Hallo Reni,
man stelle sich vor, dass vor Neubezug einer Wohnung der
Teppichbelag komplett erneuert wurde. Nach nur 6 Monaten
Mietdauer zieht der Mieter bereits aus. Bei der
Wohnungsrückgabe steht ein großer Karton im Wohnzimmer. Im
Übergabeprotokoll wird bestätigt, dass die Wohnung ohne Mängel
zurückgegeben wird.
Der 1. Mietinteressent bemängelt gleich einen großen Fleck im
Wohnzimmerteppich, just an der Stelle, wo damals der große
Karton gestanden hat.
Der Hausmeister, der nun gegenüber der Hausverwaltung ein
schlechtes Gewissen hat, weil er auf den Kartontrick
reingefallen ist, versucht mit verschiedenen Mitteln den Fleck
wegzukriegen. Auch die Reinigung durch eine Fachfirma bringt
nicht den gewünschten Erfolg.
Jetzt sind schon über 3 Monate vergangen. Hat der Vermieter
noch eine Möglichkeit den Mieter zur Mangelbeseitigung
aufzufordern, ggf. Kostenbeteiligung bei Neuverlegung?
Wie sieht es mit den Reinigungskosten durch die Fachfirma aus?
Grundsätzlich hat der bisherige Mieter in diesem Fall keinerlei Kosten zu tragen. Hier spielt es sogar keine Rolle, wenn der Mieter den Schaden verursacht haben sollte. Den Murks des Hausmeisters hat dieser ohnehin selbst auszubaden.
Die Begründung, weshalb nichts geschuldetz ist, der Vermieter nichts verlangen kann, liegt im Übergabeprotokoll. Der Vermieter/sein Vertreter hat eine Wohnungsübergabe sorgfältig vorzunehmen. Er hat soviel Sorgfalt walten zu lassen, dass jeder Mangel im Übergabeprotokoll festgehalten wird. Versäumt der Vermieter/Verwalter es, einen Mangel im Protokoll aufzunehmen oder behauptet er , er habe den Mangel erst später erkannt, so trifft ihn ( den Vermieter) ein Verschulden. Nach der Wohnungsübergabe kann der Vermieter keine weiteren Mängel geltend machen.
Der BGH hat unter WM NJW 83, 446; festgestellt, dass der Mieter für Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll enthalten sind, nicht haftet. Das LG Braunschweig WM 97, 470 hat ferner festgehalten, dass der Vermieter in solchen Fällen auch nicht behaupten kann, er habe bei der Wohnungsübergabe die Mängel nicht erkennen können.
Gruss Günter