Ich habe mal gehört, dass der Vermieter die Renovierung etc. der Wohnung bei Auszug nicht verlagen kann, wenn der Hausflur in einem „schlechten“ Zustand ist. Kennt jemand ein solches Urteil o.ä. Vielen Dank.
Hallo Frauke,
meinst Du den Treppenaufgang des Hauses?
Wenn ja, nein sowas habe ich noch nie gehört. Bin dann aber auf die Antworten gespannt 
Gruß Reni
Ich habe mal gehört, dass der Vermieter die Renovierung etc.
der Wohnung bei Auszug nicht verlagen kann, wenn der Hausflur
in einem „schlechten“ Zustand ist. Kennt jemand ein solches
Urteil o.ä. Vielen Dank.
Ich habe mal gehört, dass der Vermieter die Renovierung etc.
der Wohnung bei Auszug nicht verlagen kann, wenn der Hausflur
in einem „schlechten“ Zustand ist. Kennt jemand ein solches
Urteil o.ä. Vielen Dank.
*kopfschüttel*
Warum kann man eigentlich nicht ganz normal miteinander umgehen? Wenn mit dem Vermieter vereinbart war die Wohnung bei Auszug zu renovieren, dann sollte man sich auch an die Abmachung halten. Das wäre fair. Was hat die Abmachung mit dem Flur zu tun?
Unabhängig von den ges. Urteilen sollte man eigentlich der geistigen Urteilskraft vertrauen können und etwas mehr Fairness beiderseits walten lassen. Scheinbar überfordert das einige. Schade, schade.
Gruß Ulrich
*kopfschüttel*
Warum kann man eigentlich nicht ganz normal miteinander
umgehen? Wenn mit dem Vermieter vereinbart war die Wohnung bei
Auszug zu renovieren, dann sollte man sich auch an die
Abmachung halten. Das wäre fair. Was hat die Abmachung mit dem
Flur zu tun?Unabhängig von den ges. Urteilen sollte man eigentlich der
geistigen Urteilskraft vertrauen können und etwas mehr
Fairness beiderseits walten lassen. Scheinbar überfordert das
einige. Schade, schade.
Dem kann ich nur zustimmen.
Gruß Reni
Ich habe mal gehört, dass der Vermieter die Renovierung etc.
der Wohnung bei Auszug nicht verlagen kann, wenn der Hausflur
in einem „schlechten“ Zustand ist. Kennt jemand ein solches
Urteil o.ä. Vielen Dank.
Hallo Frauke,
ob und ob überhaupt eine Schönheitsreparatur zum Auszug geschuldet ist, ist im Mietvertrag geregelt. Der Mieter muss daher seinen Mietvertrag lesen, dann prüfen, ob die Klausel zutrifft, ob andere Klauseln rechtlich unwirksam sind oder gar alle Klausel einer Prüfung nicht standhalten. Was aber bedeutet in diesem Fall der Hausflur ? Nach dem Text zu urteilen handelt es sich wohl um ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte ? Dann ist ohnehin wichtig was im Mietvertrag steht.
Ist es der Flur in einer Mietwohnung wird man sich fragen müssen, was hier unter „schlechten Zustand“ zu verstehen ist.
Gruss Günter
Hallo, leider werde ich als Mieterin leider nicht fair behandelt, aber das steht hier nicht zur Debatte. Ich will mich vor keiner Verantwortung drücken o.ä. Ich habe nur eine ganz normale Frage gestellt und bitte darum keine boßhaften Mutmaßungen über mein Rechtsempfinden aufzustellen. Das hab ich nicht verdient.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
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Hallo,
ja ich meinte den Hausflur in einem Miethaus. Und „schlechter Zustand“ bedeutet, das dieses Treppenhaus seit etwa 30 Jahren oder mehr nicht renoviert wurde. Also Putz blättert ab, Leitungen hängen runter, an Farbe ist nicht zu denken etc…
Gruß Frauke
Hallo Frauke,
meinst Du den Treppenaufgang des Hauses?
Wenn ja, nein sowas habe ich noch nie gehört. Bin dann aber
auf die Antworten gespanntGruß Reni
Ich habe mal gehört, dass der Vermieter die Renovierung etc.
der Wohnung bei Auszug nicht verlagen kann, wenn der Hausflur
in einem „schlechten“ Zustand ist. Kennt jemand ein solches
Urteil o.ä. Vielen Dank.
Hallo,
ich meinte den Hausflur in einem Miethaus. Und „schlechter Zustand“ bedeutet, das dieses Treppenhaus seit etwa 30 Jahren oder mehr nicht renoviert wurde. Also Putz blättert ab, Leitungen hängen runter, an Farbe ist nicht zu denken etc…
Naja, vielen Dank für die Anwort. Wie gesagt, ich will mich ja nicht vor einer Renovierung drücken… Hab von solch einem Fall mal gehört und interesiere mich für die rechtlichen Hintergründe.
Gruß Frauke
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Hallo Frauke,
wie bereits hingewiesen. Das Treppenhaus ist in einem Miethaus Sache des Vermieters. Nur wenn es sich um eine angemietetes Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte handelt sind auch diese Kosten dann Sache des Mieters.
Gruss Günter