Hallo liebe Forenteilnehmer,
eine Wohnung wurde im April 2004 bezogen, und schon kurze zeit später fingen die Probleme an.
Die Stadt hat im Haus gegenüber eine obdachlose Familie untergebracht, die inzwischen nur noch als asozial bezeichnet werden kann.
Mindestens 3 mal wöchentlich kommt es dort zu enormem „Krach“ der durch Technomusik, bellende Hunde, gröhlende Menschen oder einfach nur durch abartiges Geschrei der Kinder zustande kommt.
Es ist nichts gegen Partys und sicherlich auch nichts gegen spielende Kinder einzuwenden, aber alles in einem normalen Rahmen.
In der vergangenen Woche seit dem 02.08. kam es 6 mal zu solchen Störungen, die schlimmsten Falls bis 2 Uhr gingen.
Von dem Mieter wurde deswegen 2 mal die Polizei gerufen, ansonsten waren es andere Nachbarn die sich ebenfalls gestört fühlten.
Beim Ordnungsamt wurde auch Beschwerde eingereicht, wo man erklärte, daß die Lage schon letztes Jahr im Sommer so war und sie nichts machen könnten.
Die Stadt wäre rechtlich verpflichtet Obdachlose unterzubringen.
Das zum Sachverhalt.
Es ist so, daß diese Wohnung ebenfalls der Stadt gehört, es sind aber keine Sozialwohnungen, sondern das Haus ist einfach nur im Besitz der Stadt.
Nun habe ich gehört, daß sowas auch ein Grund zur Mietminderung wäre und wollte wissen ob das stimmt und wie man vorgehen müßte.
Nicht, um Geld zu sparen, sondern damit die Stadt endlich gezwungen ist etwas gegen diesen Zustand zu machen. Bekanntlich ist Geld immer ein gutes Druckmittel.
Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Ich würde mich über jeden Rat freuen!
LG