Klempnernotdienst und späterer Wasserrohrbruch

Hallo zusammen!

Ich habe hier den folgenden Sachverhalt, bei dem ich nicht mehr weiterkomme:

Sagen wir mal: gestern hat die Spülung an einem WC in einer Mietwohnung den Geist aufgegeben.
Verständlicherweise wurde sofort ein Klempner gerufen, der den Druckspüler ausgetauscht hat (dieser war übrigens wirklich überaltert und total verkalkt). Allerdings hat er auch einen Riss in der Zuleitung entdeckt, nachdem der neue Spüler eingebaut war. Dieser Riss ist inzwischen so groß, dass man pro Stunde locker einen Eimer vollbekommt.

Da der Mieter anderes zu tun hat als alle paar Minuten den Eimer auszukippen, hat er zunächst das Wasser abgestellt, aber das ist natürlich auch kein Dauerzustand.

Welche Ansprüche hat dieser Mieter nun gegen seinen Vermieter, bzw. den Hausverwalter?

Welche Zeit hat dieser, um auch den anderen Mangel (Rohrbruch) abzustellen? Problematisch könnte es werden, wenn die Zuleitung nicht - wie vom Klempner vermutet - eine Verlängerung ist, sondern zur Leitung gehört, die aus der Wand ragt…

Falls der Vermieter eine längere Frist als zwei Wochen haben muss, wäre dann eine Mietminderung drin (z.B. wenn der Mieter nach diesen zwei Wochen für mehrere Monate geschäftlich unterwegs ist und nur an 1-2 Wochenenden im Monat in der Wohnung sein kann; Schlüssel weitergeben sei einmal ausgeschlossen)?

Vielen Dank im Voraus für sinnvolle und hilfreiche Antworten.

Gruß

GM

Hallo,

Sagen wir mal: gestern hat die Spülung an einem WC in einer
Mietwohnung den Geist aufgegeben.
Verständlicherweise wurde sofort ein Klempner gerufen, der den
Druckspüler ausgetauscht hat (dieser war übrigens wirklich
überaltert und total verkalkt).

welcher von Beiden ? „grins“

Allerdings hat er auch einen

Riss in der Zuleitung entdeckt, nachdem der neue Spüler
eingebaut war. Dieser Riss ist inzwischen so groß, dass man
pro Stunde locker einen Eimer vollbekommt.

Da der Mieter anderes zu tun hat als alle paar Minuten den
Eimer auszukippen, hat er zunächst das Wasser abgestellt, aber
das ist natürlich auch kein Dauerzustand.

Welche Ansprüche hat dieser Mieter nun gegen seinen Vermieter,
bzw. den Hausverwalter?

Der Mangel muss zuerst einmal deutlich festgehalten und dann muss der Vermieter hingewiesen werden, dass aus einem möglicherweise sich abzeichnenden Wasserschaden größere Schäden auftreten können.

Welche Zeit hat dieser, um auch den anderen Mangel (Rohrbruch)
abzustellen? Problematisch könnte es werden, wenn die
Zuleitung nicht - wie vom Klempner vermutet - eine
Verlängerung ist, sondern zur Leitung gehört, die aus der Wand
ragt…

Dre Vermieter muss umgehend reagieren.

Falls der Vermieter eine längere Frist als zwei Wochen haben
muss, wäre dann eine Mietminderung drin (z.B. wenn der Mieter
nach diesen zwei Wochen für mehrere Monate geschäftlich
unterwegs ist und nur an 1-2 Wochenenden im Monat in der
Wohnung sein kann; Schlüssel weitergeben sei einmal
ausgeschlossen)?

Bie Kenntnis dieses möglicherweise entstehenden Schadens steht der Mieter in der Mithaftung, wenn er sich entfernt und den Schlüssel nicht hinterlegt. Mietminderung ist nicht drin. Aber Schadenersatz.

Gruss Günter