Zusatzvereinbarung

Zusatzvereinbarungen fachmännische Teppichreinigung,
Anteilzahlung an Malereiarbeiten der Heizungen und Türen, alle Räume
sind zu weisseln. Wenn man aber nur ein Jahr in der Wohnung gewohnthat und der Zustand noch gut ist und somit eine renovierung nicht nötig wäre. Habe gehört
Müssen Zusatzvereinbarungen nicht individual Ausgehandelt werden ? Wäre es Möglich Einspruch zu erheben so das man nichts machen müsste ???

Hallo,

eine solche Vereinbarung ist dann zulässig, wenn der Vermieter eine renovierte Wohnung dem Mieter überlassen hat. Aber, nun kommt es. Hier ist offenbar vereinbart, dass Heizung und Türen anteilig berehcnet werden müssen. Dies ist korrekt.

Dem Vermieter stehen jedoch in diesem speziellen Fall wohl keine Schönheitstreparaturen zu, da er den Mieter mit der Klausel, dieser müsse jetzt schon vollständig renovieren den Mieter über Gebühr benachteiligt.

Erstattung bei Heizung und Türen, ja. Bei den Malerarbeiten , nein.

Wobei ich hier davon ausgehe, dass Du die wesentlichen Hinweise vollständig und korrekt dargestellt hast.

Gruss Günter

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