Nehmen wir mal an, man würde folgenen Fall konstruieren:
Eine Dachwohnung hätte zwei Erker mit Fenstern, die zur Belüftung, insbesondere im Hochsommer, der Wohnung unverzichtbar wären. Weiter angenommen würden ausgerechnet an diesem Erker fiese, kleine Wespen ihr Nest bauen. Man könnte das Fenster also nicht mehr öffnen, wenn man nicht zig Wespen in der Wohung haben wollte. Wohlgemerkt, das Nest wäre AUSSEN am Dach/Erker.
Wer wäre für die Beseitigung des Nests verantwortlich und wer müßte die hieraus entstehenden Kosten tragen? Mieter oder Vermieter?
Mal angenommen, ich würde eine Antwort bekommen: Das wäre schön und ich sooo dankbar
für die Beseitigung eines Wespennestes ist der Vermieter verantwortlich. Er muss einen Schädlingsbekämpfer oder die Feuerwehr beauftragen, das Wespennest zu entfernen. Es muss fachmännisch entfernt werden, die Wespen müssen umgesiedelt werden. Die Vernichtung der Wespen ist strafbar ( LG Siegen WuM 1992, 630 f ; LG Oberhausen WuM 1996, 714 ) .
Diese Problematik ist unter der Verordnung der Beseitigung von Ungeziefer zu finden, also innerhalb der Betriebskostenverordnung. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine einmalige Ungezieferbekämpfung nicht umlagefähig ist, weil in der Verordnung zur Umlage der Betriebskosten nur solchen Kosten zulässig sind, die regelmässig auftreten. Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Eine Dachwohnung hätte zwei Erker mit Fenstern, die zur
Belüftung, insbesondere im Hochsommer, der Wohnung
unverzichtbar wären. Weiter angenommen würden ausgerechnet an
diesem Erker fiese, kleine Wespen ihr Nest bauen. Man könnte
das Fenster also nicht mehr öffnen, wenn man nicht zig Wespen
in der Wohung haben wollte. Wohlgemerkt, das Nest wäre AUSSEN
am Dach/Erker.
Wer wäre für die Beseitigung des Nests verantwortlich und wer
müßte die hieraus entstehenden Kosten tragen? Mieter oder
Vermieter?