während der Mietzeit getroffen worden.

Nun will sich der Vermieter bald mit Familie X zusammen
setzen, um das mit dem neuen Teppichboden zu besprechen. Wie
soll sich Familie X verhalten?

Ablehnung Teppichboden. Mietvertrag schnellstmöglich nach Kontaktaufnahme an mich oder die obigen Fragen beantworten.

Gruss Günter