Aufzugskosten und Eigentümer

Mal angenommen, ein Haus gehört mehreren Eigentümern. Einer von ihnen übernimmt die Nebenkostenabrechnungen und verteilt diese dann auf Miteigentumsanteile.
Wenn in diesem Gebäude nun ein Aufzug vorhanden wäre, der keinen eigenen Stromzähler besitzt, wäre es erlaubt, diesen nach einer Schätzung abzurechnen ? Wenn der „Abrechner“ nun andere Objekte hat in denen der Aufzug immer ungefähr X% des Allgemeinstroms beträgt, diesen aus „Erfahrungswerten“ umzulegen ?

Und falls dies nicht rechtens wäre, könnten dann die anderen Eigentümer verlangen, dass der Abrechner einen Stromzähler einbauen lässt, ohne selbst einen Anteil der Kosten zu tragen ?
Vor allem dann, wenn der Aufzug sich nur im Besitzteil des „Abrechner-Eigentümers“ befindet, aber von den anderen Eigentümern mitbenutzt wird ?

Hallo,

die Frage ist mir völlig unklar. Wenn es sich um eine Mehrfamilienhaus handelt, eine WEG beseht, weshalb gehört dann der Fahrstuhl einem Vermieter ? Oder interpretiere ich etwas falsch ?

Die Kosten des Fahrstuhl können mit dem Allgemeinstrom nach Eigentumsanteilen aufgeteilt werden. Es gibt auch andere Mehrfamilienhäuser, da wird die Hälfte des Stromverbrauches und aller Kosten nach der Wohnfläche/Eigentumsanteil und die andere Hälfte nach einem Schlüssel für die Stockwerke aufgeteilt. Im Übrigen, auch der Erdgeschoss-Eigentümer muss mitzahlen.

Mal angenommen, ein Haus gehört mehreren Eigentümern. Einer
von ihnen übernimmt die Nebenkostenabrechnungen und verteilt
diese dann auf Miteigentumsanteile.

okay

Wenn in diesem Gebäude nun ein Aufzug vorhanden wäre, der
keinen eigenen Stromzähler besitzt, wäre es erlaubt, diesen
nach einer Schätzung abzurechnen ? Wenn der „Abrechner“ nun
andere Objekte hat in denen der Aufzug immer ungefähr X% des
Allgemeinstroms beträgt, diesen aus „Erfahrungswerten“
umzulegen ?

Nein,

Und falls dies nicht rechtens wäre, könnten dann die anderen
Eigentümer verlangen, dass der Abrechner einen Stromzähler
einbauen lässt, ohne selbst einen Anteil der Kosten zu tragen
?

Nein, er muss an den Kosten beteiligt werden. Alle.

Vor allem dann, wenn der Aufzug sich nur im Besitzteil des
„Abrechner-Eigentümers“ befindet, aber von den anderen
Eigentümern mitbenutzt wird ?

Ist wohl kaum möglich in Gebäuden, in welchen eine WEG besteht und die Eigentümer auch am Sondereigentum beteiligt sind. Dieser Teil ist mir völlig unlogisch und für eine WEG auch fremd. Trotzdem wird mich nichts überraschen, wenn es so sein sollte. Fraglich ist nur, ob dies rechtlich zulässig sein kann. Ist nur aus dem Kaufvertrag zu ersehen.

Gruss Günter

die Frage ist mir völlig unklar. Wenn es sich um eine
Mehrfamilienhaus handelt, eine WEG beseht, weshalb gehört dann
der Fahrstuhl einem Vermieter ? Oder interpretiere ich etwas
falsch ?

Vor allem dann, wenn der Aufzug sich nur im Besitzteil des
„Abrechner-Eigentümers“ befindet, aber von den anderen
Eigentümern mitbenutzt wird ?

Ist wohl kaum möglich in Gebäuden, in welchen eine WEG besteht
und die Eigentümer auch am Sondereigentum beteiligt sind.
Dieser Teil ist mir völlig unlogisch und für eine WEG auch
fremd. Trotzdem wird mich nichts überraschen, wenn es so sein
sollte. Fraglich ist nur, ob dies rechtlich zulässig sein
kann. Ist nur aus dem Kaufvertrag zu ersehen.

Hallo !

Angenommen, dieses Gebäude ist besteht aus zwei größeren Hälften mit mehreren Mietparteien. Der Fahrstuhl befindet sich in der einen Hälfte (die im Besitz vom Abrechner ist), wird aber von den anderen Mietern mitgenutzt (weil es zwei zentrale Treppenhäuser gibt und der Fahrstuhl dazwischen liegt). Daher übernehmen beide Eigentümer ihren Anteil an den Fahrstuhlkosten.

Und falls dies nicht rechtens wäre, könnten dann die anderen
Eigentümer verlangen, dass der Abrechner einen Stromzähler
einbauen lässt, ohne selbst einen Anteil der Kosten zu tragen
?

Nein, er muss an den Kosten beteiligt werden. Alle.

Wo ist das belegbar ?

Vielen Dank soweit schonmal !
Gruß!

die Frage ist mir völlig unklar. Wenn es sich um eine
Mehrfamilienhaus handelt, eine WEG beseht, weshalb gehört dann
der Fahrstuhl einem Vermieter ? Oder interpretiere ich etwas
falsch ?

Vor allem dann, wenn der Aufzug sich nur im Besitzteil des
„Abrechner-Eigentümers“ befindet, aber von den anderen
Eigentümern mitbenutzt wird ?

Ist wohl kaum möglich in Gebäuden, in welchen eine WEG besteht
und die Eigentümer auch am Sondereigentum beteiligt sind.
Dieser Teil ist mir völlig unlogisch und für eine WEG auch
fremd. Trotzdem wird mich nichts überraschen, wenn es so sein
sollte. Fraglich ist nur, ob dies rechtlich zulässig sein
kann. Ist nur aus dem Kaufvertrag zu ersehen.

Hallo !

Angenommen, dieses Gebäude ist besteht aus zwei größeren
Hälften mit mehreren Mietparteien. Der Fahrstuhl befindet sich
in der einen Hälfte (die im Besitz vom Abrechner ist), wird
aber von den anderen Mietern mitgenutzt (weil es zwei zentrale
Treppenhäuser gibt und der Fahrstuhl dazwischen liegt). Daher
übernehmen beide Eigentümer ihren Anteil an den
Fahrstuhlkosten.

Und falls dies nicht rechtens wäre, könnten dann die anderen
Eigentümer verlangen, dass der Abrechner einen Stromzähler
einbauen lässt, ohne selbst einen Anteil der Kosten zu tragen
?

Nein, er muss an den Kosten beteiligt werden. Alle.

Wo ist das belegbar ?

LG Berlin GE 1990, 559 ; LG Duisburg WuM 1991, 597

Gruss Günter

Wo ist das belegbar ?

LG Berlin GE 1990, 559 ; LG Duisburg WuM 1991, 597

Gruss Günter

Hallo !

Vielen herzlichen Dank !

Gruß !