Mietminderung möglich ?

Hallo,
man nehme an, man habe eine Wohnung direkt über einen Waschmaschinen- und Trocknerkeller. Einer der Trockner ist defekt, macht dermaßen Lärm, das man es bei geschlossenen Fenster noch hört sowie Vibrationen im Fussboden wahrnimmt. Mehrfach versucht man den Verursacher des Problems dazu zu bewegen, das Problem zu beseitigen.
Erfolglos. Dann nimmt man mehrfach Kontakt zu der eigenen Vermieterin auf, erklärt die vergeblichen Vorbemühungen und das es so nicht weitergeht. Die Vermieterin bittet um Geduld, will die Sache in einer Eigentümerversammlung vortragen. Zwei Wochen vergehen, das Problem ist immer noch da, aber die Vermieterin meldet sich nicht mehr. Es folgen ständig Anrufe an die Vermieterin, fragt, was jetzt Sache ist, das Problem soll endlich behoben werden. Die Vermieterin erklärt, sie haben Kontakt zu der Vermieterin des Verursachers aufgenommen, dann meint sie, sie müsse diese wohl nochmal an das Problem erinnern, dann wieder sie könne sie nicht erreichen usw.
Es platzt die Geduld, man ruft selbst bei der Vermieterin des Verursachers an, allerdings ist die nur die Mutter der Vermieterin.
Sie erklärt, sie wolle ihre Tochter auf das Problem ansprechen, anschließend passiert aber weiterhin nichts, nichts, nichts.
Die eigene Vermieterin ist u. a. ne alte Dame, die anscheinend überhaupt nichts selbst gebacken kriegt.

Der Trockner läuft im Durchschnitt 2 - 3 die Woche, 2 - 4 Stunden, je nach Wäschevolumen. Auch nur in dieser Zeit ist der Lärm.
Es ist allerdings schwer zu behaupten, das man ständig Zeugen hätte, welche bestätigen können, wann der Trockner immer genau lief.
Da stünde vielleicht Wort gegen Wort.

Kann man für einen solchen Lärm eine Mietminderung machen und wenn ja, wie soll man diese berechnen. ? Kann man der Vermieterin eine letzte schriftliche Frist setzen, das daß Problem sofort beseitigt werden soll. ? (Einschreiben). Wie könnte man das am besten formulieren, muss man da den ganzen Beschwerdegrund wiederholen.?

Danke für die Antworten.

Hallo,

während des Tages ist sicher keine Mietminderung möglich, es sei denn, das Gerät wäre defekt und deshalb würde der Lärm entstehen. Ist hier ein Gespräch mit dem Mitmieter nicht möglich, denn hier kann doch möglicherweise alleine dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass eine schalldämmende Unterlage unter die Waschine gestellt wird.

Die Hinweise sind jedoch so gering, dass hier keine Aussage getroffen werden kann, ob und in welcher Höhe wirklich eine Mietminderung möglich sein könnte. Vor allem kommt es auch auf die Zeit des Betriebs an.

Ansonsten schriftliche Mägelanzeige an die Vermieterin.

Gruss Günter

man nehme an, man habe eine Wohnung direkt über einen
Waschmaschinen- und Trocknerkeller. Einer der Trockner ist
defekt, macht dermaßen Lärm, das man es bei geschlossenen
Fenster noch hört sowie Vibrationen im Fussboden wahrnimmt.
Mehrfach versucht man den Verursacher des Problems dazu zu
bewegen, das Problem zu beseitigen.
Erfolglos. Dann nimmt man mehrfach Kontakt zu der eigenen
Vermieterin auf, erklärt die vergeblichen Vorbemühungen und
das es so nicht weitergeht. Die Vermieterin bittet um Geduld,
will die Sache in einer Eigentümerversammlung vortragen. Zwei
Wochen vergehen, das Problem ist immer noch da, aber die
Vermieterin meldet sich nicht mehr. Es folgen ständig Anrufe
an die Vermieterin, fragt, was jetzt Sache ist, das Problem
soll endlich behoben werden. Die Vermieterin erklärt, sie
haben Kontakt zu der Vermieterin des Verursachers aufgenommen,
dann meint sie, sie müsse diese wohl nochmal an das Problem
erinnern, dann wieder sie könne sie nicht erreichen usw.
Es platzt die Geduld, man ruft selbst bei der Vermieterin des
Verursachers an, allerdings ist die nur die Mutter der
Vermieterin.
Sie erklärt, sie wolle ihre Tochter auf das Problem
ansprechen, anschließend passiert aber weiterhin nichts,
nichts, nichts.
Die eigene Vermieterin ist u. a. ne alte Dame, die anscheinend
überhaupt nichts selbst gebacken kriegt.

Der Trockner läuft im Durchschnitt 2 - 3 die Woche, 2 - 4
Stunden, je nach Wäschevolumen. Auch nur in dieser Zeit ist
der Lärm.
Es ist allerdings schwer zu behaupten, das man ständig Zeugen
hätte, welche bestätigen können, wann der Trockner immer genau
lief.
Da stünde vielleicht Wort gegen Wort.

Kann man für einen solchen Lärm eine Mietminderung machen und
wenn ja, wie soll man diese berechnen. ? Kann man der
Vermieterin eine letzte schriftliche Frist setzen, das daß
Problem sofort beseitigt werden soll. ? (Einschreiben). Wie
könnte man das am besten formulieren, muss man da den ganzen
Beschwerdegrund wiederholen.?

Danke für die Antworten.

Günther
Hallo Günther,
danke für die bisherige Antwort.

