Hallo,
angenommen jemand hat lediglich 5 Monate in einer Mietwohnung gewohnt, die bei damaliger Übergabe nicht vollkommen renoviert war (Dübel in den Wänden, Löcher von Nägeln, teilweise Nägel drin, Rahmen wo mal Bilder hingen usw.). Ist für diesen Mieter nach Auszug ein Streichen der Wände Pflicht? Im Mietvertrag steht zum einen: Nach Kündigung sind die Räume sauber zu übergeben und zum anderen unter Schönheitsreparaturen die üblichen Jahresangaben, sowie diese Klausel: wenn man vor diesen Fristen auszieht ist anteilig zu zahlen.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Gruß
Allison
Hallo,
hier gilt die Quotenklausel, also die anteilige Regelung.
Gruss Günter
angenommen jemand hat lediglich 5 Monate in einer Mietwohnung
gewohnt, die bei damaliger Übergabe nicht vollkommen renoviert
war (Dübel in den Wänden, Löcher von Nägeln, teilweise Nägel
drin, Rahmen wo mal Bilder hingen usw.). Ist für diesen Mieter
nach Auszug ein Streichen der Wände Pflicht? Im Mietvertrag
steht zum einen: Nach Kündigung sind die Räume sauber zu
übergeben und zum anderen unter Schönheitsreparaturen die
üblichen Jahresangaben, sowie diese Klausel: wenn man vor
diesen Fristen auszieht ist anteilig zu zahlen.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Gruß
Allison