Hallo,
man nehme an, man habe eine Wohnung direkt über einen Waschmaschinen- und Trocknerkeller. Einer der Trockner ist defekt, macht dermaßen Lärm, das man es bei geschlossenen Fenster noch hört sowie Vibrationen im Fussboden wahrnimmt. Mehrfach versucht man den Verursacher des Problems dazu zu bewegen, das Problem zu beseitigen.
Erfolglos. Dann nimmt man mehrfach Kontakt zu der eigenen Vermieterin auf, erklärt die vergeblichen Vorbemühungen und das es so nicht weitergeht. Die Vermieterin bittet um Geduld, will die Sache in einer Eigentümerversammlung vortragen. Zwei Wochen vergehen, das Problem ist immer noch da, aber die Vermieterin meldet sich nicht mehr. Es folgen ständig Anrufe an die Vermieterin, fragt, was jetzt Sache ist, das Problem soll endlich behoben werden. Die Vermieterin erklärt, sie haben Kontakt zu der Vermieterin des Verursachers aufgenommen, dann meint sie, sie müsse diese wohl nochmal an das Problem erinnern, dann wieder sie könne sie nicht erreichen usw.
Es platzt die Geduld, man ruft selbst bei der Vermieterin des Verursachers an, allerdings ist die nur die Mutter der Vermieterin.
Sie erklärt, sie wolle ihre Tochter auf das Problem ansprechen, anschließend passiert aber weiterhin nichts, nichts, nichts.
Die eigene Vermieterin ist u. a. ne alte Dame, die anscheinend überhaupt nichts selbst gebacken kriegt.
Der Trockner läuft im Durchschnitt 2 - 3 die Woche, 2 - 4 Stunden, je nach Wäschevolumen. Auch nur in dieser Zeit ist der Lärm.
Es ist allerdings schwer zu behaupten, das man ständig Zeugen hätte, welche bestätigen können, wann der Trockner immer genau lief.
Da stünde vielleicht Wort gegen Wort.
Kann man für einen solchen Lärm eine Mietminderung machen und wenn ja, wie soll man diese berechnen. ? Kann man der Vermieterin eine letzte schriftliche Frist setzen, das daß Problem sofort beseitigt werden soll. ? (Einschreiben). Wie könnte man das am besten formulieren, muss man da den ganzen Beschwerdegrund wiederholen.?
Danke für die Antworten.