Störende Nachbarn, Mietminderung?

Hallo liebe Forenteilnehmer,

eine Wohnung wurde im April 2004 bezogen, und schon kurze zeit später fingen die Probleme an.
Die Stadt hat im Haus gegenüber eine obdachlose Familie untergebracht, die inzwischen nur noch als asozial bezeichnet werden kann.

Mindestens 3 mal wöchentlich kommt es dort zu enormem „Krach“ der durch Technomusik, bellende Hunde, gröhlende Menschen oder einfach nur durch abartiges Geschrei der Kinder zustande kommt.
Es ist nichts gegen Partys und sicherlich auch nichts gegen spielende Kinder einzuwenden, aber alles in einem normalen Rahmen.
In der vergangenen Woche seit dem 02.08. kam es 6 mal zu solchen Störungen, die schlimmsten Falls bis 2 Uhr gingen.
Von dem Mieter wurde deswegen 2 mal die Polizei gerufen, ansonsten waren es andere Nachbarn die sich ebenfalls gestört fühlten.
Beim Ordnungsamt wurde auch Beschwerde eingereicht, wo man erklärte, daß die Lage schon letztes Jahr im Sommer so war und sie nichts machen könnten.
Die Stadt wäre rechtlich verpflichtet Obdachlose unterzubringen.

Das zum Sachverhalt.
Es ist so, daß diese Wohnung ebenfalls der Stadt gehört, es sind aber keine Sozialwohnungen, sondern das Haus ist einfach nur im Besitz der Stadt.
Nun habe ich gehört, daß sowas auch ein Grund zur Mietminderung wäre und wollte wissen ob das stimmt und wie man vorgehen müßte.
Nicht, um Geld zu sparen, sondern damit die Stadt endlich gezwungen ist etwas gegen diesen Zustand zu machen. Bekanntlich ist Geld immer ein gutes Druckmittel.

Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Ich würde mich über jeden Rat freuen!

LG

Hallo liebe Forenteilnehmer,

angenommen, es wären Eigentümer eines Hauses, die meinten, die könnten ständig Krach machen. Diese könnte man ja nicht verjagen, da sie sicherlich nicht ihr Eigentum aufgeben werden. Solche Leute zahlen meistens Bußgelder, verhängt vom Ordnungsamt.

Bei normalen Mietern, die zu oft Krach machen, könnten auch Gelder vom Orndungsamt verhängt werden, wenn nicht u. a. der Vermieter den Mietern kündigt.

Bei einem unbelehrbaren Härtefall allerdings, wird es wohl schwer sein, Ordnungsgelder zu verhängen, da dort sowieso nichts zu holen ist. Aufgrund des Mangels an Sozialwohnungen wird es wohl ebenfalls schwer werden, diese Leute umzupflanzen. Also bleibt entweder nur, selbst wegziehen oder alle Nachbarn zusammen sollten sich bei der Stadt beschweren. Ich glaube, ich würde wohl eher selbst wegziehen, als mich einen wahrscheinlich ewigen Kampf hinzugeben - zumindest bei Leuten die absolut unbelehrbar scheinen und nicht sozial intergriebar.
dex

Vor langer Zeit

Hallo liebe Forenteilnehmer,

Hallo Howy, Dex und Aries!
Es war einmal in einem wunderschönen Land mit friedlichen Leuten und angenehmer Stille, wo jeder Arbeit hatte. In jeder Stadt herrschte Ruhe und Ordnung. Jeder Eindringling, der sich nicht an die Sitten und Gebräuche hielt, musste außerhalb der Stadtmauern leben.

Ich glaube, ich würde wohl eher selbst wegziehen, als mich
einen wahrscheinlich ewigen Kampf hinzugeben - zumindest bei
Leuten die absolut unbelehrbar scheinen und nicht sozial
intergriebar.
dex

Hallo,

eine Wohnung wurde im April 2004 bezogen, und schon kurze zeit
später fingen die Probleme an.
Die Stadt hat im Haus gegenüber eine obdachlose Familie
untergebracht, die inzwischen nur noch als asozial bezeichnet
werden kann.

wobei dieser Vorwurf strafrechtliche Konsequenzen hat, wenn er öffentlich geäussert wird. Also in der direkten Konfrontation Vorsicht.