Um mehr Details geben zu können:
a) Trockner ist 20 Jahre alt, hat einen Lagerschaden, dröhnt übermäßig, können alle Mietparteien bestätigen, wenn sie selbst in den Keller gehen müssen an ihre eigenen Maschinen. Der Trockner ist sehr wahrscheinlich nicht mehr reparabel, sondern Schrott.
b) Der Krach bzw. das Dröhnen wird sogar durch den Fußboden des darüber liegenden Wohnzimnmers des Gestörten geleitet, bis in den Esstisch hinein.
c) Trockner steht vor einem Kellerfenster, welches sich wiederum direkt unter dem Wohnzimmerfenster des Gestörten befindet. Durch dieses Fenster wird zusätzlich die Abluft , unerlaubt - aber toleriert-abgelassen.
d) Der Eigentümer des Trockners hat diesen von seinen eigenen Vermieter geschenkt bekommen, sein Vermieter
ist also ebenfalls sehr gut im Bilde, was für ein altes und bereits kaputtes Ding das ist.
e) Der Eigentümer selbst schließt oft die Kellertür, wenn er den Trockner anmacht, weil man sonst den Krach noch im ganzen Hausflur hört.

Ansonsten:
Das Ganze spielt sich in einem 6 Familienhaus ab, wo alle ihre Waschmaschinen und Trockner zwischen 06.00 - 22.00 Uhr laufen haben, auch in der Mittagsruhe und Sonntags. Das stört allerdings nicht.
Normale Schleudergeräusche, Abluftgeräusche und Wasserzufuhrgeräusche werden bzw. müssen bereits hingenommen werden, da die Wohnung allgemein nun mal über diesen Räumen ist. Aber der kaputte Trockner ist überlaut.
Bis vor kurzem hatte der Eigentümer des Trockners auch noch ne veraltete Waschmaschine, die ebenfalls zu viel Krach machte. Diese hat er aber von sich aus schon selbst ausgetauscht. Nur für einen neuen Trockner reicht das Geld wohl nicht.? Er könnte den Trockner ja auch, samt den Krach, in seinen privaten Keller stellen, direkt unter seiner Wohnung. ! ?

Kann man jetzt ne Mietminderung machen. ?

Gruß
dex

Hallo Howy,

Um mehr Details geben zu können:
a) Trockner ist 20 Jahre alt, hat einen Lagerschaden, dröhnt
übermäßig, können alle Mietparteien bestätigen, wenn sie
selbst in den Keller gehen müssen an ihre eigenen Maschinen.
Der Trockner ist sehr wahrscheinlich nicht mehr reparabel,
sondern Schrott.

Das Gerät entspricht nicht mehr dem Stand der heutigen Technik. Sofern also hiervon eine Störung ausgeht, können die Mieter verlangen, dass das Gerät entfernt/ersetzt wird oder nur zu bestimnmten Zeiten laufen darf. Ein Mieter hat zwar den üblichen Lärm während des Tages hinzunehmen, jedoch hat der Verursacher dafür zu sorgen, dass er diesen Lärm nicht unnötig verursacht. Dies geschieht hier aber.

b) Der Krach bzw. das Dröhnen wird sogar durch den Fußboden
des darüber liegenden Wohnzimnmers des Gestörten geleitet,
bis in den Esstisch hinein.
c) Trockner steht vor einem Kellerfenster, welches sich
wiederum direkt unter dem Wohnzimmerfenster des Gestörten
befindet. Durch dieses Fenster wird zusätzlich die Abluft ,
unerlaubt - aber toleriert-abgelassen.

Dies kann untersagt werden, auch wenn es bisher toleriert wurde.

d) Der Eigentümer des Trockners hat diesen von seinen eigenen
Vermieter geschenkt bekommen, sein Vermieter
ist also ebenfalls sehr gut im Bilde, was für ein altes und
bereits kaputtes Ding das ist.
e) Der Eigentümer selbst schließt oft die Kellertür, wenn er
den Trockner anmacht, weil man sonst den Krach noch im ganzen
Hausflur hört.

Ansonsten:
Das Ganze spielt sich in einem 6 Familienhaus ab, wo alle ihre
Waschmaschinen und Trockner zwischen 06.00 - 22.00 Uhr laufen
haben, auch in der Mittagsruhe und Sonntags. Das stört
allerdings nicht.
Normale Schleudergeräusche, Abluftgeräusche und
Wasserzufuhrgeräusche werden bzw. müssen bereits hingenommen
werden, da die Wohnung allgemein nun mal über diesen Räumen
ist.

Es muss nicht jeden Sonntag hingenommen werden, dass Waschmaschinen laufen. Von nicht Berufstätigen kann man durchaus verlangen, dass sie an Sonn- und Feiertagen die Waschmaschine nicht benutzen, was anderes ist es wiederum, wenn jemand krank ist oder ein Säugling in der Wohnung ist.

Aber der kaputte Trockner ist überlaut.

Bis vor kurzem hatte der Eigentümer des Trockners auch noch ne
veraltete Waschmaschine, die ebenfalls zu viel Krach machte.
Diese hat er aber von sich aus schon selbst ausgetauscht. Nur
für einen neuen Trockner reicht das Geld wohl nicht.? Er
könnte den Trockner ja auch, samt den Krach, in seinen
privaten Keller stellen, direkt unter seiner Wohnung. ! ?

Kann man jetzt ne Mietminderung machen. ?

Um ehrlich zu sein, hier muss vor Ort der Lärm geklärt werden. Ich tendiere zwar in die Richtung, dass hier 3-5 % Mietminderung möglich sein könnten, aber mangels „Hören“ ist die Frage abschliessend nicht zu beantworten. Tut mir leid.

Gruss Günter

Herzlichen Dank.