Hallo,
die Frage ist mir völlig unklar. Wenn es sich um eine Mehrfamilienhaus handelt, eine WEG beseht, weshalb gehört dann der Fahrstuhl einem Vermieter ? Oder interpretiere ich etwas falsch ?
Die Kosten des Fahrstuhl können mit dem Allgemeinstrom nach Eigentumsanteilen aufgeteilt werden. Es gibt auch andere Mehrfamilienhäuser, da wird die Hälfte des Stromverbrauches und aller Kosten nach der Wohnfläche/Eigentumsanteil und die andere Hälfte nach einem Schlüssel für die Stockwerke aufgeteilt. Im Übrigen, auch der Erdgeschoss-Eigentümer muss mitzahlen.
Mal angenommen, ein Haus gehört mehreren Eigentümern. Einer
von ihnen übernimmt die Nebenkostenabrechnungen und verteilt
diese dann auf Miteigentumsanteile.
okay
Wenn in diesem Gebäude nun ein Aufzug vorhanden wäre, der
keinen eigenen Stromzähler besitzt, wäre es erlaubt, diesen
nach einer Schätzung abzurechnen ? Wenn der „Abrechner“ nun
andere Objekte hat in denen der Aufzug immer ungefähr X% des
Allgemeinstroms beträgt, diesen aus „Erfahrungswerten“
umzulegen ?
Nein,
Und falls dies nicht rechtens wäre, könnten dann die anderen
Eigentümer verlangen, dass der Abrechner einen Stromzähler
einbauen lässt, ohne selbst einen Anteil der Kosten zu tragen
?
Nein, er muss an den Kosten beteiligt werden. Alle.
Vor allem dann, wenn der Aufzug sich nur im Besitzteil des
„Abrechner-Eigentümers“ befindet, aber von den anderen
Eigentümern mitbenutzt wird ?
Ist wohl kaum möglich in Gebäuden, in welchen eine WEG besteht und die Eigentümer auch am Sondereigentum beteiligt sind. Dieser Teil ist mir völlig unlogisch und für eine WEG auch fremd. Trotzdem wird mich nichts überraschen, wenn es so sein sollte. Fraglich ist nur, ob dies rechtlich zulässig sein kann. Ist nur aus dem Kaufvertrag zu ersehen.
Gruss Günter