Mindestens 3 mal wöchentlich kommt es dort zu enormem „Krach“
der durch Technomusik, bellende Hunde, gröhlende Menschen oder
einfach nur durch abartiges Geschrei der Kinder zustande
kommt.

bei diesem abartigen Geschrei würde ich mal das Jugenamt hinweisen, dass es dieses Geschrei gibt. Möglicherweise handelt es sich um Misshandlungen.

Es ist nichts gegen Partys und sicherlich auch nichts gegen
spielende Kinder einzuwenden, aber alles in einem normalen
Rahmen.
In der vergangenen Woche seit dem 02.08. kam es 6 mal zu
solchen Störungen, die schlimmsten Falls bis 2 Uhr gingen.
Von dem Mieter wurde deswegen 2 mal die Polizei gerufen,
ansonsten waren es andere Nachbarn die sich ebenfalls gestört
fühlten.
Beim Ordnungsamt wurde auch Beschwerde eingereicht, wo man
erklärte, daß die Lage schon letztes Jahr im Sommer so war und
sie nichts machen könnten.

Dies ist zwar richtig. Dann aber hat der Mieter das Recht auf Mietminderung und dessen Vermieter muss sich das Geld bei der Stadt holen. Die Stadt ist für die Unterbringung verantwortlich. Sie ist aber auch für die Aufsicht verantwortlich und die Einhaltung der Vorschriften. Dem kommt sie offenbar nicht nach. Sie trägt daher die Konsequenzen. Schlimmer wird es bei einem Eigentümer, denn er kann seine Miete nicht mindern. Und unsere teilweise „Scheiss Deutschland " und Nazi“ schreiende Asylbewerber und Eingewiesene interessiert eben ausser die Pulle kaum was.

Die Stadt wäre rechtlich verpflichtet Obdachlose
unterzubringen.

Das zum Sachverhalt.
Es ist so, daß diese Wohnung ebenfalls der Stadt gehört, es
sind aber keine Sozialwohnungen, sondern das Haus ist einfach
nur im Besitz der Stadt.
Nun habe ich gehört, daß sowas auch ein Grund zur
Mietminderung wäre und wollte wissen ob das stimmt und wie man
vorgehen müßte.

Man muss an den eigenen Vermieter ran. Dem muss der Mangel mitgeteilt werden, auch die Höhe der Mietminderung, die sich hier wohl so um die 50-70 % der Kaltmiete drehen dürfte. Nach Möglichkeit sollten in solchen Fällen Mieter und Vermieter gemeinsam diese Probleme klären und gemeinsam absprechen, wie der Mieter die Mietminderung erklärt, damit der Vermieter diese bei der Kommune als Vermieterin geltend machen kann.

Nicht, um Geld zu sparen, sondern damit die Stadt endlich
gezwungen ist etwas gegen diesen Zustand zu machen.
Bekanntlich ist Geld immer ein gutes Druckmittel.

Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Ich würde mich über jeden Rat freuen!

Hier ist sogar die Möglichkeit im Wege der einstweiligen Verfügung gegeben, die Stadt zu zwingen unter Androhung von Ordnungsgeldern für Ruhe zu sorgen.

Gruss Günter

Hallo,

meine Wohnung gehört ja auch der Stadt, allerdings ist es keine Sozialwohnung.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Wohnung wurde ja erst im April bezogen und ein weiterer Umzug ist wirklich nicht drin.
Zumal die Lage hier auf dem Wohnungsmarkt sehr schlecht ist. Kaum bezahlbare Wohnungen im Angebot.

Es kann nicht sein, daß die Stadt da nichts unternimmt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

meine Wohnung gehört ja auch der Stadt, allerdings ist es
keine Sozialwohnung.

Gruß

Hi,

Dann ist die Stadt Dein Vermieter.

Schreibe also (wie von GünterW beschrieben) an die zuständige Stelle (den Sachbearbeiter, der Deinen Mietvertrag unterschrieben hat), daß Du Deine Miete um 50-70% der Kaltmiete kürzt und dann kürzt Du sie entsprechend.
Vielleicht animierst Du Deine Nachbarn, gleiches zu tun.
Entweder Du bekommt Ihr so dauerhaft billige aber etwas unangenehm beschallte Wohnungen (bei so klammen Kommunen schwer denkbar), oder die Beschallung verschwindet, was ja Dein Ziel ist.
Die anderen Schritte, die Günter beschrieben hat, sollten auch überdacht werden.

Gruß

Winni