Auszahlung der Kaution?

Hallo!!!
Meine Frage bezieht sich auf die Auszahlung der Kaution von einer Mietwohnung:

Kann der Vermieter bei der Übergabe des Sparbuches, auf der die Kaution festgelegt war, einfach ohne Absprache einen Betrag von 150,- Euro einbehalten. In der Wohnung wurde ein Teppich beschädigt, der Schaden wurde durch die Versicherung abgedeckt und mit dem Vermieter wurden keine weiteren Zahlungen vereinbart. In der Bank hat der Vermieter dann ohne Einwilligung der Mieterin den oben genannten Betrag einfach einbehalten.
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus, macht es Sinn den Betrag einzuklagen ???

Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Ingrid

Hallo!!!
Meine Frage bezieht sich auf die Auszahlung der Kaution von
einer Mietwohnung:

Kann der Vermieter bei der Übergabe des Sparbuches, auf der
die Kaution festgelegt war, einfach ohne Absprache einen
Betrag von 150,- Euro einbehalten. In der Wohnung wurde ein
Teppich beschädigt, der Schaden wurde durch die Versicherung
abgedeckt und mit dem Vermieter wurden keine weiteren
Zahlungen vereinbart. In der Bank hat der Vermieter dann ohne
Einwilligung der Mieterin den oben genannten Betrag einfach
einbehalten.
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus, macht es Sinn den
Betrag einzuklagen ???

Hallo Ingrid,

ohne Einwilligung der Mieterin kann und darf der Vermieter kein Geld einbehalten. Wenn er zudem Geld von der Versicherung erhalten hat, hat er doppelt kassiert und hat sich möglicherweise sogar strafbar gemacht. Unterstellt, der Fall ist so einfach, wie er dargestellt wird, kann jederzeit der Vermieter aufgefordert werden, den zu Unrecht kassierten Betrag innerhalb einer Woche zu erstatten und ihm gleichzeitig erklären, wenn er in Vrzug gerät, dass die Angelegenheit einem Anwalt übergeben wird und er die anfallenden Kosten aus dem Verzug zu tragen hat.

Hier dürfte nach § 812 BGB zumindest eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegen.

Gruss Günter

Hallo Günter !!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es scheint wirklich sinnvoll zu sein den Vermieter aufzufordern den Betrag zurüch zu erstatten. Es gibt keinen Grund für den Einbehalt und es dürfte auch ihm an einer außergerichtlichen Einigung gelegen sein. Vielen Dank nochmal

Ingrid

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