Nebenkostenabrechnung, die 100. ;-)

Hallo zusammen,

vielleicht wurde die Frage schon öfter gestellt, bin jedoch noch nicht so wirklich fündig geworden :wink:

Angenommen ein Vermieter führt im Mietvertrag auf, dass er auch unzulässige Kosten (Abrechnungsgebühren eines Unternehmens zur Nebenkostenabrechnungserstellung) umlegt, kann man diese Kosten dann aus der Abrechnung streichen auch wenn man den Mietvertrag so unterschrieben hat??

Vielen Dank für Kommentare :smile:

Ich denke mal, das genannte Kosten nicht über den Mieter laufen dürften. Wenn der Vermieter zu dumm ist, ne Nebenkostenabrechnung selbst zu machen, kann er dafür nicht die Mieter bezahlen lassen.

Unsere Nebenkostenabrechnung jedenfalls wird über eine Hausverwaltung geregelt, bezahlen müssen wir dafür allerdings als Mieter nicht.

Hallo Vanessa,

Angenommen ein Vermieter führt im Mietvertrag auf, dass er
auch unzulässige Kosten (Abrechnungsgebühren eines
Unternehmens zur Nebenkostenabrechnungserstellung) umlegt,
kann man diese Kosten dann aus der Abrechnung streichen auch
wenn man den Mietvertrag so unterschrieben hat??

Die Abrechnungsgebühren eines Abrechnungsunternehmens für Heizkosten sind umlagefähig. Soweit auf der Nebenkostenabrechnung auch Kaltwasser/Abwasser abgerechnet wird, können diese Kosten für dei Abrechnung auch umgelegt werden.

Nicht umgelegt werden dürfen die Kosten, die nur in der Abrechnung für Grundsteuer und Versicherungen entstehen. Hier gehen die Gerichte davon aus, dass Vermieter diese Kosten - nach Wohnfläche oder Wohneinheit - problemlos selbst abrechnen können.

Gruss Günter

Hallo Vanessa,

Hallo Günther :smile:

Angenommen ein Vermieter führt im Mietvertrag auf, dass er
auch unzulässige Kosten (Abrechnungsgebühren eines
Unternehmens zur Nebenkostenabrechnungserstellung) umlegt,
kann man diese Kosten dann aus der Abrechnung streichen auch
wenn man den Mietvertrag so unterschrieben hat??

Die Abrechnungsgebühren eines Abrechnungsunternehmens für
Heizkosten sind umlagefähig.

Das ist soweit klar :smile:

Soweit auf der

Nebenkostenabrechnung auch Kaltwasser/Abwasser abgerechnet
wird, können diese Kosten für dei Abrechnung auch umgelegt
werden.

wenn diese allerdings einfach nach personen aufgeteilt werden, dann kann man doch auch von dem standpunkt ausgehen, dass man das problemlos selbst abrechnen könnte oder?

Nicht umgelegt werden dürfen die Kosten, die nur in der
Abrechnung für Grundsteuer und Versicherungen entstehen. Hier
gehen die Gerichte davon aus, dass Vermieter diese Kosten -
nach Wohnfläche oder Wohneinheit - problemlos selbst abrechnen
können.

Gruss Günter

dankeschön :smile:

Hallo Vanessa,

Angenommen ein Vermieter führt im Mietvertrag auf, dass er
auch unzulässige Kosten (Abrechnungsgebühren eines
Unternehmens zur Nebenkostenabrechnungserstellung) umlegt,
kann man diese Kosten dann aus der Abrechnung streichen auch
wenn man den Mietvertrag so unterschrieben hat??

Die Abrechnungsgebühren eines Abrechnungsunternehmens für
Heizkosten sind umlagefähig.

Das ist soweit klar :smile:

Soweit auf der

Nebenkostenabrechnung auch Kaltwasser/Abwasser abgerechnet
wird, können diese Kosten für dei Abrechnung auch umgelegt
werden.

wenn diese allerdings einfach nach personen aufgeteilt werden,
dann kann man doch auch von dem standpunkt ausgehen, dass man
das problemlos selbst abrechnen könnte oder?

Richtig, aber der Bundestag hat auch für diese Fälle die Abrechnungskosten erlaubt.

Gruss Günter